Dann werden Geschenke bei Hartz IV vom Jobcenter angerechnet

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Geschenke an ALG II-Leistungsberechtigte von Freunden/ Familie/ Fremden kรถnnen vom Jobcenter angerechnet werden, wenn sie als Geld zuflieรŸen, als Sache allerdings nicht.

Die Unterscheidung liegt an ยง11 Abs1 S1 SGB II: “Als Einkommen zu berรผcksichtigen sind Einnahmen in Geld (…)”

Ausnahme sind nur Sachen, die im Rahmen einer Arbeit zuflieรŸen (ยง11 Abs1 S2 SGB II)

Geschenke als Unterstรผtzung fรผr Leistungsbeziehende

Wer also Menschen im Alg2-Bezug unterstรผtzen will, kann dies am besten in Form von Sachgeschenken (auch Gutscheine sind Sachen) tun.

Leistungsbeziehende mรผssen sich keine Sorge um eine Anrechnung durch das Jobcenter machen.
Achtung: Beim Sozialamt gelten strengere Regeln!

Beispiel

Oma und Opa wollen der Familie Mobilitรคt durch einen Gebrauchtwagen ermรถglichen.

รœberweisen die GroรŸeltern das Geld fรผrs Auto, ist es als Geld zugeflossen, damit Einkommen und anzurechnen. Die Familie muss das Geld fรผr den normalen Lebensunterhalt verwenden.

Kaufen aber die GroรŸeltern das Fahrzeug und schenken es dann als Sache an die armutsbetroffene Familie, ist es kein Geld, damit nach ยง11 SGB II kein Einkommen und folglich erfolgt keine Anrechnung durch das Jobcenter.

Anrechnungsfreie Geldgeschenke

ยง11a Abs. 5 SGB II stellt Geldgeschenke anrechnungsfrei, wenn sie ohne sittliche Pflicht erfolgen und die Lage nur geringfรผgig verbessern. Beispiele dafรผr sind Weihnachts oder Geburtstagsgeschenke fรผr Kinder.

Fรผr Geschenke anlรคsslich von Konfirmation, Jugendweihe und รคhnlichen religiรถsen Festen gibt es sogar eine Sonderregelung (ยง1 Abs1 Nr.12 ALG II-VO). Bei solchen Festen sind bis zu 3100 Euro “Bargeld” anrechnungsfrei. Sachwerte werden nicht mitgerechnet.

Rechtsgrundlagen

ยง11 Abs1 SGB II: Sachgeschenke sind kein Einkommen
ยง11a Abs5 SGB II:Geschenke ohne Pflicht
ยง1 Abs1 Nr.12 Alg II-V: Regelung fรผr Konfirmation u.รค.

Fachliche Weisungen zu ยง11 SGB II:
https://arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015901.pdf

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