Merkzeichen G und Erwerbsminderungsrente: Anspruch auf den Mehrbedarf

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Hat man mit dem Merkzeichen “G” und einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) Anspruch auf zusรคtzliche finanzielle Unterstรผtzung? In diesem Artikel gehen wir darauf ein, welche Voraussetzungen erfรผllt sein mรผssen, um einen Mehrbedarf bei der Grundsicherung zu erhalten, und wann eine Erhรถhung der monatlichen Leistungen mรถglich ist.

Mehrbedarf bei Grundsicherung: Anspruch fรผr Menschen mit Merkzeichen G

Schwerbehinderte Menschen, denen das Merkzeichen “G” zugesprochen wurde und die eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Der Mehrbedarf betrรคgt 17 Prozent der Regelleistung und belรคuft sich im Jahr 2024 auf 95,71 Euro monatlich fรผr alleinstehende Personen.

Diese Leistung dient dazu, zusรคtzliche Kosten aufgrund der Behinderung abzudecken. Doch nicht jeder, der eine EM-Rente bezieht, hat automatisch Anspruch auf diesen Mehrbedarf.

Unbefristete oder befristete Erwerbsminderungsrente?

Ob der Mehrbedarf gewรคhrt wird, hรคngt davon ab, ob die Erwerbsminderungsrente unbefristet oder befristet ist. Nur bei einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente besteht Anspruch auf Grundsicherung und damit auch auf den Mehrbedarf.

Bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Leistung, die nicht als Grundsicherung zรคhlt. In diesem Fall wird eine sogenannte “Hilfe zum Lebensunterhalt” gewรคhrt, bei der kein Anspruch auf den Mehrbedarf besteht, auch wenn das Merkzeichen “G” vorliegt.

Teilweise Erwerbsminderungsrente: Jobcenter statt Sozialamt

Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist oft nur halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente und reicht in den meisten Fรคllen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Empfรคnger einer teilweisen Erwerbsminderungsrente mรผssen sich daher an das Jobcenter wenden, um zusรคtzliche Unterstรผtzung zu erhalten.

Der Grund dafรผr ist, dass sie theoretisch noch in der Lage sind, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten und dem Arbeitsmarkt in Teilzeit zur Verfรผgung zu stehen. Auch wenn das Merkzeichen “G” vorhanden ist, gibt es keinen Anspruch auf den Mehrbedarf von 17 Prozent.

Voraussetzungen fรผr den Mehrbedarf: Was muss erfรผllt sein?

Um den Mehrbedarf bei der Grundsicherung zu erhalten, mรผssen folgende Bedingungen erfรผllt sein:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente: Die Rente muss in voller Hรถhe gewรคhrt werden.
  2. Unbefristete Rente: Der Anspruch besteht nur bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente.
  3. Merkzeichen “G”: Das Merkzeichen “G” muss vorliegen.
  4. Grundsicherung statt Hilfe zum Lebensunterhalt: Nur Grundsicherung berechtigt zum Mehrbedarf. Hilfe zum Lebensunterhalt schlieรŸt diesen Anspruch aus.

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Zusammenfassung der Ansprรผche auf Mehrbedarf

Volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente + Merkzeichen “G”: Anspruch auf Grundsicherung und Mehrbedarf.
Volle, befristete Erwerbsminderungsrente + Merkzeichen “G”: Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, aber kein Mehrbedarf.
Teilweise Erwerbsminderungsrente + Merkzeichen “G”: Leistungen vom Jobcenter, kein Mehrbedarf.

Unterschiede zwischen Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt sind zwei unterschiedliche Sozialleistungen. Die Grundsicherung richtet sich an Menschen mit unbefristeter voller Erwerbsminderung oder im Rentenalter.

Hilfe zum Lebensunterhalt hingegen wird Personen gewรคhrt, deren Erwerbsminderung nur vorรผbergehend ist oder die aufgrund anderer Umstรคnde nicht dauerhaft arbeiten kรถnnen.

Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass nur die Grundsicherung in Verbindung mit dem Merkzeichen “G” einen Anspruch auf den Mehrbedarf ermรถglicht.

Der Anspruch auf den Mehrbedarf basiert auf der Rechtsgrundlage des ยง 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII.