Der Verdacht des “Sozialleistungsbetrugs” beim Bürgergeld kommt schnell auf, wenn bestimmte Meldungen an das Jobcenter nicht rechtzeitig erfolgen.
So erging es auch einem Familienvater aus Schalksmühle. Er musste sich vor Gericht verantworten. Sein Vergehen war jedoch kein planmäßiger Sozialbetrug. Das Problem war vielmehr die schlechte Kommunikation zwischen Leistungsempfänger und Jobcenter.
Angeblicher Leistungsbezug
Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss aufpassen, dass er nicht aus Unwissenheit vor Gericht landet. Im vorliegenden Fall hatte das Jobcenter einen Familienvater angezeigt, weil dem Sachbearbeiter der Behörde angeblich eine Verdienstbescheinigung des Angeklagten vom Juni dieses Jahres vorlag.
“Er hat 377 Euro verdient”, so der Vorwurf der Behörde. Aufgrund dieses Einkommens hätte der Angeklagte 188 Euro weniger Leistungen erhalten dürfen.
Da das Jobcenter grundsätzlich davon ausgeht, dass Bezieher von Bürgergeld “vorsätzlich” Aushilfstätigkeiten nicht angeben, erstattete die Behörde Strafanzeige wegen angeblichen Betrugs. Der Fall landete vor Gericht.
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“Ich habe kein Geld bekommen”
Vor dem Amtsgericht Lüdenscheid bat der Angeklagte zunächst um Aufklärung. „Ich habe kein Geld bekommen! Ich habe bei der Gebäudereinigungsfirma eine Bescheinigung beantragt, damit ich einen Führerschein machen kann”, so der Angeklagte.
Denn das Jobangebot funktionierte nur mit Führerschein. Einen entsprechenden Antrag wollte der Mann beim Jobcenter stellen. Doch das Jobcenter “kombinierte” daraus einen Leistungsbetrug.
Die Staatsanwaltschaft sowie der Richter sahen aufgrund der geringen Summe keinen Grund, den Fall vollständig aufzuklären. Denn die angebliche Schadenssumme lag unter dem Regelfall für Betrugsanzeigen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens.
Geldbuße dafür Einstellung des Verfahrens
Im Gegenzug erklärte sich der Angeklagte bereit, von seinem geringen Regelsatz 200 Euro als Strafe zu zahlen.
Das Jobcenter hingegen beharrte darauf, die angeblich zu viel gezahlten Leistungen vom Regelsatz abzuziehen. Das Gericht folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.
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