Versicherte, die nicht mehr voll arbeiten können, haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Manche erwarten eine volle Rente wegen Erwerbsminderung, doch die Rentenkasse gewährt nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente.
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Volle oder teilweise Erwerbsminderung?
Die Entscheidung über eine volle oder eine nur teilweise Erwerbsminderung fällt wegen der möglichen Leistung. Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, der gilt als voll erwerbsgemindert.
Wer über drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, der gilt als teilweise oder halb erwerbsgemindert.
Die Renten sind unterschiedlich hoch
Eine volle Erwerbsminderungsrente ist höher als eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rentenkasse geht davon aus, dass die nur teilweise Erwerbsgeminderten die Zeit nutzen, in der sie Erwerbsarbeit leisten können. Für diese Stunden gibt es keinen Rentenanspruch.
Was ist der Vorteil der teilweisen Erwerbsminderung?
Ein Leser schreibt im Portal des Rentenanwalts Peter Knöppel: “Ich bekam eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt und war froh darüber, meinen bisherigen Job mit der damit verbundenen Wochenarbeitszeit weiterhin ausführen zu können. Ich wollte gar keine volle EM-Rente haben.”
Der Betroffene erwähnt wesentliche Vorteile einer teilweisen Erwerbsminderungsrente. Eine tägliche Arbeitszeit von maximal 5 Stunden und 59 Minuten ist in vielen Berufen möglich.
Viele Arbeitgeber wollen sogar Arbeitnehmer in Teilzeitstellen, und in manchen Beschäftigungen ist es kaum noch möglich, eine Vollzeittätigkeit zu bekommen.
Einige Supermärkte schreiben zum Beispiel fast nur noch Teilzeitstellen aus.
Ein Vorteil der vollen Erwerbsminderung
Der Vorteil der vollen Erwerbsminderungsrente ist die höhere Rente. Die Betroffenen können weniger tägliche Erwerbsarbeit leisten, und darum ist ihre Rente höher.
Der Nachteil der vollen Erwerbsminderungsrente
Der Nachteil besteht darin, dass sie weniger arbeiten können und für ihren Rentenanspruch auch weniger dürfen als bei einer teilweisen Erwerbsminderung.
Das wird bei der Arbeitssuche ein Problem. Auch ein Minijob, bei dem Sie an einem Tag fünf Stunden beschäftigt sind und am nächsten Tag nur eine Stunde, verstößt gegen die Regelung.
In der Praxis könnte der Arbeitgeber dann mit Ihnen formal weniger als drei Stunden pro Arbeitstag vereinbaren, doch wenn Sie regelmäßig die drei Stunden überschreiten, wird die Rentenversicherung Sie ins Auge nehmen.
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Der Hinzuverdienst
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung sind 2024 kräftig gestiegen. Hierhaben teilweise Erwerbsgeminderte einen Vorteil. Sie dürfen 31.117,50 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente darunter leidet.
Voll Erwerbsgeminderte dürfen nur 18,558,75 Euro außerhalb ihrer Rente mit Arbeit einnehmen.
Voll Erwerbsgeminderte bekommen eine höhere Rente, dürfen aber nur halb so viel verdienen, teilweise Erwerbsgeminderte bekommen die halbe Rente und dürfen doppelt so viel Geld durch Arbeit bekommen.
Gibt es allgemeine Vor- und Nachteile?
Erwerbsminderungsrenten sind im Schnitt niedrig, für voll Erwerbsgeminderte aber immer noch höher als für teilweise Erwerbsgeminderte.
Wenn Sie aber mehr arbeiten wollen und durch Erwerbstätigkeit mehr einnehmen, dann ist eine nur teilweise Erwerbsminderung deswegen kein Nachteil.
Die Rente bedeutet dann einen Zuschuss zu ihrem Erwerbslohn und nicht dessen Ersatz.
Wenn Sie allerdings zu Recht als voll erwerbsgemindert gelten und tatsächlcih weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, dann ist die beschränkte Stundenzahl für Sie kein Nachteil, sondern eine Tatsache.
Was Sie als Vorteil oder Nachteil ansehen, hängt also stark davon ab, was Sie wollen, und von dem, was Sie können.
Tabelle: Vor und Nachteile der vollen und halben EM-Rente
Diese Tabelle zeigt, dass beide Formen der Erwerbsminderungsrente spezifische Vor- und Nachteile haben, abhängig von der individuellen Situation.
Kriterium | Halbe EM-Rente | Volle EM-Rente |
---|---|---|
Vorteile | ||
Weiterarbeit möglich | Begünstigt Teilzeitbeschäftigung, was zusätzliche Einkünfte ermöglicht. | Keine Arbeitsverpflichtung, volle finanzielle Unterstützung. |
Anpassungsfähig | Flexible Arbeitsmöglichkeiten, um die Gesundheit zu schonen. | Entlastung von der Pflicht zur Arbeit und weniger Stress. |
Zusatzrente | Kann zur Aufstockung genutzt werden, wenn man nur teilweise arbeitsunfähig ist. | Höchstmögliche Rente für Personen, die komplett erwerbsunfähig sind. |
Nachteile | ||
Einkommen | Geringere Rentenzahlung im Vergleich zur vollen Erwerbsminderungsrente. | Kein Einkommen aus Arbeit, wenn Erwerbstätigkeit komplett aufgegeben wird. |
Bürokratie | Komplizierte Antragstellung und Überprüfung der Teilzeitarbeit. | Strenge Kriterien für die Genehmigung und regelmäßige Überprüfungen. |
Soziale Isolation | Potenzielle Belastung durch gleichzeitige Teilzeitarbeit und Krankheit. | Risiko der sozialen Isolation und des Verlustes beruflicher Kontakte. |
Zukunftsperspektive | Unsicherheit bezüglich der langfristigen finanziellen Absicherung. | Kann zu niedrigerem Gesamteinkommen führen, da keine Nebeneinkünfte mehr möglich sind. |
- Über den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.