Menschen mit Behinderung, die Bürgergeld erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf geltend machen. Welche Voraussetzungen das sind und wie hoch ein solcher Mehrbedarf ist, erläutern wir in diesem Artikel.
Was ist der Mehrbedarf im Rahmen des Bürgergeldes?
Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: dem Regelsatz, den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls einem Mehrbedarf.
Der Mehrbedarf dient dazu, besondere Kosten zu decken, die für Menschen mit Behinderung im Alltag entstehen. Dies können Kosten für spezielle Hilfsmittel oder Aufwendungen sein, die sich aus der Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung ergeben.
Höhe des Mehrbedarfs für Menschen mit Behinderung im Jahr 2024
Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach den jeweiligen Regelbedarfsstufen, die ab Januar 2025 im Vergleich zu 2024 gleich bleiben. Im Jahr 2024 beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 563 Euro.
Der Mehrbedarf für erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher mit Behinderung, die an einer Maßnahme zur beruflichen Teilhabe teilnehmen, beträgt 35 Prozent des Regelsatzes. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 197,05 Euro, sodass der gesamte monatliche Betrag inklusive Mehrbedarf 760,05 Euro beträgt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regelsätze und die entsprechenden Mehrbedarfe im Jahr 2025:
Regelbedarfsstufe
|
Regelsatz 2024 | Mehrbedarf (35 % oder 17 %) |
Gesamtbetrag 2024
|
1 | 563 Euro | 197,05 Euro | 760,05 Euro |
2 | 506 Euro | 177,10 Euro | 683,10 Euro |
3 | 451 Euro | 157,85 Euro | 608,85 Euro |
Voraussetzungen für den Mehrbedarf bei Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähige Bürgergeld-Bezieher mit einer Behinderung haben nur dann Anspruch auf einen Mehrbedarf, wenn sie an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen. Wer nicht an einer solchen Maßnahme teilnimmt, hat auch keinen Anspruch auf Mehrbedarf.
Die Teilnahme an diesen Programmen muss vom Jobcenter anerkannt und belegt werden. Die Bescheinigung darüber wird von der Einrichtung oder dem Arbeitgeber ausgestellt, der die Maßnahme durchführt.
Mehrbedarf bei Schwerbehinderung und Erwerbsunfähigkeit
Menschen mit Schwerbehinderung, die als erwerbsunfähig gelten und in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Anspruch auf einen festen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelsatzes. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss ein Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden, der das Merkzeichen “G” für erhebliche Gehbehinderung aufweist.
Der Mehrbedarf wird dabei direkt auf den bestehenden Regelbedarf aufgeschlagen. Ab 2024 können auch Menschen mit dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) diesen Mehrbedarf geltend machen.
Unterschiede zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe
Personen, die schwerbehindert und erwerbsunfähig sind, aber nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des Bürgergeldes. In diesem Fall erfolgt die finanzielle Unterstützung über die Sozialhilfe. Der Bezug von Bürgergeld und Sozialhilfe schließt sich gegenseitig aus.
Personen, die Sozialhilfe beziehen, erhalten jedoch ebenfalls Leistungen, die auf ihren speziellen Unterstützungsbedarf zugeschnitten sind. Hierzu zählen auch Bedarfe, die durch eine Schwerbehinderung entstehen. Es ist wichtig, sich beim zuständigen Sozialamt umfassend beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Hilfen und Ansprüche ausgeschöpft werden.
Antragsverfahren: Wie wird der Mehrbedarf geltend gemacht?
Das Jobcenter muss über das Vorliegen einer Behinderung sowie über deren Grad informiert werden; ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Schwerbehindertenausweis: Der Nachweis über die anerkannte Behinderung, idealerweise mit dem Merkzeichen “G” oder “aG”.
- Bescheinigung der Teilnahme an einer Maßnahme: Falls es sich um eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung handelt, ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.