Merkel: Keine Kompromisse beim Hartz IV-Regelsatz

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19.02.2011

Nachdem Verhandlungskreise in den letzten Tagen von einem Kompromissvorschlag in Sachen Hartz IV Regelleistungen sprachen, zeigte sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer gestrigen Wahlkampfveranstaltung in Hamburg wenig kompromissbereit. So schließt die Kanzlerin eine weitergehende Hartz IV Erhöhung über die fünf Euro aus. Einige Ministerpräsidenten aus CSU und SPD hatten vorgeschlagen, die Regelsätze in zwei Stufen zu erhöhen. Diesem Vorschlag erteilte Merkel eine Absage. Im Zuge dessen warnte sie vor „leeren Kassen bei Bund und Ländern“.

Merkel wiederholte ihre Äußerung, „Wir wollen Hartz IV so ausrichten, dass es eine Brücke in die Arbeit ist und nicht ein schöner Lebenszustand, in dem man es sich einrichten kann“. Augenscheinlich ist die Kanzlerin der Ansicht, dass eine existenzgefährdende Situation der Betroffenen mehr Arbeit bringt. Merkel ging bei der Veranstaltung noch einen Schritt weiter und unterstellte Hartz IV Betroffen, den Staat mit Schwarzarbeit auszutricksen. „Hartz IV ist nicht dafür gedacht, dass man mit einer Kombination von Arbeitslosengeld II und ein bisschen Schwarzarbeit eigentlich für das ganze Leben drauf verzichten kann, wieder einen richtigen Job zu machen“, so die Kanzlerin weiter. Im Zuge dessen erteilte Merkel einer weiteren Erhöhung nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgericht eine deutliche Absage.

Am kommenden Sonntag treffen sich erneut die Spitzen aus Opposition und Bundesregierung. Nach den letzten Äußerungen der Kanzlerin ist eine Einigung wieder in weite Ferne gerückt. Die Opposition hatte sich dazu bereit erklärt, eine Erhöhung in zwei Stufen auf insgesamt acht Euro zuzustimmen. Das würde dem Bund gerade einmal 225 Millionen mehr kosten, als angedacht. Im Vergleich zur Bankenrettung, die Milliarden verschlungen hat, eigentlich nur Peanuts.

Unterdessen unterstützt die Erwerbslosen-Gruppen „Elo“ eine Regelsatz-Klage vor dem Sozialgericht Oldenburg. Das Gericht soll die Regelleistungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht festlegen. Neben dieser Klage sind der Redaktion mindestens 10 weitere Klageerhebungen und Eilanträge bekannt. Legt ein Sozialgericht die Regelleistungen in einem Urteil fest oder wird die Klage an das oberste Verfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet, könnte die Politik von den Realitäten sehr schnell eingeholt werden. Rechtsexperten und Sozialverbände gehen davon aus, dass die Richter wesentlich höhere Regelleistungen festlegen würden, weil sie nicht einer politischen Motivation unterliegen. Zudem könnte verfassungswidrigen Schwebezustand ein Ende bereitet werden. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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