Altenburger Landrätin fordert Jobcenter im Kreis auf, Sanktionspraxis sofort zu beenden
15.06.2015
Die Kreischefin des Altenburger Landes in Thüringen, Michaele Sojka (Die Linke) forderte das Jobcenter auf, keine finanziellen Strafen, sogenannte Sanktionen, mehr gegen Hartz IV-Bezieher zu verhängen. Durch die Leistungskürzungen würden viele Betroffene „nur depressiver und kränker“, mahnte die Landrätin im Gespräch mit der „Jungen Welt“.
Sanktionen können in Obdachlosigkeit münden
Sojka beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Gothaer Sozialgerichts, in dem die Sanktionen im Sozialrecht für verfassungswidrig erklärt und die Frage an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe überwiesen wurde. Sie sprach von einer „Klarstellung“ seitens des Gerichts. Für ihren Vorstoß ernte die Landrätin jedoch viel Kritik. So erhielt sie einen Brief vom Personalrat des Jobcenters, in dem ihr die Behörde vorwirft, die Arbeit der Jobcenter-Mitarbeiter zu diskreditieren.
Wie die „Leipziger Volkszeitung“ Personalratschef Torsten Rist aus dem Brief zitiert, zeugten die Ausführungen Sojkas „offenbar von wenig Kenntnis der Praxis im Jobcenter“. Der Vorstoß der Landrätin sei ein „Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter“. Zudem blende sie bei ihrer Forderung Gesetze aus, so Rist weiter. „Daran muss ich mich natürlich halten“, betonte die Kommunalpolitikerin am Sonntag gegenüber „Junge Welt“. Im Rahmen der Gesetzeslage sei es aber zumindest möglich, die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht länger durch Sanktionen zu kürzen. Das könne die Trägerversammlung beschließen, da diese Leistung, anders als die Leistung zum Lebensunterhalt, von der Kommune getragen werden müsse.
Die Landrätin glaubt zwar nicht, dass sie mit ihrem Vorhaben erfolgreich sein wird, es sei jedoch wichtig, die politische Debatte darüber anzustoßen, „ob es sinnvoll ist, Menschen die Grundsicherung zu versagen“. In der Region herrsche eine hohe Arbeitslosigkeit von mehr als zehn Prozent. Ein Drittel der Kinder lebe in Familien, die auf Hartz IV angewiesen seien. Vor allem die Unter-25-Jährigen würden hart bestraft, da ihnen bereits beim ersten „Regelverstoß“ die Grundsicherung für drei Monate gestrichen würde. Dadurch nehme die Zahl der Obdachlosen zu. „Die Folgen müssen Straßensozialarbeiter abfangen“, so Sojka. (ag)