Kinder mit Schwerbehinderung: Mehr Leistungen für Eltern in 2025

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Kinder mit Behinderung – So bekommen Sie Unterstützung
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, stehen Ihnen viele Nachteilsausgleiche zu, und Sie haben Zugang zu vielerlei Unterstützung. Wir zeigen Ihnen, wo Sie Informationen dazu bekommen, welche Ansprüche Sie haben, und was Sie beachten müssen.

Tabelle: Leistungen für Eltern von Kindern mit einer Behinderung (Stand 2025)

Leistungen, die beantragt werden kann Höhe / Umfang
Kindergeld – entfällt bei volljährigem, aber dauerhaft behindertem Kind nicht 255 € pro Monat
Kinderzuschlag – Ergänzung für Familien mit kleinem Einkommen bis zu 297 € pro Monat und Kind
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
• Pflegegrad 2 – 347 €
• Pflegegrad 3 – 599 €
• Pflegegrad 4 – 800 €
• Pflegegrad 5 – 990 €
monatlich; Auszahlung an die pflegenden Eltern
Entlastungsbetrag für Betreuungs-/Entlastungsleistungen 131 € pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 42 € pro Monat Kostenerstattung
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (Ersatz-/Kurzzeitpflege)
ab 1. Juli 2025 gemeinsames Jahresbudget
bis zu 3 539 € pro Jahr
Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen (Umbauten, Treppenlift u. Ä.) Zuschuss bis 4 180 € je Maßnahme
Behinderten-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag)
• GdB 20 – 384 €
• … steigend bis GdB 100 – 2 840 €
• Hilflos/Blind/Taubblind – 7 400 €
jährlich bei der Einkommensteuer
Pflege-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag für pflegende Angehörige)
• PG 2 – 600 €
• PG 3 – 1 100 €
• PG 4/5 oder Merkzeichen H – 1 800 €
jährlich
Pflege­unterstützungs­geld (Lohnersatz bei kurzfristiger Arbeits­verhinderung) 90 % (mit Einmalzahlungen = 100 %) des Netto­entgelts für bis zu 10 Arbeitstage

Erläuterungen

Tipp: Viele Leistungen lassen sich kombinieren (z. B. Kindergeld + Kinderzuschlag + Pflegegeld). Für steuerliche Pausch­beträge kann der Betrag des Kindes auf die Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt (§ 33b Abs. 5 EStG).

Die Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen (Pflegegrad, Einkommen, Steuer­veranlagung etc.). Beantragt werden sie bei Familien­kasse, Pflegekasse, Finanzamt oder Arbeitgeber/­Krankenkasse.

Wer hilft Ihnen weiter?

Die Verfahrenslotsen in Jugendämtern, Behinderten- und Sozialverbände sowie die Lebenshilfe haben reichlich Erfahrung mit Menschen, die in ähnlichen Lebenslagen wie Sie stecken stehen Ihnen zur Seite dabei, die richtigen nächsten Schritte zu tun.

Informationen im Netz

Umfassende Informationen für Eltern von Kindern mit Behinderung finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.de sowie kindergesundheit-info.de). Auf familienratgeber.de können Sie nach Beratungsstellen suchen. Auch die Seite einfach-teilhaben, de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liefert gute Hinweise.

Die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät Sie kostenlos und unterhält bundesweit Beratungsstellen (teilhabeberatung.de).

Gute Ärzte helfen weiter

Wenn eine Behinderung festgestellt wird, informiert Sie die Klinik oder der zuständige Kinderarzt auch über Hilfeangebote. Sie können darauf achten, dass Sie einen behandelnden Arzt oder eine Ärztin finden, denen die Förderung Ihres Kindes wichtig ist, und die auch die weitere Entwicklung über die konkrete Behandlung hinaus im Auge haben.

Die Anerkennung der Behinderung

Um eine Behinderung feststellen zu lassen müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Diesen füllen Sie zuständig aus und reichen medizinische Belege ein wie ärztliche Gutachten oder Klinikberichte.

Das Versorgungsamt ordnet einen Grad der Behinderung von 10 bis 100 in Zehnerschritten nach der Schwere der Einschränkungen ein, genauer gesagt danach, wie stark die Einschränkungen die Betroffenen an der gesellschaftlichen Teilhabe behindern.

Lassen Sie sich helfen

Diesen Antrag sollten Sie auf keinen Fall unvorbereitet stellen. Denn für die Bewertung des Versorgungsamtes sind die genauen Formulierungen in den ärztlichen Befunden entscheidend, die kennzeichnen, welche Einschränkungen vorliegen. Für den Grad der Behinderung und die entsprechenden Merkzeichen gibt es exakte Kriterien.

Sie sollten diesbezüglich nicht nur Ihren Arzt bitten, auf diese Formulierungen zu achten, sondern auch sämtliche Unterlagen einreichen, die einen höheren Grad der Behinderung unterstützen.

Lassen Sie sich dafür von der EUTB, Pflegestützpunkten, Wohlfahrts- und Sozialverbänden beraten, bevor Sie den Antrag stellen. So können Sie unter Umständen einen höheren Grad der Behinderung erreichen.

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Warum ist ein höherer Grad der Behinderung erstrebenswert?

Die Höhe der Pflegeleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können sowie das Ausmaß der Nachteilsausgleiche steigt mit dem Grad der Behinderung sowie mit entsprechenden Merkzeichen. Beim Grad der Behinderung von 10 gibt es kaum Nachteilsausgleiche, bei Grad der Behinderung von 100 am meisten.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt der Status Schwerbehinderung, und eine ganze Reihe von Nachteilsausgleichen treten erst dann in Kraft.

Mögliche Nachteilsausgleiche für Kinder mit Behinderung

Wenn Ihr Auto auf das Kind mit Behinderung zugelassen ist, entfällt die KFZ-Steuer. Sie dürfen das Auto dann allerdings auch nur für Fahrten mit dem Kind nutzen. Als pflegende Eltern können Sie einen Pflegepauschbetrag geltend machen, und dies sind, je nach Pflgegegrad, zwischen 600,00 Euro und 1.800 Euro.

Wenn der Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG, B, H oder BL enthält oder das Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können Sie einen Euroschlüssel erwerben und haben damit Zugang zu 12.000 Behinderten-Toiletten in Deutschland und Europa.

Die Pflegekasse

Wenn Ihr Kind pflegebedürftig ist, unterstützt die Pflegekasse es mit Geld für Arzneien, medizinischen Behandlungen oder medizinisch notwendigen Hilfen. Das gilt erst ab Pflegegrad 2, und die Höhe der Mittel richtet sich nach dem Pflegegrad. Mit Pflegegrad 3 sind es 1.432 Euro pro Monat, und mit dem höchsten Pflegegrad 5 bekommen Sie 2.200 Euro pro Monat für häusliche Pflege.

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss mindestens ein Elternteil mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren dort eingezahlt haben. Außerdem müssen Sie direkt bei der Pflegekasse den Antrag stellen.

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie und befragt Sie auf Basis definierter Kriterien. Sie sollten darauf achten, dass außer Ihnen als Eltern eine weitere pflegende Person anwesend ist, im Idealfall auch ein Professioneller, der den Fragenkatalog kennt.

Fragen, die für Sie unverfänglich wirken, können den Pflegegrad nämlich nach unten drücken und damit würden Sie weniger Leistungen erhalten.

Vor dem Besuch des Medizinischen Dienstes sollten Sie alle Berichte der behandelnden Ärzte, Reha-Kliniken und Krankenhäuser sammeln. Außerdem sollten Sie einen Medikamentenplan aufstellen, und am besten ein Pflegetagebuch über mehrere Monate hinweg führen. Notwendige Hilfsmittel sollten Sie ebenso erwähnen wie den Schwerbehindertenausweis vorzeigen.

Die Eingliederungshilfe

Kinder mit Behinderung können Unterstützung durch Einrichtungen der Eingleiderungshilfe erhalten. Abhängig vom Bundesland sind dafür entweder die Jugend- oder die Sozialämter zuständig.

Die Eingliederungshilfe berät und unterstützt, und dies auch bei Anträgen für Maßnahmen wie der Teilhabe an Bildung. Barrierefreiheit ist für diese Beratung Pflicht, zum Beispiel durch Informationen in Leichter Sprache. Seit dem ersten Januar 2024 gibt es bei den Jugendämtern für solche Aufgaben die sogenannten Verfahrenslotsen.

Frühförderung

Sie können als Eltern von Kindern mit Behinderung frühzeitig pädagogische Hilfen und therapeutische Programme in Anspruch nehmen, um das Potenzial des Kindes bestmöglich zu fördern. Zuständig sind die Frühförderstellen und Zentren der Sozialpädiatrie, und diese Angebote richten sich an Kinder vor der Einschulung.

Sie müssen weder einen Antrag stellen noch wird ihr Bedarf ermittelt. Nötig ist nur eine Verordnung des zuständigen Kinderarztes. Eine Übersicht finden Sie unter fruehfoerderstellen.de.