Teilerfolg bei den Mietkosten. Eine Familie aus Celle, die auf Hartz IV angewiesen ist, hat sich erfolgreich durch geklagt. Fast die gesamten Mietkosten müssen nun übernommen werden, obwohl die Wohnung größer ist, als die Ämter zu billigten
Der Landkreis Celle ist dafür bekannt, die Kosten für die Unterkunft bei Hartz IV extrem niedrig zu halten. Ein Familievater hat sich gerichtlich erfolgreich zur Wehr gesetzt und durch die Instanzen geklagt. Die Familie muss für ihre Wohnung 500 Euro Mietkosten bezahlen. In der 94 Quadratmeter großen Wohnung lebt die drei köpfige Familie. Der Landkreis Celle hatte bisher 270,85 Euro für die Kosten der Unterkunft bewilligt. Gegen diesen Bescheid hatte der Familienvater im vergangenen Jahr vor dem Sozialgericht in Lüneburg geklagt. Das Sozialgericht billigte der Familie Mietkosten in Höhe von 410 Euro zu. Doch damit gab sich der Kläger nicht zu frieden und klagte in der nächst höheren Instanz, vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle.
Auch vor dem Landessozialgericht hatte die Familie tatsächlich einen weiteren Erfolg zu verbuchen. Zwar wurden ihnen nicht gesamten Mietkosten von 500 Euro zugesprochen, aber zumindestens 451 Euro (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az. L 7 AS 332/07). Die Richter sprachen sich im Sinne des Klägers aus und kritisierten, dass die Wohngeldtabelle von 2001 völlig überaltert sei. außerdem seien die gestiegenen Mietnebenkosten nicht mit einberechnet worden. Die Richter am Landessozialgericht bemängelten, dass die Ämter in Landkreisen ohne Mietspiegel "aussagekräftige Daten vorlegen müssen", um die Miete berechnen zu können. Es würde nicht ausreichen, dass es auch kostengünstige Wohnungen gebe. Die Behörden könnten nicht dann einfach Hartz IV Betroffene zum (Zwangs-) Umzug auffordern. Wörtlich "Dies sei unzumutbar", so das Gericht. Denn die Betroffenen müssten ständig mit der befürchtung leben, in eine kostengünstige Wohnung umziehen zu müssen.
Insgesamt wird dieses Grundsatzurteil dazu führen, dass es den Ämter nicht so einfach gemacht wird, Mieter dazu zu veranlassen aus ihren eigenen vier Wänden zu ziehen, weil es vergleichweise günstige Wohnungen geben würde. Die Ämter können sich in Zukunft nur auf einen aktuellen Mietspiegel oder vergleichbarer Mietdatenbanken berufen, wenn die Kosten der Wohnung nicht im vollen Umfang übernommen werden sollen. In sehr vielen Orten und Landkreisen existieren jedoch keine aktuellen Mietspiegel. (12.03.2008)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors