Hier wird das höchste Wohngeld ausgezahlt

Die Frage klingt zunächst so, als ließe sich ein klarer Spitzenreiter benennen. Tatsächlich ist Wohngeld aber keine Leistung, die ein Bundesland nach Gutdünken höher oder niedriger auszahlt, sondern ein bundesweit geregelter Zuschuss, dessen Höhe im Einzelfall berechnet wird. „Hoch“ wird das Wohngeld immer dann, wenn mehrere Dinge zusammenkommen: ein Haushalt mit eher niedrigem Einkommen, eine (für die Berechnung) berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung und ein Wohnort, der in eine hohe Mietstufe fällt.

Der Wohnort ist dabei der entscheidende Hebel, wenn es um die Frage geht, wo überhaupt die rechnerisch höchsten Beträge möglich sind.

Die Mietstufe ist der Ortsfaktor, der die Obergrenze setzt

Für die Wohngeldberechnung werden Gemeinden und Kreise in Mietstufen eingeteilt. Diese Einstufung spiegelt das örtliche Mietniveau wider und beeinflusst, bis zu welcher Höhe Miete oder Belastung in der Berechnung überhaupt berücksichtigt werden darf. Je höher die Mietstufe, desto höher liegt dieser Höchstbetrag – und desto größer ist grundsätzlich der Spielraum für einen hohen Zuschuss.

Ein Blick auf die bundesgesetzlichen Höchstbeträge zeigt den Effekt deutlich: Für einen Ein-Personen-Haushalt reicht der berücksichtigungsfähige Miet-Höchstbetrag von 361 Euro in der niedrigsten Mietstufe bis 677 Euro in der höchsten Mietstufe VII. Erst innerhalb dieser Grenzen wirkt dann die eigentliche Wohngeldformel über Einkommen, Haushaltsgröße und Miete. Damit ist klar: Die rechnerisch höchsten Wohngeldbeträge sind dort möglich, wo Mietstufe VII gilt.

Wo Mietstufe VII gilt – und warum das häufig mit München und dem Umland zu tun hat

Mietstufe VII ist die höchste Kategorie und kommt nach Einschätzungen kommunaler Spitzenverbände „zunächst überwiegend“ in Bayern zur Anwendung. Besonders oft fällt in diesem Zusammenhang München, das der Mietstufe VII zugeordnet ist. In der Praxis betrifft das nicht nur die Landeshauptstadt selbst, sondern auch einzelne sehr teure Kommunen im Umfeld, die ebenfalls in hohen Stufen landen können.

Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen „teuren Großstädten“ und „höchster Mietstufe“: Mehrere Metropolen haben zwar ein hohes Mietniveau, liegen aber nicht automatisch in Mietstufe VII. In Veröffentlichungen zur Einordnung nach Mietstufen wird etwa München als Beispiel für Stufe VII genannt, während andere Großstädte in niedrigeren Stufen verortet werden.

Die Konsequenz ist schlicht mathematisch: Wo nicht Stufe VII gilt, kann – bei sonst gleichen Bedingungen – auch nicht der höchstmögliche Zuschuss herauskommen, weil die anrechenbare Miete früher gedeckelt wird.

Tabelle: Hier wird das höchste Wohngeld gezahlt

Die höchsten möglichen Wohngeldbeträge ergeben sich dort, wo die Mietstufe VII (höchste Stufe) gilt.

Bundesland Orte mit Mietstufe VII (höchste Stufe)
Baden-Württemberg Tübingen (Universitätsstadt)
Bayern München (Stadt), Landkreis München, Dachau (Stadt), Eching, Eichenau, Freising (Stadt), Fürstenfeldbruck (Stadt), Garching bei München (Stadt), Germering (Stadt), Gilching, Gräfelfing, Grafing bei München (Stadt), Gröbenzell, Grünwald, Haar, Hallbergmoos, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Karlsfeld, Markt Schwaben (Markt), Neubiberg, Neufahrn bei Freising, Oberhaching, Oberschleißheim, Olching, Ottobrunn, Planegg, Puchheim, Starnberg (Stadt), Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten
Hessen Bad Homburg v. d. Höhe (Stadt), Königstein im Taunus (Stadt), Raunheim (Stadt), Main-Taunus-Kreis
Schleswig-Holstein Schenefeld (Stadt)

Warum in Hochpreisregionen trotzdem nicht automatisch die höchsten Zahlungen ankommen

So eindeutig die Mietstufe den Rahmen setzt, so häufig sorgt der Alltag für eine zweite, weniger intuitive Wahrheit: Gerade in Regionen mit sehr hohen Mieten liegen die tatsächlichen Wohnkosten oft über dem Betrag, der für das Wohngeld maximal berücksichtigt wird. Wer deutlich mehr bezahlt, bekommt dadurch nicht automatisch mehr Wohngeld – die Berechnung kappt den anrechenbaren Teil.

Hinzu kommt das Einkommen. In hochpreisigen Orten sind die Einkommen im Durchschnitt oft höher, was den Anspruch mindern oder ganz ausschließen kann. Hohe Mietstufe bedeutet also vor allem: Wenn ein Haushalt die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, kann er dort wegen der höheren anrechenbaren Miete grundsätzlich höhere Leistungen erreichen als in einer günstigeren Mietstufe. Ob das im Einzelfall tatsächlich zur „höchsten Auszahlung“ führt, entscheidet die konkrete Haushaltsrechnung.

Was 2025 zusätzlich verändert hat: Dynamisierung, Heizkosten- und Klimakomponente

Seit dem 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anpassung an Preis- und Mietentwicklung im Durchschnitt um rund 15 Prozent angehoben.

Bestandsfälle sollten dabei automatisch angepasst werden. Parallel spielen Komponenten zur Entlastung bei Heizkosten sowie eine Klimakomponente in der Systematik eine Rolle; sie erhöhen nicht die Mietstufe, verändern aber den Betrag, der im Ergebnis bei vielen Haushalten ankommen kann – wiederum abhängig von Haushaltsgröße und Voraussetzungen. Unterm Strich verstärkt das den Grundtrend: In hohen Mietstufen ist mehr anrechenbar, und in Zeiten steigender Wohn- und Energiekosten wächst die Bedeutung dieser Mechanik.

Wie Sie für Ihren Wohnort prüfen, ob dort die höchsten Beträge überhaupt möglich sind

Wer es genau wissen will, muss nicht raten. Maßgeblich ist die Mietstufe der Gemeinde, die in der Wohngeldverordnung festgelegt wird. Praktisch lässt sich die Einordnung über offizielle Rechner ermitteln, die anhand der Postleitzahl den Wohnort der passenden Mietstufe zuordnen und damit eine erste Orientierung zur möglichen Höhe liefern.

Erst mit den tatsächlichen Daten zu Haushalt, Einkommen und Miete lässt sich seriös beantworten, ob im konkreten Fall ein hoher Anspruch entsteht – und ob der Wohnort überhaupt in der höchsten Stufe liegt, in der die größten Beträge rechnerisch erreichbar sind.

Fazit

Das höchste Wohngeld wird nicht „in einem bestimmten Bundesland“ ausgezahlt, sondern ist rechnerisch dort möglich, wo die höchste Mietstufe VII gilt. Diese Einstufung findet sich vor allem in besonders teuren Kommunen, häufig im Umfeld von München. Ob dort im Alltag auch die höchsten Auszahlungen ankommen, hängt dennoch am Einzelfall: an der Deckelung der anrechenbaren Miete, am Einkommen und an der Haushaltsgröße.

Quellen

„Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025“ (Hinweis auf Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2025), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), „Wohngeld für Mieter“ (Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus, Anhebung zum 1. Januar 2025)