Es kommt immer wieder vor, dass das Jobcenter keine Überweisung der Hartz IV-Leistungen vornimmt. In den meisten Fällen sind technische Gründe hierfür ursächlich.
Wenn das Jobcenter nicht zahlen will: Erste Hilfe in der Not!
Oft ist der Behörde eine falsche Kontonummer bekannt, in anderen Fällen liegt ein Buchungsfehler vor. Wenn ein ganzes Wochenende am Anfang eines Monates liegt, kann es finanziell eng werden.
In jedem Fall müssen Betroffene selbst aktiv werden, damit nicht noch mehr Zeit vergeht. Diese Tipps helfen, damit Betroffene schnell an ihre Bezüge kommen.
- Gehen Sie nicht allein zum Jobcenter, um ihr Geld einzufordern. Im Ernstfall haben Sie einen Zeugen, wenn Sie vor Gericht müssen. Ihr Begleiter muss sich mit der Sache nicht auskennen, sondern Sie allein durch seine Anwesenheit unterstützen. So schützen Sie sich auch vor Versuchen von Mitarbeitern der Jobcenter, sie einzuschüchtern oder im Aussagen im Nachhinein zu bestreiten.
- Auch wenn Sie noch Geld auf dem Konto haben. Das Jobcenter steht in der Leistungspflicht das Geld am Monatsanfang auszugeben. Berufen Sie sich auf § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II.
- Zur Not machen Sie es schriftlich: Sie können dem Jobcenter eine Frist von 3-7 Tagen stellen. Das kann wichtig sein, wenn Sie klagen müssen.
- Drängen Sie darauf, sofort zur Leistungsabteilung zu kommen. Sie verweisen dazu auf die Leistungspflicht des Jobcenters und ihre Mittellosigkeit. Lassen Sie sich nicht einlullen. Wenn ein Mitarbeiter ihnen sagt, „alle Termine wären belegt“ oder „die Leistungsabteilung ist heute geschlossen“, dann bleiben Sie freundlich, aber bestimmt und fordern, falls sich nichts ändert, dass die Teamleitung persönlich kommt. Sie fragen auch nicht nach, sondern machen deutlich, dass Sie im Recht sind und das genau wissen.
- Lehnt die Teamleitung ihren Anspruch ab, bestehen Sie auf einer schriftlichen Ablehnung. Die kann vor Gericht relevant sein, wenn das Jobcenter die Ablehnung leugnet.
- Blockiert das Jobcenter ihre Forderungen, dann gehen Sie zum Sozialgericht und reichen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein. Dazu brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie den Antrag gestellt haben, einen aktuellen Kontoauszug und die Ablehnung eines Vorschusses wie eine Kopie der von ihnen gesetzten Frist.
- Sie gehen damit zur Rechtsantragsstelle, die im Unterschied zum Jobcenter keinen Anlass hat, Sie in ihrem Recht zu sabotieren. Tragen Sie dort ihr Anliegen vor. Bald bekommen Sie und das Jobcenter Post vom Gericht, bei dem es sehr wahrscheinlich ist, dass das Jobcenter jetzt zahlt. (Dr. Utz Anhalt)
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.