Hartz IV: Wenn das Jobcenter nicht zahlt musst Du das tun!

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Es kommt immer wieder vor, dass das Jobcenter keine รœberweisung der Hartz IV-Leistungen vornimmt. In den meisten Fรคllen sind technische Grรผnde hierfรผr ursรคchlich.

Wenn das Jobcenter nicht zahlen will: Erste Hilfe in der Not!

Oft ist der Behรถrde eine falsche Kontonummer bekannt, in anderen Fรคllen liegt ein Buchungsfehler vor. Wenn ein ganzes Wochenende am Anfang eines Monates liegt, kann es finanziell eng werden.

In jedem Fall mรผssen Betroffene selbst aktiv werden, damit nicht noch mehr Zeit vergeht. Diese Tipps helfen, damit Betroffene schnell an ihre Bezรผge kommen.

  • Gehen Sie nicht allein zum Jobcenter, um ihr Geld einzufordern. Im Ernstfall haben Sie einen Zeugen, wenn Sie vor Gericht mรผssen. Ihr Begleiter muss sich mit der Sache nicht auskennen, sondern Sie allein durch seine Anwesenheit unterstรผtzen. So schรผtzen Sie sich auch vor Versuchen von Mitarbeitern der Jobcenter, sie einzuschรผchtern oder im Aussagen im Nachhinein zu bestreiten.
  • Auch wenn Sie noch Geld auf dem Konto haben. Das Jobcenter steht in der Leistungspflicht das Geld am Monatsanfang auszugeben. Berufen Sie sich auf ยง 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II.
  • Zur Not machen Sie es schriftlich: Sie kรถnnen dem Jobcenter eine Frist von 3-7 Tagen stellen. Das kann wichtig sein, wenn Sie klagen mรผssen.
  • Drรคngen Sie darauf, sofort zur Leistungsabteilung zu kommen. Sie verweisen dazu auf die Leistungspflicht des Jobcenters und ihre Mittellosigkeit. Lassen Sie sich nicht einlullen. Wenn ein Mitarbeiter ihnen sagt, โ€žalle Termine wรคren belegtโ€œ oder โ€ždie Leistungsabteilung ist heute geschlossenโ€œ, dann bleiben Sie freundlich, aber bestimmt und fordern, falls sich nichts รคndert, dass die Teamleitung persรถnlich kommt. Sie fragen auch nicht nach, sondern machen deutlich, dass Sie im Recht sind und das genau wissen.
  • Lehnt die Teamleitung ihren Anspruch ab, bestehen Sie auf einer schriftlichen Ablehnung. Die kann vor Gericht relevant sein, wenn das Jobcenter die Ablehnung leugnet.
  • Blockiert das Jobcenter ihre Forderungen, dann gehen Sie zum Sozialgericht und reichen einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein. Dazu brauchen Sie eine Bestรคtigung, dass Sie den Antrag gestellt haben, einen aktuellen Kontoauszug und die Ablehnung eines Vorschusses wie eine Kopie der von ihnen gesetzten Frist.
  • Sie gehen damit zur Rechtsantragsstelle, die im Unterschied zum Jobcenter keinen Anlass hat, Sie in ihrem Recht zu sabotieren. Tragen Sie dort ihr Anliegen vor. Bald bekommen Sie und das Jobcenter Post vom Gericht, bei dem es sehr wahrscheinlich ist, dass das Jobcenter jetzt zahlt.ย (Dr. Utz Anhalt)