Nachdem Ende August die Statistiken für Inflation und Preissteigerung vorlagen, hatte die Regierung auf Grundlage der gesetzlichen Berechnungsquote die jährliche Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze ermittelt.
Für 2022 kommt demnach eine Erhöhung um 3 Euro bzw. 0,67 Prozent zustande. Dabei ist allerdings die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt worden, diese solle erst 2023 ausgeglichen werden. Kürzlich hatte der Bundestag gegen eine Kurzfristige Erhöhung mindestens zur Inflationsdeckung gestimmt.
Juristen gehen davon aus, dass eine verfassungswidrige Unterdeckung vorliegt und damit auch alle Weiterbewilligungsbescheide rechtswidrig sind!
Hartz IV: Geplante Erhöhung deckt nichteinmal die Inflation!
Die Hartz IV-Regelsätze für 2022 werden minimal um 3 Euro angehoben. Doch die geplanten Erhöhungen decken noch nicht einmal die Inflation und allgemeine Preissteigerung, die durch die Corona-Pandemie stärker angstiegen ist. Entsprechend erntete die Regierung viel Kriritk von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Parteien.
Trotzdem stimmte der Bundestag mit dem Stimmen der Regierungsparteien und der CDU/CSU gegen eine kurzfristige Erhöhung mindestens zum Inflationsausgleich.
Der Paritätische Gesamtverband hatte die Erhöhung als „lächerlich gering“ kritisiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von einer „faktischen Kürzung der Hart IV Regelsätze“, unter denen insbesondere ärmere Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, stark betroffen seien. Auch der Sozialverband VdK sieht einen „großen finanziellen Verlust“ für Betroffene.
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Rechtsgutachten beurteilt Hartz IV-Regelsatzerhöhung für verfassungswidrig
Der Paritätische Gesamtverband hatte zur Regelsatzerhöhung für 2022 ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die Professorin Anne Lenze kam darin zu der Einschätzung, dass die Erhöhung verfassungswidrig sei. Und zwar weil sie zu gering ist! Der so in Kauf genommene Kaufkraftverlust führe zu einer Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums, da die Regelsätze nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts ohnehin am untersten Rand des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren liegen.
Laut Lenze handele es sich angesichts der nicht erfolgten tatsächlichen Anpassung an die reale Inflation um eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“. Zusammen mit vielen anderen Sozialverbänden appelliert der Paritätische daher für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro. „Es braucht eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV. Preissteigerungen müssen immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden.
Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen“, hieß es in dem Aufruf.
Anwälte gehen davon aus, dass Weiterbewilligungsbescheide rechtswidrig sind
Bisher steht eine Verfassungsklage gegen die zu geringe Erhöhung der Regelsätze noch aus. Doch bald dürften die Jobcenter die ersten Weiterbewilligungsbescheide an Betroffene versenden.
Diese sind folglich rechtswidrig, weil zu gering bemessen. Die Erhöhung beträgt nämlich nur 0,67 Prozent, obwohl die Inflation schon im November bei 5,2 prozent lag! Schon 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht angemahnt, dass die regulären Regelsätze an der Grenze der der Existenzsicherung lagen. Betroffene sollten daher erwägen, Widerspruch gegen Weiterbeilligungsbescheide einzulegen und ggf. zu Klagen. Bild: U. J. Alexander / StockAdobe
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