Hartz IV: Trotz Jobaussicht: Jobcenter lehnte Umschulung ab

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Die vordergrรผndigste Aufgabe eines Jobcenters ist, Hartz IV Leistungsbezieher wieder in den Arbeitsmarkt zu intergrieren. Dafรผr vermittelt die Behรถrde Erwerbslose in WeiterbildungsmaรŸnahmen oder erteilt Bildungsgutschein auf Antrag.

Doch in der Realitรคt werden Bildungsgutscheine vielerorts von den Leistungstrรคgern nicht gewรคhrt. Von einem Fall berichtet Ulrich Wockelmann vom Verein fรผr soziale Rechte “aufRECHT e.V.”.

Trotz Jobaussicht Bildungsgutschein nicht gewรคhrt

Eine Hartz IV Bezieherin beantragte einen Bildungsgutschein fรผr den Erwerb eines LKW-Fรผhrerscheins (Klasse C1E und CE) beim zustรคndigen Jobcenter Mรคrkischer Kreis. Mit einem Bildungsgutschein kรถnnen Leistungen fรผr den Erwerb eines solchen Fรผhrerscheins bereitgestellt werden. Soweit die Theorie.

Um die Sinnhaftigkeit zu untermalen, legte die Antragstellerin zudem eine Einstellungszusage eines Unternehmens vor. Sie wรผrde sofort eingestellt, wenn der Fรผhrerschein erreicht wรผrde.

Doch der Arbeitsvermittler als auch die “Fachkraft der Beschรคftigungsfรถrderung” lehnten den Antrag ab. In dem Ablehnungsschreiben war zu lesen:

“Die Entscheidung beruht auf ยง 16 Absatz 1 SGB II i.V. m. ยง 81 ff. SGB III und erfolgte unter Ausรผbung des pflichtgemรครŸen Ermessens.

Der Fรถrderung der von Ihnen gewรคhlten MaรŸnahme zur beruflichen Weiterbildung kann nicht zugestimmt werden, weil Ziel einer Weiterbildung ist, dass Sie nach deren Abschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit beruflich eingegliedert werden kรถnnen. Dabei ist die individuelle Eignung fรผr das Berufsziel angemessen zu berรผcksichtigen.

Ein erfolgreicher Abschluss der von Ihnen angestrebten Weiterbildung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden, weil aufgrund des bisherigen Werdeganges Zweifel am Durchhaltevermรถgen sowie der Motivation bestehen. Einen LKW zu fahren erfordert viel Verantwortung und, gerade auch, eine hohe psychische Belastbarkeit.”

Ablehnung nicht einfach akzeptieren

Wer von einer solchen Ablehnung betroffen ist, sollte immer einen Widerspruch einlegen. Das ist auch deshalb wichtig, weil sonst der Ablehnungsbescheid bestandskrรคftig wird.

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Wer nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids aktiv wird, muss also spรคter erneut einen Antrag auf Umschulung stellen. Dabei wรผrde wieder Zeit vergehen. Zeit, die einem fehlt, wenn man aus Hartz IV herauskommen will. Denn รผber den Antrag muss die Behรถrde erneut entscheiden. Es wird wieder einen Termin in der Behรถrde geben. Dieser wird dann erneut abgelehnt und das Prozedere fรคngt von vorn an.

Ein Widerspruch sollte inhaltlich begrรผndet sein. Der Widerspruch muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Ein bloรŸer Anruf beim zustรคndigen Sachbearbeiter reicht also nicht aus.

In dem Widerspruch sollte sachlich auf die Begrรผndung des Jobcenters eingegangen werden, die zu einer Ablehnung gefรผhrt haben. Sehr wahrscheinlich wird sich an der Haltung des Jobcenters nichts รคndern. Daher wรคre dann der nรคchste Schritt, eine Klage einzureichen.

Widerspruch erรถffnet Klage beim Sozialgericht

Ein Widerspruch ist auch deshalb wichtig, weil erst dann auch die Umschulung vor einem Sozialgericht eingeklagt werden kann. Denn ohne ein Widerspruchsverfahren ist eine Anfechtungs-, Leistungs- oder Bescheidungsklage nicht zulรคssig (ยง 78 SGG). Fรผr die Klage ist es allerdings notwendig einen versierten Fachanwalt fรผr Sozialrecht zu beauftragen.