Was gilt es zu beachten, wenn man als Hartz IV Bezieher umziehen will. Muss das Jobcenter zustimmen? Oder hat das Jobcenter zu einem Umzug aufgefordert?
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Was muss man als Hartz IV Bezieher beachten, wenn man umziehen will
Generell kann jeder ALG II Bezieher umziehen – egal ob mit oder ohne Zustimmung des Jobcenters, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des ยง 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht “soll” und nicht muss.
Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des ยง 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, denn dort ist von “bisher รถrtlich zustรคndigen kommunalen Trรคgers” sowie von “der fรผr den Ort der neuen Unterkunft รถrtlich zustรคndige kommunale Trรคger” die Rede. Anderer Ort = anderer Trรคger.
Wenn man mit Zustimmung des Jobcenters umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. SGB II ยง 22 Abs. 2 die Zustimmung zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. Mit Zustimmung kรถnnen auch Umzugskosten und Mietkaution nach SGB II ยง 22 Abs. 3 beantragt werden.
Wenn man ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen will
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II ยง 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug das Jobcenter fรผr die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor fรผr die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten fรผr die Zeit dieses Hartz IV-Bezuges selbst tragen.
2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn:
– laut. SGB II ยง 22 Abs. 2a รผbernimmt sonst das Jobcenter die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist.
– Nach dem SGB II ยง 20 Abs. 2a erhรคlt man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist.
3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II ยง 22 Abs. 3.
Umzug mit Genehmigung des Jobcentersy
Lt. SGB II ยง 22 Abs. 2 Satz 2 ist der kommunale Trรคger nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen fรผr die neue Unterkunft angemessen sind. Das trifft fรผr alle Fรคlle eines erforderlichen Umzuges zu!
Das Jobcenter darf damit einen Mietvertrag รผber eine angemessenen Wohnung nicht ablehnen, wenn sie der Erforderlichkeit eines Umzuges bereits zugestimmt hat.
Angemessenheit der Wohnung
Was die angemesenen Kosten der Unterkunft sind, darf jede Kommune selbst festlegen. Dies darf jedoch nicht willkรผrlich geschehen. Es muss ausreichend Wohnraum zu den geforderten Kriterien zur Verfรผgung stehen.
Dies gilt auch fรผr Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft. Erst und nur wenn ausreichend Wohnraum nach diesen Kriterien zur Verfรผgung steht, darf die ARGE eine Aufforderungen zur Kostensenkung verschicken.
Wenn der Umzug durch das Jobcenter verursacht wurde
Wenn der Umzug durch das Jobcenter verursacht wurde, z.B. aufgrund einer Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, muss die Behรถrde die Umzugskosten und Mietkaution bewilligen und als einmalige Beihilfe รผbernehmen (Kaution unter Anrechnung der zu erstattenden Mietkaution der alten Wohnung) = Verursacherprinzip des BG: durch den Umzug, d.h. die Aufwendungen dazu, ensteht dem Mieter ein Aufwand, der ohne den Umzug nicht entstanden wรคre. Da das Jobcenter den Umzug veranlasst hat, kann der Mieter den dadurch entstandenen Aufwand als Schadenersatz fordern.
Umzug fรผr unter 25 Jรคhrige
Fรผr unter 25jรคhrige werden im SGB II ยง 22 Abs. 2a folgende wichtige Grรผnde fรผr einen Umzug genannt:
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Grรผnden nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3. ein sonstiger, รคhnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Was ist mit den Kosten fรผr die Umzugsrenovierung
Generell muss das Amt Kosten fรผr eine Auszugsrenovierung tragen. Diese gehรถren zu den Kosten der Unterkunft. Z.B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss, AZ: L 9 AS 409/06 ER
Anspruch auf Erstausstattung
Anspruch auf Erstausstattung nach SGB II ยง 23 Abs. 3 Nr. 1 hat man immer dann, wenn man erstmals einen Einrichtungsgegenstand der in eine Wohnung gehรถrt, benรถtigt. Sozialgerichts Hamburg, AZ: S 56 AS 1219/07 ER (Alle Angaben ohne Rechtsverbindlichkeit)