Bündnis für ein Sanktionsmoratorium: Offener Brief an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium setzt sich für eine schnellstmögliche Aussetzung von Paragraf § 31 SGB II ein, der Hartz-IV-Empfänger mit erheblichen Sanktionen belegt. Erneut zeigt sich, wie dringend die Realisierung eines Sanktionsmoratoriums ist. Obwohl die Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2008 Hinweise zur Handhabung des § 31 SGB II herausgegeben hat, denen zu Folge bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, keine Sanktion mehr ausgesprochen werden soll, ist genau das von Januar bis Mai in mindestens 1.619 Fällen geschehen.
In einem Offenen Brief an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit fordert das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium nun Aufklärung darüber, wie es dazu kommen konnte und sofortige Abhilfe.
Sehr geehrter Herr Dr. Weise, sehr geehrter Herr Alt,
wie Sie wissen, treten wir – das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium – für eine schnellst-mögliche Aussetzung von Paragraf § 31 SGB II ein.
Mit diesem Brief möchten wir uns in einer dringenden Sache an Sie wenden, die die Hand-habung eines Teilaspekts berührt und ein Licht auf die Zustände in den ARGEn und Job-Centern wirft. Zu unserer Verwunderung mussten wir feststellen, dass die Statistik Ihres Hauses für die Monate Januar bis Mai (soweit sind die Zahlen veröffentlicht) 1.619 Sank-tionen für die Weigerung ausweist, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Hat-ten Sie doch am 20.12.08 Hinweise auf eine andere Handhabung des § 31 SGB II her-ausgegeben, denen zu Folge bei entsprechenden Fällen künftig keine Sanktionen ausge-sprochen werden sollen (Rdnr. 31.6a der Hinweise). In diesem Zusammenhang wüssten wir gern: Sind die zurückgehaltenen Zahlungen inzwischen an die offenbar zu Unrecht Sanktionierten geleistet worden?
Falls die Zahlungen noch nicht erfolgten, haben Sie Anweisungen erteilt, dass dies unverzüglich zu geschehen hat?
Gibt es Gründe, von der Durchsetzung der Anweisung abzusehen?
In Ihren Hinweisen wird auf zu erwartende Gesetzesänderungen Bezug genommen. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen wurden damit begründet, dass die Regelung des § 31 (1) Nr.1a SGB II unverhältnismäßig sei. Haben Sie im Hinblick auf eine Verlet-zung des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit bereits geprüft, auch die Sanktionen nach § 44 SGB X zurückzunehmen, die wegen der Weigerung, eine Ein- gliederungsvereinbarung abzuschließen, vor 2009 ausgesprochen wurden? Falls eine solche Prüfung bereits erfolgte und zu einem negativen Ergebnis führte, dür- fen wir die Gründe erfahren?
In diesem Zusammenhang möchten wir außerdem anfragen, inwieweit überprüft werden kann, ob auch Optionskommunen, deren Daten meist nicht zugänglich sind, diesen Hin-weis befolgen und das Recht einheitlich anwenden? Im Interesse der Betroffenen würden wir uns über eine rasche Antwort freuen. Gez. Prof. Dr. Klaus Dörre und Harald Thomé.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: sanktionsmoratorium.de(18.09.2009)
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