Hartz IV-Sanktionen nehmen zu

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In Saarland ist die Zahl der Sanktionen gegen junge Erwachsene angestiegen. Grund hierfür scheint die schärfere Sanktionierungspraxis gegen Hartz IV-Leistungsbezieher unter 25 zu sein.

Sanktionen gegen junge Erwachsene

Von jungen Erwachsenen ist immer dann die Rede, wenn die Hartz IV-Bezieher unter 25 Jahre alt sind. Im letzten Jahr wurden gegen diese Personen ca. 3000 Sanktionen verhängt. Und dies nur im Saarland. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dies ein Anstieg von ca. 500 Sanktionen.

Gründe für die Sanktionierung

Die häufigen Sanktionierungsgründe sind Meldeversäumnisse (2000 Fälle), weil Termine beim Jobcenter nicht eingehalten wurden. Junge Hartz IV-Bezieher wurden aber auch sanktioniert, weil sie sich weigerten eine Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen oder aber Maßnahmen einfach abgebrochen haben.

Andere Sanktionierungsregeln

Grund für den Anstieg der Sanktionen könnte sein, dass für junge Erwachsene andere Sanktionierungsregeln herrschen, als für andere Hartz IV-Bezieher. Unter 25-Jährige werden bereits bei der ersten Pflichtverletzung sanktioniert. Bei der ersten Sanktionierung werden häufig die Regelleistungen vollständig eingestellt. Bei einer weiteren Sanktionierung werden die Leistungen vollständig gestrichen, also auch die Kosten für Unterkunft und Heizung.

53 Hartz IV-Bezieher wurden vollsanktioniert

Im letzten Jahr waren 53 Hartz IV-Bezieher unter 25 Jahren von einer Vollsanktionierung betroffen. Vollsanktionierung bedeutet, dass sowohl die Regelleistung als auch die Kosten der Unterkunft gestrichen wurde. Den betroffenen Hartz IV-Beziehern standen somit überhaupt keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Vollsanktionierung ist im Vergleich zu 2016 um 19 Prozent angestiegen.

Einheitliche Sanktionsregeln für Jugendliche und Erwachsene

Aufgrund der ungerechten Sanktionierungspraxis werden nun einheitliche Sanktionsregelung für Jugendliche und Erwachsene gefordert. Gegen Jugendliche dürfen schon beim ersten Pflichtverstoß weitergehende Sanktionen verhängt werden. Eine Vereinheitlichung der Sanktionsregelung könnte dabei helfen, Jugendliche im Verwaltungsprozess nicht zu verlieren. Niemandem ist dadurch geholfen, wenn ein junger Mensch aufgrund einer Pflichtverletzung seine Wohnung verliert, da die Miete nicht mehr übernommen wird.