Hartz IV: Mehrbedarf und Coronatest abgelehnt

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Gericht lehnt Hartz IV-Anspruch auf Coronatest und Mehrbedarf ab

Das Sozialgericht Frankfurt am Main entschied, dass Hartz IV Beziehende keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf aufgrund der Corona-Krise haben. Zudem werden auch nicht die Kosten für einen Coronatest übernommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Antragsteller nicht zu den Risikogruppen gehört. Zudem seien die Vorraussetzungen für einen Mehrbedarf nicht erfüllt. (Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss AZ: S 16 AS 373/20 ER)

Antrag auf Coronatest vom Jobcenter abgelehnt

Geklagt hatte ein 45jähriger Mann, der auf Hartz IV Leistungen (Arbeitslosengeld II) angewiesen ist. In einem Eilverfahren verlangte dieser, dass das Jobcener vorläufig die Kosten eines Corona-Tests in Höhe von 200 EUR übernimmt. Zudem begehrte der Antragsteller einen Mehrbedarf von 100 EUR aufgrund der erhöhten Kosten für Lebensmittel, die durch die Corona-Krise entstanden sind.

Für Corona-Test ist die Krankenkasse zuständig

Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab. Das Jobcenter müsse die Kosten nicht tragen und sei auch hierfür nicht zuständig. Vielmehr müsse hierüber die gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Als Hartz IV Bezieher habe er einen gesetzlichen Versicherungsanspruch.

Antragsteller gehört nicht zu einer Risikogruppe

Zudem habe der Antragsteller selbst geäußert, dass er nach Angaben des Gesundheitsamtes nicht zu einer Risikogruppe gehöre. Aus diesem Grund sei ein Test auf Covid-19 nicht notwendig. Er habe aus diesem Grund keinen Anspruch besser gestellt zu sein, als regulär gesetzlich Krankenversicherte.

Corona-Mehrbedarf abgelehnt

Auch lehnte das Sozialgericht den Antrag auf einen Mehrbedarf ab. Das Jobcenter sei nicht verpflichtet einen Mehrbedarf zu gewähren. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass der Erwerb von Lebensmitteln aus dem Regelsatz zu zahlen sei. Die Vorraussetzungen nach dem SGB II für einen Mehrbedarf seien nicht gegeben. Der Antragsteller hatte argumeniert, dass Hartz IV Beziehende es zunehmend schwerer haben, sich ausreichend zu ernähren.

Doch das Gericht sieht bei Verbrauchsgütern und Lebensmitteln keine Versorgungsengpässe. Dies gelte für Lebensmittel die Hartz IV Beziehende aus dem Regelbedarf zu begleichen hätten.

Hartz IV abschaffen?

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