Hartz IV: Falschangaben vom Jobcenter in Zeiten der Corona-Krise

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Falschangaben des Jobcenters können zu finanziellen Nachteilen für Antragsteller führen

Der Informationsbedarf innerhalb der Corona-Krise ist groß. Nach Auswertungen des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) waren im März 2020 über über 6,44 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen betroffen. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet einen zusätzlichen Millionenfachen Ansturm derer, die aufgrund der Corona-Krise einen Arbeitslosengeld und/oder einen Hartz IV Antrag stellen müssen. Gerade jetzt sind verständliche aber rechtssichere Informationen wichtig.

Vor allem Menschen, die nunmehr erstmals mit Hartz IV konfrontiert sind, erwarten von den Behörden rechtssichere und korrekte Angaben. Dieser Aufgabe hat sich auch das Jobcenter Spandau gestellt. Doch allein den Zeilenabstand zu vergrößern, macht noch keine korrekten Angaben (Siehe Grafik).

Anspruch auf Leistungen auch für die Zeit vor Antragstellung

So schreibt die Behörde: “Diese Leistunegn werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung ausgezahlt”. Das ist falsch. Denn beantragte Hartz IV Leistungen werden rückwirkend auf den ersten Tag im Monat der Antragstellung bewilligt, sofern ein Anspruch bereits zum ersten des Monat entstanden ist. (Siehe auch: neue Hartz IV Regeln in der Corona-Zeit)

Doch es entstehen Nachteile!

Weiter schreibt das Jobcenter: “Sollte dies (der Hartz IV Antrag) zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen nicht möglich sein, entstehen keine Nachteile. Sie müssen den Antrag am nächsten Tag stellen, an dem das Jobcenter wieder geöffnet hat.” Auch das ist falsch. Anträge können auch an Wochenenden oder Feiertagen per Mail oder Fax gestellt werden. Hierzu gab es bereits entsprechende Urteile. Denn es macht in der Tat einen Unterschied, ob der Hartz IV-Antrag am Samstag den 30. oder am nächsten Montag den 1. gestellt wird! Denn wie erwähnt, werden die Leistungen im laufenden Monat rückwirkend bis zum ersten des Monats gezahlt. Wird der Antrag aber erst am 1. des neuen Monats gestellt, werden keine rückwirkenden Leistungen gezahlt.

Umgehende Berichtigung gefordert

“Wir fordern das Jobcenter auf, umgehend ihren Hartz IV-Flyer zur Antragstellung einzustampfen und einen rechtssicheren zu erstellen. Die Menschen haben es verdient, ausreichend, richtig und umfassend informiert zu werden”, mahnt Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.

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