Falschangaben des Jobcenters kรถnnen zu finanziellen Nachteilen fรผr Antragsteller fรผhren
Der Informationsbedarf innerhalb der Corona-Krise ist groร. Nach Auswertungen des Instituts fรผr Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) waren im Mรคrz 2020 รผber รผber 6,44 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld und/oder Hartz-IV-Leistungen betroffen. Die Bundesagentur fรผr Arbeit erwartet einen zusรคtzlichen Millionenfachen Ansturm derer, die aufgrund der Corona-Krise einen Arbeitslosengeld und/oder einen Hartz IV Antrag stellen mรผssen. Gerade jetzt sind verstรคndliche aber rechtssichere Informationen wichtig.
Vor allem Menschen, die nunmehr erstmals mit Hartz IV konfrontiert sind, erwarten von den Behรถrden rechtssichere und korrekte Angaben. Dieser Aufgabe hat sich auch das Jobcenter Spandau gestellt. Doch allein den Zeilenabstand zu vergrรถรern, macht noch keine korrekten Angaben (Siehe Grafik).
Anspruch auf Leistungen auch fรผr die Zeit vor Antragstellung
So schreibt die Behรถrde: “Diese Leistunegn werden grundsรคtzlich nicht fรผr Zeiten vor der Antragstellung ausgezahlt”. Das ist falsch. Denn beantragte Hartz IV Leistungen werden rรผckwirkend auf den ersten Tag im Monat der Antragstellung bewilligt, sofern ein Anspruch bereits zum ersten des Monat entstanden ist. (Siehe auch: neue Hartz IV Regeln in der Corona-Zeit)
Doch es entstehen Nachteile!
Weiter schreibt das Jobcenter: “Sollte dies (der Hartz IV Antrag) zum Beispiel an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen nicht mรถglich sein, entstehen keine Nachteile. Sie mรผssen den Antrag am nรคchsten Tag stellen, an dem das Jobcenter wieder geรถffnet hat.” Auch das ist falsch. Antrรคge kรถnnen auch an Wochenenden oder Feiertagen per Mail oder Fax gestellt werden. Hierzu gab es bereits entsprechende Urteile. Denn es macht in der Tat einen Unterschied, ob der Hartz IV-Antrag am Samstag den 30. oder am nรคchsten Montag den 1. gestellt wird! Denn wie erwรคhnt, werden die Leistungen im laufenden Monat rรผckwirkend bis zum ersten des Monats gezahlt. Wird der Antrag aber erst am 1. des neuen Monats gestellt, werden keine rรผckwirkenden Leistungen gezahlt.
Umgehende Berichtigung gefordert
“Wir fordern das Jobcenter auf, umgehend ihren Hartz IV-Flyer zur Antragstellung einzustampfen und einen rechtssicheren zu erstellen. Die Menschen haben es verdient, ausreichend, richtig und umfassend informiert zu werden”, mahnt Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.