Hartz IV Klagen sollen erschwert werden

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Klagen für Hartz IV Bezieher soll erschwert werden

Am gestrigen Freitag, den 12 Februar 2010, hat der Bundesrat über eine Einschränkung der Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen beraten. Auch die NRW-Landesregierung unterstützt diesen neuerlichen Vorstoß gegen die soziale Grundsicherung. Geplant ist, künftig einen Eigenanteil von 50 Euro zu erheben. Auch die Möglichkeiten der Ratenzahlungen sollen verschärft werden.

Grund sind die in den letzten jahren sprunghaft angestiegenen Kosten für die Prozesskostenbeihilfe. Immer mehr Menschen klagen erfolgreich gegen Fehler und Unrecht bei der Umsetzung der Hartz-Gesetze. Eine Eigenbeteiligung von 50 Euro würde in diesem Zusammenhang oftmals bedeuten, dass der eigentliche Streitwert um ein vielfaches überschritten wird. Es ist fraglich ob Menschen dann noch ihr „gutes“ Recht einfordern werden. Eine Erschwerung der Ratenzahlung tut dazu ihr übriges.

DIE LINKE hält dagegen: Sie fordert eine Justiz, die allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein muss, und eine Abschaffung der Hartz-Gesetze. Stattdessen versucht man mit systematisch unrechtmäßiger Umsetzung der Hartz IV Gesetze und der jetzt geplanten Kürzung der PKH, Hilfsbedürftige noch weiter zu benachteiligen und noch hilfloser zu machen. (13.02.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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