Hartz IV: Jobcenter reagierte 6 Jahre lange nicht auf Widersprüche- Gericht spricht Geld dem Kläger zu

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Über sechs Jahre reagierte das Jobcenter nicht auf Widersprüche eines Hartz IV Leistungsberechtigten. Nun hat das Sozialgericht Neuruppin perse der klagenden Seite den strittigen Geldbetrag zugesprochen.

Wer kennt das nicht, man stellt einen Antrag und die Behörde braucht eine gefühlte Ewigkeit, um den Antrag oder Widerspruch zu bearbeiten. Wirklich lange musste eine Hartz IV Bezieherin aus Neuruppin warten. Sie bekam für ihren Sohn keine Sozialleistungen mehr und legte einen Widerspruch auf den Bescheid ein. Vor einer Woche kam dann die Antwort vom Jobcenter. Das schier unglaubliche: Der Widerspruch wurde im Jahre 2006 gestellt und anscheinend jetzt erst bearbeitet.

Kläger dürfen strittigen Betrag behalten

Das Jobcenter OPR hat über jahre hinweg nicht auf Widersprüche reagiert. Als Folge nun hat das Sozialgericht Neuruppin entschieden, dass die Kläger den strittigen Geldbetrag behalten dürfen, obwohl keine sachliche Klärung besteht. “Sechs Jahre wurden die Widersprüche bearbeitet”, heißt es von Seiten der Kläger. Sechs Jahre lang hatte die Betroffene Widersprüche gestellt und auf die Bearbeitung vergeblich gewartet.

„Meine Mandanten konnten deshalb davon ausgehen, dass ihr Widerspruch akzeptiert wird“, betont der Neuruppiner Rechtsanwalt Gerd Klier. Nur in einigen Fällen bestätigte die Behörde den Eingang der Widersprüche. In einigen Fällen Ende August 2009 und in anderen im Juli 2010. Von da an rührte sich das Jobcenter nicht mehr.

Erst Anfang 2016 informierte das Jobcenter, dass alle Widersprüche zurückgewiesen seien. Daraufhin klagte Anwalt Klier im Namen seiner Mandanten vor dem Sozialgericht- und bekam Recht zu gesprochen. Die kläger dürfen zu viel erhaltene Gelder behalten. Es ginge dabei um mehrere tausend Euro.

Jobcenter personell unterbesetzt

Ob der Landkreis diese Entscheidung akzeptiert, ist noch ungewiss. In der mündlichen Verhandlung erklärte das Jobcenter, die Behörde sei aufgrund einer Flut von Widersprüchen überlastet gewesen. Daher habe man zunächst die neuen Fälle bearbeitet und die älteren ruhen lassen. Die Überlastung kam auch zustande, weil die Behörde personell unterbesetzt gewesen sei. Das Problem: Weder die Kläger noch der Anwalt wurden über diese Verfahrensweise informiert.

“Das hätte das Jobcenter aber tun müssen”, erklärte das Gericht. Es ist die Aufgabe der Behörden, Widerspruchsführer über den Stand ihrer Widerspruchsverfahren auf dem Laufenden zu halten und sie über Probleme bei der Bearbeitung zu informieren.“ Weil aber das unterblieb, müssen die Hartz IV Beziehende den strittigen Betrag nicht zurückerstatten.

Mit Untätigkeitsklage nicht lange warten

Jobcenter-Mitarbeiter müssen im Gegensatz zu Hartz IV Betroffenen nicht mit Geldkürzungen rechnen, wenn sie sich durch Nichtstun hervortun. Eine Untätigkeitsklage ist meist die einzige Möglichkeit, um das Jobcenter dazu zu bewegen, endlich aktiv zu werden. Wie in diesem Fall war die Untätigkeitsklage zunächst erfolgreich.

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