Hartz IV Bezieher wehrte sich gegen Herabwürdigung

Lesedauer 2 Minuten

Dass man sich auch gegen Herabwürdigungen von Amtswegen wehren kann, zeigte ein Hartz IV Betroffener aus dem Burgenlandkreis. Dieser ließ sich nämlich eine herabwürdigende Textpassage in Anschreiben des Jobcenters nicht mehr gefallen.

Angefangen hatte der Streit mit dem Jobcenter Burgenlandkreis vor etwa zwei Jahren. Zum wiederholten Male wurde der Betroffene zum Gespräch eingeladen. Immer war er den Vorladungen nachgekommen, hat Jobangebote angenommen und war zuletzt am Sonnenobservatorium zur Betreuung der Besucher beschäftigt.

Und obwohl er nie auch nur irgendwann die Regeln missachtete, wurde er immer wieder in den Einladungsschreiben unter Druck gesetzt: „Beachten Sie bitte, dass Sie der Einladung trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit nachkommen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weisen Sie Ihre Bettlägerigkeit mit einem ärztlichen Attest nach.“

Demnach wurde immer wieder unterstellt, dass eine Krankheit zum Vorwand genommen wird, beim Jobcenter nicht zu erscheinen. Zudem war es eine Anmaßung der Behörde, Erkrankungen nicht anzuerkennen, auch wenn keine Bettlägerigkeit vorlag. Denn auch ohne diese können Krankheiten ein persönliches Erscheinen unmöglich machen. Z.B. auch dann, um andere aufgrund eines Virusinfektes nicht zu gefährden.

Das Jobcenter argumentierte, dass dies ein Standardbrief sei und man im Vorfeld darauf aufmerksam machen wolle, dass einfache Krankschreibungen nicht ausreichen, um zu einem Termin nicht zu erscheinen. Dennoch sagte der Leiter zu damaliger Zeit zu, dass jener Passus nicht mehr verwendet würde. Als aber wieder der Satz in einem Anschreiben auftauchte, entschied sich der Betroffene zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem damaligen Landrat Harri Reiche (parteilos).

Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage
Doch anscheinend nahm die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht so ernst, weshalb auch nach einem halben Jahr keine Antwort kam. Daraufhin reichte der Betroffene eine Untätigkeitsklage gegen den Landrat ein und das Verwaltungsgericht Halle war nun gezwungen, sich um den Fall zu kümmern. 438 EUR waren an Gerichtskosten im Vorfeld bereitzustellen, weshalb J. Prozesskostenhilfe beantragte. Auch dieser Antrag blieb unbeantwortet. Die Landeshauptkasse zeigte Erbarmen und stundete den Betrag.

Ende September kam dann endlich das Antwortschreiben des Justiziar des Burgenlandkreises. Darin stand, dass die Textpassage nach Überarbeitung der Anschreiben nun nicht mehr verwendet werden. Bestimmte Hinweise sollen zudem auch nur noch dann erteilt werden, wenn dies im Einzelfall erforderlich sei. Zudem versicherte man, dass man in keinem Fall herabwürdigen wollte. Daraufhin stellte auch das Verwaltungsgericht das Verfahren ein. Schließlich hatte das Jobcenter nach zähem Druck endlich nachgegeben. (sb)

Bild: Marco2811 – fotolia