Die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft in regelmäßigen Abständen die Arbeit der Jobcenter. Dabei werden immer wieder eklatante Fehler aufgedeckt.
Oft zeigt sich, dass die fehlerhaften Bearbeitungen der Leistungsträger dazu führen, dass Hartz-IV-Leistungsbeziehende eigentlich zustehende Förderungen nicht erhalten. Ein aktueller BA-Prüfbericht untersuchte vor allem die Umsetzung von Wiedereingliederungsmaßnahmen.
Keine umfassenden Informationen für Betroffene
Prüftitel des BA-Revisionsberichts ist Identifizierung eines möglichen Rehabilitationsbedarfs (Wiedereingliederung)“. Dabei kam zu tage, dass Antragsteller nicht umfassend informiert werden und gegen die gültige Rechtslage seitens der Jobcenter verstoßen wird.
Die Überprüfung durch die BA zeigte “Schwächen in allen relevanten Prozessphasen bei der Identifizierung und Weiterverfolgung von Rehabilitationsbedarfen auf.”
Viel Zeitverlust für Betroffene
Für die Antragsteller/innen ging dadurch viel Zeit verloren und bestimmte Ansprüche wurden nicht abgerufen. Betroffene Hartz-IV-Beziehende haben allerdings eine Rechtsanspruch laut § 12a SGB II, wenn sie einen Rehabilitationsbedarf haben.
Das Revisionsteam untersuchte insgesamt 240 Fallakten in verschiedenen Jobcentern, bei denen „vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen“ bestehen.
Bei 21 Leistungsbeziehern (9 Prozent) wurde nicht näher beschrieben, wie sich die Beeinträchtigungen auf die Leistungsmöglichkeiten auswirken. Bei 100 Betroffenen zeigte sich, dass Hinweise vorlagen, eine möglichen Rehabilitationsförderung zu beantragen, was allerdings nicht erfolgte.
Zwar wurden in 55 Fällen ein entsprechender Hinweis aufgegriffen, das erfolgte allerdings erst sehr spät.
Hinweise zur Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erkannt
In 14 Fällen dokumentierte zwar der zuständige Sachbearbeiter, warum eine berufliche Rehabilitation nicht erfolgte, allerdings zeigte sich, dass in 31 Prozent die Hinweise hierauf nicht richtig erkannt wurden. Damit konnten die Betroffenen keine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, weil sie schlicht weg nicht darauf hingewiesen wurden.
Bei den 55 betroffenen Leistungsbeziehern, bei denen ein Rehabilitationsbedarf identifiziert wurde, beantragten nur 32 Menschen einen Antrag beim Rehabilitationsträger. Bei 20 Fällen gab es in der Tat einen Hinweis in der Akte, warum ein solcher Antrag nicht gestellt wurde. Bei drei Fällen fehlte ein entsprechender Hinweis.
Fehlendes Wissen und Unsicherheiten
Die Revision forschte auch nach den Ursachen. Bei einer Befragung nannten die jeweiligen Teamleitungen als Ursachen für Mängel beim Erkennen eines potenziellen Rehabilitationsbedarfs, “ein individuell fehlendes Bewusstsein für das Thema Rehabilitation sowie Informationsdefizite, Unsicherheiten bzw. eine Überforderung der IFK durch die Komplexität des Themas.”
Aufgedeckte Fehler auch in früheren Prüfberichten
Bereits eine veröffentlichte Revision im Juli zeigte, dass die Arbeitsagenturen Langzeit-Erwerbslose schlecht vermitteln und häufig Verfahrensprobleme bei den Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide auftreten.
Allein bei der Bearbeitung der Widersprüche zeigte sich, dass in zahlreichen Fällen den Antragstellern keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu äußern. Das aber ist vorgeschrieben. Zusätzlich wurden gerade einmal 29 Prozent der überprüften Widersprüche fristgerecht bearbeitet und beschieden.
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