Hartz IV: Interner Prüfbericht zeigt eklatante Fehler der Jobcenter

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Eine interne Revison der Bundesagentur für Arbeit zeigte zum Teil erhebliche Mängel bei den Eingliederungsmaßnahmen seitens der Arbeitsagenturen und Jobcentern. Bemängelt wurden Probleme bei den Auszahlungen von beantragten Hartz IV Leistungen, schlechte Vermittlung von Erwerbslosen sowie zahlreiche Verfahrensprobleme bei Widersprüchen.

Schlechte Vermittlung von Hartz IV Beziehern

Eine interne Prüfung der Bundesagentur für Arbeit legte zum Teil erhebliche Mängel offen. In dem uns vorliegenden internen Bericht „Vertikale Revisionen im Jahr 2020“ mussten die Prüfenden feststellen, dass die Arbeitsagenturen Langzeiterwebslose schlecht vermitteln und häufig Verfahrensprobleme bei den Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide auftreten.

So sei bei Stichproben ermittelt worden, dass die Vermittlung von Jobs “in mehr als der Hälfte der Fälle nicht zielführend“ war. So sei es den Jobcentern in rund 56 Prozent der überprüften Fällen nicht gelungen, die Arbeitsmarktchancen zu erhöhen.

Ein häufiges Problem war nach Angabben des Revisionsberichtes die mangelhafte Kommunikation zwischen Jobcentern und Leistungsbeziehern. So heißt es in dem Prüfbericht: “Im Bereich der bewerberorientierten Integrationsarbeit lag der Anteil der Kundinnen und Kunden, bei denen keine zielführende Integrations- arbeit erfolgte, bei 43 Prozent.”

Eingliederungsleistungen oft nicht zielführend eingesetzt

Auch Eingliederungsleistungen wurden laut Bericht nicht zielgerichtet eingesetzt. So wurden die Zahlungen seitens der Jobcenter „nicht an den individuellen Bedürfnissen“ der Leistungsberechtigten orientiert, und waren somit „ineffektiv und ineffizient“.

Wenig Beratungsangebote

In einem Fünftel der relevanten Fälle wurden die Anspruchsberechtigte nicht auf ein Unterstützungsangebot von Netzwerkpartnern hingewiesen, obwohl der Bedarf bestanden hätte. Den Sachstand der Zusammenarbeit der Leistungsbeziehenden mit den Netzwerkpartnern hatten die Fallmanager fast einem Viertel der Fälle nicht nachgehalten.

In nahezu einem Drittel der Fälle wurden in den Folgegesprächen relevante Sachverhalte aus den Vorgesprächen nicht mehr aufgegriffen.

Beim Einsatz von Eingliederungsleistungen hatten die Fallmanager die Erforderlichkeit der Förderung in mehr als einem Drittel der Fälle nicht nachvollziehbar begründet. Anlässlich der Beendigung der Maßnahme hatten sie in fast der Hälfte der Fälle das erforderliche Beratungsgespräch zur Festlegung der weiteren Integrationsstrategie nicht oder nicht zeitnah geführt.

Unzureichende Bearbeitung von Widersprüchen

Geprüft wurden im Rahmen der Revision auch insgesamt 234 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide seitens der Betroffenen und deren Bearbeitung. In zahlreichen Fällen wurde den Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt sich zu äußern. Das aber ist vorgeschrieben. Zusätzlich wurden gerade einmal 29 Prozent der gestellten Widersprüche fristgerecht bearbeitet und beschieden.

Positiv: Weniger Fehler bei der Gewährung von Hartz IV-Leistungen

Postiv war, dass “bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II sich die Fehlerquote auf 6 Prozent verringert” hat.

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