Von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente – Wird jetzt die Rente gekürzt?

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Mehr als 100.000 Erwerbsminderungsrentner stehen jedes Jahr vor der Frage, wenn sie in die Altersrente wechseln: Wird jetzt die Rente gekürzt? Erwerbsminderungsrente richtet sich nicht nur nach den in der aktiven Erwerbszeit geleisteten Beiträgen, sondern durch eine Zurechnungszeit werden ihre Bezüge aufgefüllt. Was bedeutet das für die Altersrente?

Wie lange gilt die Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dann läuft diese maximal bis zur Regelaltersgrenze der Altersrente. Erwerbsminderungsrente und Altersrente schließen sich also gegenseitig aus. Dieses Regelalter liegt ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Spätestens dann erhalten Sie eine reguläre Altersrente statt einer Erwerbsminderungsrente.

Müssen Sie die reguläre Altersrente beantragen?

Wenn Sie bis zum Regelalter eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dann müssen Sie keinen Antrag auf Altersrente stellen. Sie erhalten hingegen von der Rentenversicherung einen Fragebogen, auf dem Sie Ihre Daten auf den neuesten Stand bringen. Selbst ohne diesen Fragebogen wird die Altersrente gültig. Die Rentenkasse entscheidet dann nach Aktenlage, und spätestens beim Erreichen des Regelalters bekommen Sie die reguläre Altersrente.

Müssen Sie die vorgezogene Altersrente beantragen?

Wenn Sie 35 Jahre rentenversichert bist, dann können Sie eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Das gilt auch, wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Sie können dann bis zu vier Jahre früher in den Ruhestand gehen, müssen dafür aber deutliche Abschläge leisten. Jeder Monat früher kostet Sie 0,3 Prozent der ausgezahlten Rente, maximal sind das stolze 14,4 Prozent.

Erwerbsgeminderte haben oft die Option, eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen, denn häufig haben die Betroffenen durch die Zurechnungszeit die 35 Jahre Wartezeit erfüllt.

Im Unterschied zur regulären Altersrente müssen Sie die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Es handelt sich hier um einen Umwandlungsantrag, und den finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung unter R0110.

Ist meine Altersrente niedriger als die Erwerbsminderungsrente?

Eine reguläre Altersrente darf grundsätzlich nicht niedriger sein als eine zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente Dafür sorgt der Bestandsschutz im Rentenrecht, der Paragraf 88. Dieser sagt im Absatz 1 aus:

„Hat ein Versicherter eine Rente wegen Alters bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. (…)“

Wenn Sie also innerhalb von zwei Jahren nach der Erwerbsminderungsrente eine reguläre Altersrente beziehen, dann darf diese nicht niedriger ausfallen als die vorherige Erwerbsminderungsrente. Umgekehrt kann Ihre Altersrente aber höher ausfallen als die Erwerbsminderungsrente.

Wie sieht das bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte aus?

Der Bestandsschutz kommt Ihnen bisweilen besonders zugute, wenn Sie von der Erwerbsminderung in eine vorgezogene Altersrente wechseln. Wie besagt sind die Abschläge bei der vorzeitigen Altersrente erheblich, denn diese sollen einen Ausgleich schaffen für die längere Zeit, in der Sie Rente erhalten. Wäre das anderes, bekänen Sie in der Gesamtsumme wesentlich mehr erhalten als erst ab Beginn der Regelzeit.

Abschläge hin oder her – trotzdem darf auch die vorgezogene Altersrente nicht unter ihrer vorherigen Erwerbsminderungsrente liegen. Selbst, wenn Sie also vier Jahre vorher in den Altersruhestand gehen und normalerweise 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen müssten, gilt dies jetzt nur bis zum Bestandsschutz.

Lohnt sich eine vorzeitige Altersrente für Erwerbsgeminderte?

Einen finanziellen Vorteil haben Sie beim Wechsel in eine vorzeitige Altersrente nicht, denn diese darf zwar nicht unter der Erwerbsminderungsrente liegen, wird aber auch kaum höher sein. Ein wichtiger Vorteil liegt jedoch in der Unbegrenztheit der vorgezogenen Altersrente, wenn ihre Erwerbsminderungsrente befristet ist.

Stellt sich nämlich wenige Jahre vor der Regelaltersgrenze heraus, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind, dann verfällt dieser Rentenanspruch, und Sie stehen im fortgeschrittenen Alter ohne Bezüge da. Wechseln Sie jedoch, bevor die Befristung abläuft, in eine vorgezogene Altersrente, dann bleibt diese für den Rest Ihres Lebens erhalten.