Skandal-Vorschlag einzelner Bundesländer: Die anwaltschaftliche Rechtsberatung für ALG II Bezieher soll um 200 Prozent ansteigen. Der Bundesrat entscheidet am kommenden Freitag über den Gesetzesentwurf
Nach dem Willen von fünf Bundesländer soll die Rechtsberatung durch einen Anwalt erheblich teurer werden. Bei dieser unverschämten Vorderung wird deutlich, dass die Rechtsberatung für Hartz IV Betroffene um ein Maximum reduziert werden soll. Bisher müssen rechtssuchende Betroffene 10 Euro pro Rechtsberatung bezahlen. Bei einer Preissteigerung um 200 Prozent ist die anwaltschaftliche Rechtsberatung für die Meisten unerschwinglich.
Gesetz wird dem Bundesrat vorgelegt. Die Hartz IV Klagewelle sei der Grund der Verteuerung
Am kommenden Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden, ob der Gesetzesentwurf tatsächlich umgesetzt wird. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, da die Sozialgerichte der Klageflut kaum noch stand halten können. Vielerorts wurden an den Sozialgerichten Richter aufgestockt, um die Bearbeitung der Klagen zu gewährleisten. Aber anstatt über wesentlich Verbesserungen bei der Hartz IV Arbeitsmarktreform nachzudenken, soll der Klageweg für Arbeitslosengeld II Empfänger erheblich erschwert werden. Den Gesetzesentwurf haben die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
eingebracht. Falls das Gesetz den Bundesrat passiert, wird diese dem Bundestag zur Debatte vorgelegt.
Gesetzesvorhaben stößt auf heftige Kritik
Auf heftige Kritik stößt das Vorhaben beim Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO). So sagte deren Sprecher Martin Behrsing: "Es ist schon ein starkes Stück, was hier die Bundesländer fordern. Die jetzige Klageflut wäre nicht notwendig gewesen, wenn man schon bei der Gesetzgebung zu Hartz IV auf die Betroffenenverbände gehört hätte. Hellseherische Fähigkeiten bedurfte es 2003 und 2004 nicht, um ab zusehen, was auf die Gerichte zukommt. Jetzt sollen soll den Betroffenen mit einer 200-prozentigen Gebührensteigerung der Gang zum Anwalt verunmöglicht werden." Auch der Caritas-Sozialrechtsanwalt Manfred Hammel kritisierte in der Tageszeitung "Die Welt" das Vorhaben. So sagte Hammel: "Bei der zusätzlichen Gebühr handelt es sich um ein Einsparprogramm". (09.10.2008)
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