Hier den Arbeitslosengeld II Antrag online stellen
Einen Antrag auf Hartz IV zu stellen, ist für viele Menschen eine hoch emotionale und belastende Situation- vor allem wenn es das erste Mal ist. Aus diesem Grund hat sich die Redaktion von Gegen-Hartz.de überlegt, wie man das Antragsprozedere wenigstens zu Beginn erleichtern kann. Deshalb bieten wir nun die Möglichkeit, den Antrag auf Leistungen aus dem SGB II online zu stellen.
Wann besteht ein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen?
Arbeitssuchenden Menschen stehen Leistungen nach den Regelungen des zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) zu, wenn Unterstützungen in Form des Arbeitslosengeldes 1 (ALG 1) ausgeschlossen sind. Arbeitslosengeld 2 kann somit auch beziehen, wer bisher nicht berufstätig war, kein ALG 1 mehr erhält, oder auch, wer arbeitet, aber mit dem eigenen Gehalt nicht den vollen Lebensbedarf decken kann.
Daraus ergibt sich bereits die erste Voraussetzung für den Anspruch auf ALG 2: die Hilfebedürftigkeit. Es darf demnach kein anderes Vermögen bestehen, Angehörige können Sie nicht unterstützen und eine Ihnen zumutbare Arbeit ist (aus triftigen Gründen) nicht verfügbar (vergleichen Sie §9 SGB II).
Zweitens müssen Sie grundsätzlich erwerbsfähig sein. Die Erwerbsfähigkeit besteht, wenn eine tägliche Arbeitsaufnahme über eine Dauer von drei Stunden möglich ist. Alle sechs Monate können Sie bei einer Veränderung diese Voraussetzung neu überprüfen lassen (beispielweise bei Heilung einer Krankheit).
Zusätzlich muss die antragstellende Person in Deutschland wohnhaft und über 15 Jahre alt sein, darf aber noch nicht im gesetzlichen Rentenalter sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich eine Berechtigung zu ALG 2-Leistungen.
Wie wird der Antrag gestellt?
Benötigen Sie Zeit, die notwendigen Dokumente zu sammeln, können Sie vorab einen formlosen Antrag bei dem Jobcenter einreichen, das – aufgrund Ihres Wohnsitzes – für Sie zuständig ist. Leistungen werden Sie aber erst mit Einreichen des tatsächlichen Antragsformulars und der geforderten Dokumente erhalten. Achten Sie darauf, Kopien der Dokumente zu machen und sich beim Einreichen von Unterlagen eine Quittung ausstellen zu lassen.
Daneben bestehen separate Anlagenblätter zum Hauptantrag, in denen beispielsweise Angaben über ein Nebeneinkommen zu machen sind. Das Formular des Hauptantrags wird dann auf die Anlagenblätter verweisen.
Was sind die Fristen und Bearbeitungszeiten?
Jedes Jobcenter hat sechs Monate Zeit, Ihren Antrag zu bearbeiten. Die Leistungen werden aber rückwirkend ab dem Ersten des Monats ausgezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Bei Ablauf der sechsmonatigen Bearbeitungszeit, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen, wenn das Jobcenter Ihren Antrag nicht entschieden hat. Sind Ihnen ALG 2-Leistungen bewilligt worden, so sollten Sie darauf achten, dass Sie vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag stellen. Vermuten Sie einen Fehler in Ihrem Bescheid, oder wurden Ihre Leistungen falsch berechnet, können Sie innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Bescheides Widerspruch einlegen.
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