Sachbearbeiter beim Jobcenter wechseln
Nicht selten erleben Hartz IV Bezieher Drangsalierungen und Anfeindungen seitens der Jobcenter-Sachbearbeiter. In begrรผndeten Fรคllen muss das nicht hingenommen werden. Eine Mรถglichkeit ist, den zustรคndigen Mitarbeiter zu wechseln. Hierzu bedarf es einer handfesten Begrรผndung.
Im Jobcenter existiert ein Machtgefรคlle. Der zustรคndige Sachbearbeiter kann darรผber entscheiden, ob beispielsweise Sanktionen verhรคngt werden. Oftmals kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Schlieรung einer Eingliederungsvereinbarung. Viele Bรผrger sehen sich Diskriminierungen im Jobcenter ausgesetzt. Dass dies kein Mythos ist, zeigte unlรคngst eine Studie zu รmtern und Behรถrden. Dabei kam zutage, dass sich Menschen vor allem im Jobcenter diskriminiert fรผhlen. Mehr dazu hier.
Grรผnde fรผr einen Sachbearbeiterwechsel
Wer persรถnliche Nachteile erlebt, die nicht durch das Gesetz gedeckt sind, sollte nach ยง 17 Abs. 1 SGB X einen Befangenheitsantrag stellen. Zuvor ist es auf jeden Fall sinnvoll, das persรถnliche Gesprรคch zu suchen, um eventuelle Missverstรคndnisse aus dem Weg zu rรคumen. Fruchtet dies nicht, sollte man sich nicht machtlos der Situation hingeben. Ein Wechsel des Sachbearbeiters ist in folgenden Situationen gerechtfertigt:
1. Diskriminierung gegenรผber dem Leistungsempfรคnger
2. Voreingenommenheit bezรผglich der persรถnlichen Rechtsauffassung
3. eine freundschaftliche oder feindschaftliche Beziehung zur antragstellenden Person
4. unsachliche รuรerungen gegenรผber dem Antragsteller
5. ein persรถnliches oder berufliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
6. wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
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Der Antrag sollte eingehend begrรผndet werden. Ratsam ist es immer, sich Zeugen/Beistรคnde nach ยง 13 SGB X zur Hilfe zu nehmen, die beispielsweise bei Terminen zugegen sind. Dieser kann dann beschriebende Vorfรคlle bestรคtigen.
Achtung: Wurde beispielsweise der Regelbedarf in einerm Bescheid falsch berechnet oder Leistungen nicht anerkannt, ist dies (noch) kein Grund fรผr einen Wechsel. Hier reicht es aus, zunรคchst den Bescheid zu รผberprรผfen und einen Widerspruch einzulegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand zu suchen, der eine Klage prรผft. Mehr Hilfen findet man auch in unserem Hartz4-Forum. Dort kรถnnen konkrete Fragen gestellt werden.