Muss man, wenn man Wohngeld berechtigt ist, auch den Rundfunkbeitrag zahlen? Grundsätzlich ja, aber es gibt auch eine Härtefallregelung.
Wohngeld Plus
Mit dem „Wohngeld-Plus“-Gesetz, das seit 1. Januar 2023 gilt, hat die Bundesregierung die Reichweite der Wohnkostenhilfe massiv ausgeweitet. Statt bisher rund 600 000 Haushalten können nach Angaben des Bauministeriums inzwischen bis zu zwei Millionen Haushalte Wohngeld beziehen; die Durchschnittsförderung liegt seit der letzten Anpassung Anfang 2025 bei knapp 340 Euro im Monat.
Neben der regulären Mietenkomponente enthält das Wohngeld heute auch feste Zuschläge für Heiz- und Klimakosten, um die Preisentwicklung am Energiemarkt aufzufangen.
Der Rundfunkbeitrag 2025: Höhe und gesetzliche Pflicht
Unabhängig von der Zahl der Bewohner wird pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag erhoben. Seit August 2021 beträgt er 18,36 Euro monatlich.
Ein von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagener Anstieg auf 18,94 Euro ab 2025 ist bislang politisch blockiert; bis zu einer Einigung der Länder bleibt der alte Betrag bestehen.
Gesetzliche Befreiungstatbestände: Wohngeld nur als Härtefall
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag listet ausdrücklich jene Sozialleistungen auf, die eine automatische Befreiung auslösen – etwa Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG. Wohngeld wird dort nicht genannt.
Empfängerinnen und Empfänger können jedoch einen Härtefallantrag stellen: Liegt das verfügbare Einkommen – inklusive des gezahlten Wohngeldes – nur um maximal 18,36 Euro über dem sozialrechtlich ermittelten Bedarf, kann der Beitragsservice eine vollständige Befreiung gewähren.
Diese Härtefallregel eröffnet einen Spielraum speziell für Haushalte, die nur Wohngeld erhalten und sonst keine Transferleistungen beziehen.
Lesen Sie auch:
– Schwerbehinderung: Wohngeld 2025 – Diese Sonderregelung kennen die wenigsten
Der Weg zum Härtefall-Antrag: Unterlagen, Fristen und Wirkung
Der Antrag muss schriftlich oder online beim ARD-ZDF-Beitragsservice eingereicht werden. Beizufügen sind der aktuelle Wohngeldbescheid, Einkommens- und Mietnachweise sowie eine Berechnung des sozialrechtlichen Bedarfs, die meist das Wohngeldamt auf Nachfrage erstellt.
Wird der Antrag binnen zwei Monaten nach Ausstellung des Wohngeldbescheids gestellt, beginnt die Befreiung rückwirkend mit dem Monat des Wohngeldbeginns; andernfalls greift sie erst im Monat der Antragstellung.
Eine bewilligte Befreiung gilt zunächst befristet, in der Regel für die Dauer des Wohngeldbescheids, und muss danach neu beantragt werden.
Was bei Ablehnung zu tun ist: Widerspruch und Alternativen
Lehnt der Beitragsservice den Härtefall ab, sollte innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Dabei empfiehlt es sich, die Bedarfsberechnung des Wohngeldamtes beizufügen oder gegebenenfalls eine Aktualisierung der Einkommenssituation vorzulegen.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Parallel sollte geprüft werden, ob eine Beitragsermäßigung – etwa für Menschen mit Schwerbehinderung (Kennzeichen RF, Zahlung eines Drittelbeitrags) – in Betracht kommt.
Zukunftsaussichten
Seit Einführung der Wohngeldreform mehren sich Forderungen, Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung in den festen Befreiungskatalog des Rundfunkbeitrags aufzunehmen.
Argumentiert wird, dass die Einkommensgrenzen im Wohngeldverfahren bereits eine Bedürftigkeit belegen und der zusätzliche bürokratische Härtefall-Nachweis unnötig sei.
Die Länder haben das Thema in die laufenden Verhandlungen über die künftige Höhe des Beitrags eingebracht, bislang jedoch ohne Ergebnis. Beobachter erwarten, dass eine Entscheidung frühestens mit der nächsten KEF-Empfehlung für 2029 fällt.
Fazit
Wohngeld allein verschafft keinen automatischen Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Über die Härtefallregel kann jedoch eine Befreiung möglich sein, wenn das Haushaltseinkommen trotz Wohngeld nur geringfügig über der sozialrechtlichen Bedarfsschwelle liegt.
Betroffene sollten ihren Wohngeldbescheid und die zugrunde liegende Bedarfsermittlung sorgfältig prüfen und den Antrag zügig stellen. Solange der Gesetzgeber keine klare Befreiungsregel für Wohngeldbeziehende schafft, bleibt die individuelle Härtefallprüfung der einzige Weg, die monatlichen 18,36 Euro lega