Grundsatzurteil: Größere Wohnungen für Hartz-IV-Abhängige
02.06.2016
Das Landessozialgericht in Schleswig entschied zugunsten einer Hartz-IV-Abhängigen aus Neumünster, dass sie Anspruch auf Mietkosten für eine größere Wohnung hat. Damit wird eine Satzung der Stadt unwirksam, die die zugestandene Wohnfläche für Hartz-IV-Bezieher fünf Quadratmeter niedriger ansetzte als die Richtlinien zum sozialen Wohnungsbau in Schleswig-Holstein.
Das Gericht kam zu dem Schluss: Die Stadt kann nicht nachweisen, dass „in Neumünster signifikant kleiner gewohnt werde als im Landesdurchschnitt.“ Es gäbe keinen Beleg für geringere Wohnungsgrößen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt. Der Rechtsanwalt der Mandantin, Bernd Petersen, sieht das Urteil als „Sieg auf ganzer Linie“, wie er gegenüber dem Holsteinischer Courier betonte.
Der Leiter des Jobcenters, Thorsten Hippe, sagte gegenüber dem Holsteinischer Courier: „Wir haben versucht, den Beweis zu führen, dass Neumünster einen städtischen Wohnungsmarkt mit kleineren Wohnungsgrößen hat. Damit sind wir aber bei Gericht nicht durchgedrungen.“ Jetzt müssten „Verwaltung und Politik kurzfristig die Satzung anpassen und diesen Kritikpunkt beseitigen“.
Hippe sagte weiter, dieses Urteil betreffe rund 5 % aller Hartz-IV-Haushalte. Die meisten „Jobcenter-Kunden“ lebten in Mietverhältnissen, die von der aktuellen Satzung gedeckt seien. Auch er zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Beide Seiten wollten Rechtsklarheit, und das ist jetzt erreicht", so Hippe gegenüber dem Holsteinischer Courier.
Dem schloss sich der Rechtsanwalt der Hartz-IV-Abhängigen an: „Das Urteil schafft erstmal Rechtssicherheit und eine Basis.“ Als der Weisheit letzten Schluss betrachtet er es jedoch nicht. Weiterhin sei fraglich „ob es genügend angemessenen Wohnraum in Neumünster gibt und ob und wann ein Umzug zumutbar ist“. (Dr. Utz Anhalt)
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