FFP2-Masken: Wann kommt der Zuschuss bei Hartz IV?

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Überall in Deutschland gilt in geschlossenen Räumen FFP2-Maskenpflicht. Die neue Corona-Variante “Omikron” sorgt für immer weiter steigende Infektionszahlen. Wer auf Sozialhilfe oder Hartz IV Leistungen angewiesen ist, kann sich die teuren Masken kaum leisten. Es sind Zusatzausgaben, die in den Regelleistungen nicht vorgesehen sind.

Aus diesem Grund werden kritische Stimmen laut, die einen Hartz IV Zuschlag fordern. Das Bundesarbeitsministerium verhält sich hingegen abweisend.

17 Euro für Gesundheitskosten vorgesehen

Die Regelleistungen bei Hartz IV betragen seit Jahreswechsel 449 Euro für einen Alleinstehenden im Monat. In den Sätzen sind gerade einmal 17 Euro für Gesundheitskosten vorgesehen.

“Das ist viel zu wenig”, betont die VdK-Präsidentin Verena Bentele und fordert umgehende Hilfen für Pflegebedürftige und Menschen mit wenig Geld, damit sie sich FFP-2-Masken leisten können.

Denn in den 17 Euro sind nicht nur Gesundheitsleistungen vorgesehen, sondern auch Shampoo und Zahnpasta. Allein diese Posten werden kaum durch diesen monatlichen Betrag gedeckt. Die zusätzlichen Belastungen sollten daher von der Bundesregierung getragen werden.

Sozialminister machen Druck

Eine ähnliche Forderung kommt auch vom Baden-Württembergische Sozialminister Manfred Lucha. In einem Brief an den Bundessozialminister Hubertus Heil fordert Lucha eine sofortige Anpassung der Regelleistungen und die Gewährung von Mehrbedarfen.

“Es darf keine Frage des Geldbeutels sein, ob man sich an die Lockdown-Maßnahmen halten könne oder nicht”, mahnt Lucha.

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Bundesregierung verweist auf bisherige Zuschüsse

Die Reaktionen aus dem Bundesministerium sind hingegen verhalten. Ein Sprecher verwies auf den Corona-Zuschuss, den Kinderbonus und die kostenfreien FFP2-Masken aus dem letzten Jahr. Man sehe trotz verschärfender Corona-Maßnahmen keinen Handlungsbedarf, hieß es.

Also sind die Bundesländer gefragt. Einen Vorstoß machte die Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke). Dort verteile man jetzt 1,4 Millionen FFP2-Masken an Obdachlose, Hartz IV-Bezieher und Asylbewerber.

„Es kommt darauf an, jene Menschen zu unterstützen, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Durch die FFP2-Maskenpflicht dürfen arme Menschen nicht ausgrenzt werden”, betonte Kipping.

Nicht nur FFP2-Masken erzeugen Nöte

Einen sofortigen Zuschlag fordert auch Harald Thomé von Tacheles e.V. Denn nicht nur die Anschaffung von FFP2-Masken bringt Hartz IV Bezieher derzeit in finanzielle Nöte.

Die Preise für Strom und Heizung steigen seit einigen Monaten massiv an. “Überhaupt nicht berücksichtigt sind die massiv gestiegenen Kosten für Haushaltsenergie und Lebenshaltung”, so der Sozialrechtsexperte.

“Die eine Möglichkeit ist ein regelsatzerhöhender Sofortzuschlag für die SGB II/SGB XII und AsylbLG-Leistungsbeziehenden von 100 EUR zumindest für die erste Person. Die Alternative ist, die Höhe der Mehrkosten für Energie und Lebenshaltungskosten kurzfristig zu ermitteln und es gibt einen Zuschlag nach § 21 Abs. 6 SGB II bzw. als Regelsatzerhöhung nach § 27a Abs. 4 SGB XII und nach § 6 Abs.1 AsylbLG. Diese Regelung könnte durch Dienstanweisung aus dem Arbeitsministerium getroffen werden”, schlägt Thomé als Lösungsansätze vor.