Gerade beim Bürgergeld sorgt der Kalender rund um Weihnachten und den Jahreswechsel regelmäßig für Verwirrung: Kommt das Bürgergeld rechtzeitig? Was passiert, wenn Bankbetrieb und Feiertage den normalen Rhythmus verschieben?
Warum das Bürgergeld nicht „am Monatsende“, sondern oft schon vorher kommt
Beim Bürgergeld gilt ein Prinzip, das auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt, in der Praxis aber entscheidend ist: Die Leistung wird grundsätzlich monatlich im Voraus erbracht. Das heißt, das Bürgergeld für den Monat Dezember soll zu Monatsbeginn verfügbar sein – und wird deshalb in der Regel bereits am Ende des Vormonats überwiesen.
Üblicherweise ist das Bürgergeld am ersten Werktag des Monats auf dem angegebenen Konto. In der Realität bedeutet das, dass die Überweisung häufig so angestoßen wird, dass die Kontogutschrift noch im Vormonat liegt.
Die Auszahlung ist gerade im Winter wichtig, weil die „ersten Werktage“ im Januar und die letzten Banktage im Dezember durch Feiertage und bankübliche Schließtage enger zusammenrücken.
Auszahlung, Kontogutschrift, Wertstellung: Was sich im Kontoauszug unterscheiden kann
Rund um den Monatswechsel tauchen in Veröffentlichungskalendern und teils auch im Schriftverkehr Begriffe auf, die leicht durcheinandergeraten: Auszahlung, Kontogutschrift und Wertstellung. Praktisch zählt für Betroffene vor allem eines: Wann ist der Betrag tatsächlich verfügbar, also wann ist er auf dem Konto gutgeschrieben?
Viele Jobcenter veröffentlichen dafür Übersichten, die zwischen Wertstellung und Kontogutschrift unterscheiden. Vereinfacht gesagt ist die Kontogutschrift der Moment, in dem das Geld auf dem Konto eingeht und genutzt werden kann.
Die Wertstellung ist ein banktechnischer Begriff, der den Tag bezeichnet, zu dem eine Buchung wertmäßig gerechnet wird. Beides liegt bei solchen Sozialleistungen oft sehr nah beieinander – der entscheidende Punkt ist aber: Für die Lebenshaltung und für Lastschriften wie Miete, Strom oder Telefon ist die tatsächliche Gutschrift maßgeblich.
Zusätzlich kommt ein saisonaler Faktor dazu: Je dichter Feiertage, Wochenenden und bankgeschäftsfreie Tage beieinanderliegen, desto eher verschieben sich Abläufe nach vorn. Das kann im Dezember dazu führen, dass Zahlungen für den Folgemonat früher ausgelöst werden als in „normalen“ Monaten.
Jahreswechsel 2025/2026: Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?
Für Januar 2026 ist in einem veröffentlichten Kalender als Kontogutschrift Dienstag, der 30. Dezember 2025 genannt. Am 1. Januar ist bundesweit Feiertag, und zudem gelten Heiligabend und Silvester im Bankbetrieb als geschäftsfreie Tage, was Prozesse im Massenzahlungsverkehr zusätzlich beeinflussen kann.
Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos von Experten prüfen.
Bescheid prüfenAuszahlungstermine des Bürgergeldes von Dezember 2025 bis Dezember 2026
| Leistungsmonat | Auszahlungstermin (Kontogutschrift) |
|---|---|
| Dezember 2025 | 28.11.2025 |
| Januar 2026 | 30.12.2025 |
| Februar 2026 | 31.01.2026 |
| März 2026 | 27.02.2026 |
| April 2026 | 31.03.2026 |
| Mai 2026 | 30.04.2026 |
| Juni 2026 | 29.05.2026 |
| Juli 2026 | 30.06.2026 |
| August 2026 | 31.07.2026 |
| September 2026 | 31.08.2026 |
| Oktober 2026 | 30.09.2026 |
| November 2026 | 30.10.2026 |
| Dezember 2026 | 30.11.2026 |
Wenn das Geld nicht da ist: Was Betroffene im Dezember tun können
Gerade rund um die Feiertage ist der Spielraum klein, wenn eine Zahlung ausbleibt. Weil Jobcenter über die freien Tage schlechter erreichbar sind und Rückfragen länger dauern können, lohnt es sich, frühzeitig zu reagieren.
Der erste Schritt ist meist banal, aber wichtig: den Bewilligungszeitraum im Bescheid prüfen und im Konto nicht nur nach „Dezember“ suchen, sondern nach dem tatsächlichen Buchungsdatum Ende November.
Wer den Monatswechsel gewohnt ist, übersieht leicht, dass die Zahlung bereits einige Tage vorher eingegangen sein kann.
Ist wirklich kein Eingang zu sehen, sollte zeitnah Kontakt zum Jobcenter aufgenommen werden, damit geprüft werden kann, ob etwa eine Unterbrechung im Anspruch vorliegt oder ob Unterlagen fehlen.
Wenn das Problem nicht eine verspätete Überweisung ist, sondern ein noch nicht abgeschlossener Antrag, gibt es rechtliche Instrumente zur Überbrückung.
Das Sozialrecht sieht Vorschüsse vor, wenn ein Anspruch dem Grunde nach besteht, die endgültige Feststellung aber Zeit benötigt. In der Praxis kann ein formloser Antrag helfen, wenn sonst unmittelbar eine finanzielle Notlage droht – gerade zum Jahresende, wenn Fristen und Bearbeitungszeiten gefühlt „dicker“ werden.
Quellen
Bundesagentur für Arbeit: „Bürgergeld: Auszahlung und Dauer“
Bundesagentur für Arbeit
Jobcenter (Auszahlungstermine 2025 für Leistungen nach dem SGB II, inkl. Kontogutschrift Dezember 2025)




