Ex-Jobcenter-Fallmanager spricht sich gegen Bürgergeld-Sanktionen aus

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Die Sanktionen im Bürgergeld wurden zum Osterfest verschärft. Seit dem dürfen die Jobcenter bei “Totalverweigerung” 100 Prozent der Regelleistungen kürzen.

Vor einer Woche zeigte eine Umfrage unter Jobcenter-Mitarbeitern, dass die Mehrheit sich für verschärfte Sanktionsregeln ausspricht.

Aber es gibt auch andere Stimmen.

Fallmanager äußert scharfe Kritik an Bürgergeld-Sanktionen

Auch in den Jobcenter gibt es Mitarbeiter, die die Sanktionsregeln kritisieren. Viele trauen sich allerdings erst zu kritisieren, wenn sie aus dem Beruf eines Jobcenter-Mitarbeites ausscheiden.

Gerd S. kritisert die Arbeit der Jobcenter und die bestehenden Sanktionsregeln. Er hat selbst 15 Jahre im Jobcenter in Bielefeld als Fallmanager gearbeitet.

Die Sanktionen haben den Effekt, dass Arbeitssuchende vermittelte Jobs lediglich annehmen, um drohenden Leistungskürzungen und dem damit verbundenen Druck zu entgehen, sagt der Ex-Fallmanager.

Da es sich häufig jedoch nur um Hilfstätigkeiten oder unpassende Arbeiten handelt, komme eine langfristige Inklusion in den Arbeitsmarkt überhaupt nicht zustande.

Die fehlende Motivation und der häufige Tätigkeitswechsel führe bei den Betroffenen zu Überforderung und gesundheitlichen Belastungen, weiß S. aus eigener Erfahrung zu berichten.

Sanktionen waren ursprünglich Teil des Konzepts „Fördern und Fordern“ bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005.

Die Idee war, dass durch das Fordern ein gewisser Druck auf die Leistungsbeziehenden ausgeübt werden sollte, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Obwohl dieses Konzept gescheitert ist, weil die Sanktionen nicht zu mehr Arbeit geführt haben, wurden die Sanktionen aufgrund des politischen Drucks wieder verschärft. Statt der moderaten Sanktionsregelungen nach Einführung des Bürgergeldes drohen nun wieder Totalsanktionen.

Geld allein ist keine ausreichende Motivation

Der ehemalige Fallmanager weist darauf hin, dass die wegen des Sanktionsdrucks angenommenden Hilfstätigkeiten, die häufig auch mit Leiharbeit verbunden sind, in aller Regel nur kurzfristige Anstellungen mit Niedriglöhnen sind.

200 oder 300 Euro mehr Lohn als die Bürgergeld-Leistungen würden da kaum ausreichen, um Menschen zu Arbeiten zu motivieren, die ihnen nicht liegen oder welche mit einer hohen Belastung verbunden sind.

Würden dann noch finanzielle Belastungen hinzukommen, die Betroffenen alleinerziehend sein oder eine private Krise erleben, sei es mit der Sanktionspraxis kaum möglich, die Betroffenen aus dem dauerhaften Leistungsbezug zu bekommen.

Lebenssituationen komplexer

Die Lebenssituationen vieler Betroffenen würden immer komplexer, so S., und der Sanktionsdruck helfe nicht dabei, das Leben und die Arbeitssituation neu zu ordnen.

“Sanktionen sind eine destruktive Form der Motivationserzeugung, wir brauchen aber eine konstruktive Form der Motivationsentwicklung”.

Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus den Jahren 2020 bis 2022 zeigen, dass geradeeinmal von rund 5,2 Millionen Leistungsbeziehenden etwa ein Prozent der Leistungsbeziehenden sog. “Totalverweigerer” sind und deshalb sanktioniert wurden, weil sie beispielsweise Jobangebote ablehnten.

Sanktionen durch Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen ersetzen

S. plädiert dafür, Sanktionen durch Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen zu ersetzen. Dieses könne durch nachhaltige Qualifikationsangebote geschaffen werden, die sich an den Neigungen und Interessen der Betroffenen orientieren müssten.

Aktuell ist die Zahl der Qualifikationsmaßnahmen der Jobcenter rückläufig und zu vielen verordneten Maßnahmen haben die Betroffenen gar keinen Bezug.