Kindergeld: Zusätzlicher Kinderzuschlag bis zu 292 € pro Kind – mehr haben Anspruch

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Der Kinderzuschlag wurde nicht nur erhöht, sondern auch die Berechtigungskriterien wurden ausgeweitet. Diese Änderungen bedeuten, dass mehr Familien Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben. Obwohl viele Familien mit Kindern einen Anspruch auf den Zuschlag haben, stellen noch immer zuwenige einen Antrag.

Wer hat einen Anspruch? Wie sind die Zugangsbedingungen? Was hat sich verändert? Das alles erfahrt ihr in diesem Artikel.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Unterstützung für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die neben dem regulären Kindergeld gezahlt wird. Das bedeutet, er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Für 2024 wurde der maximale Zuschlag auf bis zu 292 € pro Kind und Monat festgesetzt. Der Zuschlag zielt darauf ab, Familien finanziell zu entlasten und Kinderarmut in Deutschland zu verhindern.

Änderungen im Überblick

Erhöhung der Einkommensgrenzen

Eine der wichtigsten Neuerungen im Jahr 2024 ist die Anhebung der Einkommensgrenzen, die für den Bezug des Kinderzuschlags gelten.

Diese Anpassung berücksichtigt die wirtschaftliche Inflation und soll sicherstellen, dass mehr Familien von der Unterstützung erhalten.

Durch die höheren Grenzen qualifizieren sich nun auch Familien für den Zuschlag, die zuvor knapp darüber lagen.

Um Kinderzuschlag erhalten zu können, müssen Elternpaare als Grundlage zunächst ein Mindesteinkommen von 900€ Brutto erreichen.
Bei alleinerziehenden Elternteilen beträgt die Grenze 600€

Wichtig: Das Einkommen bestimmt sich nach dem Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Kindergeld und Wohngeld werden nicht berücksichtigt. Allerdings haben Bürgergeld-Bezieher keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Wo und wie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen?

Neben der Anhebung der Einkommensgrenzen wurden auch die Antragsverfahren vereinfacht, um den Zugang zu dieser finanziellen Hilfe zu erleichtern.

Dies ist besonders wichtig, da viele berechtigte Familien in der Vergangenheit aufgrund von bürokratischen Hürden oder Unwissenheit keinen Antrag gestellt haben.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Familien bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein.
  2. Es muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen.
  3. Das Kind darf nicht verheiratet sein und muss bei den Eltern wohnen.
  4. as Bruttoeinkommen der Familie muss bestimmte Mindestgrenzen erreichen (900 € für Paare, 600 € für Alleinerziehende).
  5. Das Gesamteinkommen darf die neu festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wie wird der Anspruch berechnet?

Der Kinderzuschlag hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Familieneinkommens, der Wohnkosten und der Anzahl der Kinder. Die Berechnung berücksichtigt sowohl das Einkommen aus nichtselbstständiger als auch aus selbstständiger Tätigkeit, sowie andere Einkommensarten wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld I.

Berechnung des Anspruchs

Die Höhe des Kinderzuschlags hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens, der Wohnkosten und der Anzahl der Kinder im Haushalt. Diese Berechnung berücksichtigt sowohl das Bruttofamilieneinkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit als auch andere Einkünfte wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.

Beispiel zur Berechnung

Die Familie Mustermann, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, verdient brutto 2.000 Euro im Monat. Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben verbleibt ein Nettoeinkommen von 1.596 Euro. Zusätzlich erhält die Familie 500 Euro Kindergeld und 198 Euro Wohngeld, was das verfügbare Gesamteinkommen auf 2.294 Euro erhöht.

Um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, der sich aus dem Regelbedarf für die Eltern und Kinder sowie den Wohnkosten zusammensetzt und insgesamt 2.526 Euro beträgt, benötigt die Familie den Kinderzuschlag.

Durch diesen Zuschlag erreicht die Familie ein Einkommen, das ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Deshalb hat die Familie Mustermann Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Wie der Kinderzuschlag berechnet wird, haben wir hier ausführlich vorgerechnet.

Der Wohnkostenbedarf richtet sich je nach Familienkonstellationen nach festen Prozentsätzen. Grundlage für die prozentuale Berechnung des Wohnkostenbedarfs ist der 13. Bericht zum Existenzminimum der Bundesregierung.

Alleinstehende Elternteile mit Wohnanteil des Elternteils in % Elternpaare mit Wohnanteil der Eltern in %
1 Kind 77 1 Kind 83
2 Kindern 63 2 Kindern 71
3 Kindern 53 3 Kindern 63
4 Kindern 46 4 Kindern 55
5 Kindern 40 5 Kindern 50

Tipps zur Antragstellung

Die Antragstellung für den Kinderzuschlag ist jetzt einfacher als je zuvor. Mit dem sogenannten KIZ-Lotsen, einem Online-Tool, können Familien schnell und unverbindlich ihren Anspruch prüfen. Der Lotse bietet eine erste Einschätzung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestehen könnte. Anschließend kann direkt online ein Antrag gestellt werden.

Kinderzuschlag und Wohngeld

Wie der Kinderzuschlag ist das Wohngeld für Bürger vorgesehen, die geringes Einkommen haben, um zu verhindern, dass diese Bürgergeld beantragen müssen.

Wer also genug Einkommen hat, um seine eigenen Lebenskosten zu finanzieren, nicht aber die Wohnung, kann Wohngeld beantragen – als Zuschuss zu den Wohnkosten.

Weitere Vergünstigungen durch den Kinderzuschlag

Wer Kinderzuschlag bezieht, hat daraus abgeleitet Anspruch auf die Gebührenbefreiung für Kinbetreuung im Kindergarten, Tagesmutter oder im Hort und auch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Schülertickt, Klassenfahrt, Schulessen und einiges mehr.

Dadurch entsteht zusätzlich häufig eine weitere Entlastung von schnell mehreren hundert Euro.