Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, darf nach wie vor arbeiten, allerdings weniger als drei Stunden pro Tag bei voller Erwerbsminderung und weniger als sechs Stunden bei einer teilweisen Erwerbsminderung.
Das Restleistungsvermögen
Erwerbsminderung bedeutet nicht Erwerbsunfähigkeit. Wieviel Sie noch leisten können bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung als Restleistungsvermögen.
Beträgt dieses weniger als sechs Stunden täglich, aber mehr als drei, dann gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert.
Bei weniger als drei Stunden möglicher Arbeitszeit gelten Sie als voll erwerbsgemindert.
Nicht zuviel Stunden arbeiten
Hier müssen Sie genau aufpassen. Denn wenn Sie mehr als die entsprechende Stundenzahl pro Tag arbeiten, verfällt ihr Status als Erwerbsgeminderte. Damit verlieren Sie auch Ihren Rentenanspruch.
Konkret: Ihr Rentenanspruch entfällt, wenn Sie länger als sechs Monate über Ihr Restleistungsvermögen hinaus arbeiten.
Es geht um die täglichen Arbeitsstunden
Es geht dabei erst einmal um die täglichen Arbeitsstunden, nicht um den Verdienst. Der Hinzuverdienst betrug bis 2022 lediglich 6.300 Euro. 2023 wurde der Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben.
Sie können viel hinzuverdienen
Alles, was Sie bis zu dieser Grenze verdienen, können Sie behalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen sind hoch angesetzt für den möglichen Verdienst bei einer Teilzeitstelle.
Die Hinzuverdienstgrenze gilt immer für ein das jeweilige Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Der Hinzuverdienst wird wird über das Jahr gerechnet und wird dieser jährlichen Grenze gegenüber gestellt. Generell ist es also möglich, nur eine gewisse Zeit im Jahr zu arbeiten, bis die Hinzuverdienstgrenze erreicht ist.
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Bis zu 31.117 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung
2024 gab es noch einmal eine satte Erhöhung der Zuverdienstgrenze. Sie liegt jetzt bei bis zu 18.558,75 Euro im Jahr bei voller Erwerbsminderungsrente und bei teilweiser Erwerbsminderungsrente einstreichen doppelt so hoch- bis zu 37.117,50 Euro.
Diese Grenzen sind so weit gezogen, dass die meisten Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, sie trotz Arbeit nicht erreichen.
Was passiert, wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird?
Überschreiten Ihr Einkommen die gesetzte Hinzuverdienstgrenze, wird der überschüssige Betrag durch zwölf geteilt (wegen der Monate). 40 Prozent dieses Überschusses werden auf die Rente angerechnet.
Sie zahlen in die (Alters-) Rente ein
Der Hinzuverdienst hat einen weiteren Vorteil. Auch bei einem Teilzeitjob zahlen Sie sowie Ihr Arbeitgeber jeden Monat Rentenbeiträge.
Je näher Erwerbsgeminderte also an die Zuverdienstgrenze kommen, desto höher sind die Überweisungen an die Rentenkasse, denn diese richten sich nach dem Einkommen.
Die Altersrente steigt
Dies macht sich allerdings nicht bei Ihrer Erwerbsminderungsrente bemerkbar, sondern erst in der Altersrente. Ob diese später dann höher ausfällt als die volle Erwerbsminderungsrente ist nicht gesagt.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.