EM-Rente: Wieder voll arbeiten trotz einer Erwerbsminderungsrente

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Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können und dürfen nur weniger als sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) oder drei Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten. Arbeiten sie täglich länger, dann verlieren sie ihren Status als erwerbsgemindert – und damit den Anspruch auf die Rente.

Doch bei dieser Regelung gibt es eine Ausnahme, und dann ist Vollzeitarbeit plus Rente möglich.

Die befristete Erwerbsminderungsrente

Menschen, die wegen einer Krebserkrankung eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten diese in der Regel befristet. Die gesetzliche Rentenversicherung beschränkt die Dauer in diesem Fall, weil sich die zugrunde liegende Krankheit potenziell heilen lässt und sich damit auch die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen ließe.

Läuft die Frist aus, dann prüft die Rentenversicherung erneut den Gesundheitszustand der Betroffenen.

6 Monate Erwerbsfähigkeit testen

Seit dem 01.01.2024 gilt für Krebspatienten eine neue Regelung bei der Erwerbsminderungsrente. Auch wenn sie diese bereits beziehen, können sie ein halbes Jahr ihre Erwerbsfähigkeit testen, ohne dass ihre Rente in Gefahr ist.

Diese sechs Monate gelten als Probezeit, um die Leistungsfähigkeit einzuordnen, zu erkennen, wie viel Arbeit die Betroffenen sich zumuten können, und an welchem Punkt sie überfordert sind. So soll sich klären, ob eine Rückkehr in den Job möglich ist oder auf Dauer versperrt, oder ob sich die Tätigkeit so gestalten lässt, dass die Betroffenen sie trotz ihrer Beschwerden ausführen können.

Arbeit auf Probe: Die Stundenbegrenzung fällt

Essenziell für diese Erwerbsgeminderten in der Probezeit ist das Aufheben der Stundenbegrenzung. Weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten zu können, ist der Dreh- und Angelpunkt einer Rente wegen Erwerbsminderung. Bei der Arbeit auf Probe, um die Leistungsfähigkeit zu prüfen, spielt die tägliche Stundenbegrenzung aber keine Rolle.

Betroffenen können also täglich auch sieben oder acht Stunden tätig sein, ohne dass sich dies negativ auf die Rente auswirkt.

Testphase kann verlängert werden

Diese Arbeit auf Probe ist die Ausnahme von der Regel, und es kommt gegenüber der Rentenversicherung auf die konkrete Situation an. Dann allerdings sind auch die sechs Monate nicht in Stein gemeißelt.

Wenn es gute Gründe gibt, warum diese Probe etwas länger dauern soll, dann sind auch sieben oder acht Monate möglich. Dies sollten Betroffene frühzeitig mit dem Arbeitgeber und der Rentenversicherung klären.

Welche Gründe sprechen für eine längere Probezeit?

Gründe für eine solche längere Probezeit könnten ein Wechsel des Arbeitsbereichs sein, und ebenso ein zwar hoffnungsvoller, aber unsicherer Verlauf der Therapie. Gerade bei Krebsbehandlungen, die vermutlich in Richtung Genesung verlaufen, sind wiederkehrende Tiefs häufig. Bei solchen Schwankungen braucht es dann längere Zeit als sechs Monate, um sicher zu sagen, welche Leistung Betroffene dauerhaft erbringen können.

Was passiert nach der Testarbeit?

Zeigt sich, dass die Betroffenen auch nach der Probe in Vollzeit weiter arbeiten können, dann haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente. Wichtig ist aber: Die in der Probezeit gezahlte Rente fordert die Rentenkasse nicht zurück.

Belegt jetzt die Arbeit in der Probezeit, dass Sie nur weniger als sechs Stunden pro Tag tätig sein können, dann erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente weiter.

Wenn Sie zuvor eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen, jetzt aber mehr als drei und weniger als sechs Stunden tätig sein können, dann wird diese in eine teilweise Rente umgewandelt. Das bedeutet auch, dass Sie diese reduzierte Stundenzahl einhalten müssen.