Diese Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen – Tabelle 2026

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Wenn vom gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rede ist, fällt fast automatisch die Zahl 67. Tatsächlich gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig erst für alle, die ab dem Geburtsjahrgang 1964 geboren sind.

Wer früher geboren wurde, erreicht die Regelaltersrente noch vor 67 – je nach Jahrgang stufenweise zwischen 65 und 66 Jahren sowie einigen zusätzlichen Monaten. Gleichzeitig gibt es mehrere Altersrenten, die einen Ruhestand vor 67 ermöglichen, teils ohne Abschläge und teils mit dauerhaften Kürzungen.

Dieser Beitrag ordnet, welche Jahrgänge und Lebensläufe heute noch einen Rentenstart vor 67 erlauben – und worauf Betroffene achten sollten, damit aus der Planung kein Eigentor wird.

Dr. Utz Anhalt: Rente vor 67 – wann ist was möglich?

Regelaltersrente: Diese Geburtsjahrgänge liegen noch unter 67

Die Regelaltersrente ist die „normale“ Altersrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Entscheidend ist hier vor allem das Geburtsjahr.

Für Jahrgänge bis einschließlich 1963 liegt die Regelaltersgrenze noch unter 67 und steigt stufenweise an. Praktisch bedeutet das: Wer 1963 geboren ist, erreicht die Regelaltersrente noch vor 67, aber deutlich näher an der 67 als ältere Jahrgänge. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist die Regelaltersgrenze dann bei 67 Jahren angekommen.

Wichtig für die Planung ist außerdem der technische Rentenbeginn: In der gesetzlichen Rentenversicherung startet die Rente grundsätzlich am ersten Tag des Folgemonats, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Das wirkt banal, kann aber den Start um Wochen verschieben – und damit auch den Zeitpunkt, ab dem Geld fließt.

„Rente mit 63“ im Alltag: Was hinter der Altersrente nach 35 Versicherungsjahren steckt

Im Sprachgebrauch wird oft pauschal von „Rente mit 63“ gesprochen. Gemeint ist häufig die Altersrente für langjährig Versicherte. Dafür müssen mindestens 35 Versicherungsjahre zusammenkommen. Das kann bei Menschen mit langen Erwerbsbiografien, Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten realistisch sein.

Wichtig: Diese Rente kann zwar ab 63 begonnen werden, dann aber in der Regel mit Abschlägen. Wer hingegen ohne Abschläge gehen will, muss ein höheres Alter erreichen – und dieses abschlagsfreie Alter ist an den Geburtsjahrgang gekoppelt. Für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter noch vor 67, wird jedoch schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei dieser Rentenart ebenfalls bei 67.

Die Abschläge sind kein kurzfristiger „Malus“, sondern gelten dauerhaft. Pro Monat, den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, sinkt sie um 0,3 Prozent. Wer sehr früh startet, kann so schnell in den Bereich zweistelliger Kürzungen kommen – und zwar lebenslang.

Besonders langjährig versichert: Die wichtigste „Vor-67“-Rente ohne Abschläge

Wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat eine der stärksten Eintrittskarten in den Ruhestand vor 67: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie wird weiterhin oft „Rente mit 63“ genannt, doch der Name trifft heute nur noch für ältere Jahrgänge. Die Altersgrenze wurde für die Jahrgänge ab 1953 schrittweise angehoben.

Konkret heißt das: Für vor 1953 Geborene war ein abschlagsfreier Rentenbeginn bereits mit 63 möglich. Danach verschiebt sich die Grenze in kleinen Stufen nach hinten.

Für den Jahrgang 1953 liegt sie bei 63 Jahren und 2 Monaten, für 1959 bei 64 Jahren und 2 Monaten, für 1962 bei 64 Jahren und 8 Monaten und für 1963 bei 64 Jahren und 10 Monaten. Für alle, die ab 1964 geboren sind, gilt: abschlagsfrei ab 65 – also weiterhin zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Ein Punkt wird oft unterschätzt: Diese Rentenart lässt sich nicht „noch früher“ kaufen. Ein vorgezogener Beginn mit zusätzlichen Abschlägen ist hier ausgeschlossen. Wer die Altersgrenze knapp verfehlt, muss warten – selbst wenn die 45 Jahre voll sind.

Tabelle: Diese Jahrgänge können vor 67 in Rente gehen

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze (Regelaltersrente, abschlagsfrei)
1947 65 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate

Hinweis: Wer ab 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren. „Vor 67“ ist dann weiterhin möglich, aber nicht mehr über die Regelaltersrente, sondern über andere Rentenarten mit eigenen Voraussetzungen.

Schwerbehinderung: Für viele Jahrgänge ein Weg deutlich vor 67

Eine weitere wichtige Tür in die Rente vor 67 ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie setzt neben der Wartezeit von 35 Jahren vor allem voraus, dass zum Rentenbeginn eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt. Die Altersgrenzen werden auch hier stufenweise angehoben, allerdings endet die Anhebung bei 65 Jahren.

Für den Geburtsjahrgang 1964 und jünger gilt damit: abschlagsfrei ab 65, mit Abschlägen bereits ab 62. Für die Jahrgänge davor liegt das abschlagsfreie Alter – je nach Geburtsjahr – zwischen 63 und 65; parallel dazu steigt auch das frühestmögliche Alter mit Abschlägen von 60 in Richtung 62.

Für die Praxis wichtig ist, dass diese Rente häufig eine Alternative ist, wenn die 45 Jahre knapp verfehlt werden. Gleichzeitig gilt auch hier: Ein früher Beginn kostet dauerhaft Geld, und die Kürzungen summieren sich schneller, als viele annehmen.

Welche Zeiten zählen – und warum genau hier die meisten Fehler passieren

Ob 35 oder 45 Jahre erreicht werden, entscheidet sich selten allein an der Anzahl „Arbeitsjahre“. Die Rentenversicherung rechnet mit Versicherungszeiten und erkennt – je nach Rentenart – unterschiedliche Zeiten an.

Bei der 35-Jahre-Rente wird der Blick breiter. Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung zählen häufig auch Zeiten der Kindererziehung, Phasen der Pflege, Schul- und Ausbildungszeiten sowie Zeiten, in denen wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit Leistungen bezogen wurden, mit. Das kann Biografien retten, die auf dem Papier „unterbrochen“ wirken.

Bei den 45 Jahren wird strenger sortiert. Hier spielen Pflichtbeiträge eine größere Rolle, Kindererziehung und Pflege können stark helfen, doch bestimmte beitragsfreie Zeiten oder Ausgleichszeiten werden nicht in gleicher Weise berücksichtigt.

Besonders heikel sind Arbeitslosigkeitszeiten kurz vor Rentenbeginn. Unter Umständen zählen Leistungen der Arbeitsagentur in den letzten zwei Jahren vor Rentenstart nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Wer hier plant, sollte seine Rentenauskunft nicht nur überfliegen, sondern die Monate tatsächlich prüfen – denn ein fehlender Monat kann bedeuten, dass der komplette Rentenstart verschoben werden muss.

Abschläge richtig verstehen: 0,3 Prozent pro Monat – und für immer

Die Rechnung hinter den Abschlägen ist leicht erklärt und gerade deshalb gefährlich, weil sie oft unterschätzt wird. Jeder Monat, den eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt, reduziert die Rente um 0,3 Prozent. Wer vier Jahre früher startet, kommt auf 48 Monate und damit auf bis zu 14,4 Prozent Abschlag. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist genau das möglich, weil sie bereits ab 63 begonnen werden kann – und für die Jahrgänge ab 1964 die Regelaltersgrenze 67 ist.

Diese Minderung bleibt dauerhaft bestehen. Sie betrifft nicht nur „die ersten Jahre“, sondern auch spätere Rentenanpassungen, weil jede prozentuale Erhöhung auf einer bereits gekürzten Ausgangsbasis aufsetzt.

„Dürfen“ und „sollten“: Was bei der Entscheidung vor 67 wirklich zählt

Ob ein Rentenstart vor 67 sinnvoll ist, hängt selten nur von der Rechtslage ab. Gesundheit, Belastung im Beruf, private Rücklagen und die Frage, ob weiter gearbeitet werden soll, spielen eine große Rolle. Seit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ist zudem ein flexibler Übergang in vielen Fällen leichter geworden: Wer eine Teilrente nutzt oder nach Rentenbeginn weiterarbeitet, kann den Wechsel in den Ruhestand stufenweise gestalten.

Gleichzeitig sollte niemand allein auf Schlagworte wie „Rente mit 63“ setzen. Zwei Menschen desselben Jahrgangs können völlig unterschiedliche Möglichkeiten haben, je nachdem, ob 45 Jahre zusammenkommen, ob eine Schwerbehinderung anerkannt ist oder ob in den letzten Jahren vor Rentenbeginn Zeiten vorliegen, die bei der 45-Jahre-Prüfung kritisch sein können.

Einordnung für die kommenden Rentenjahre ab 2026

Der Jahrgang 1963 rückt im Jahr 2026 besonders in den Fokus, weil er – bei erfüllten Voraussetzungen – in mehreren Varianten vor 67 in Rente gehen kann. Wer 1963 geboren ist und die 45 Jahre erfüllt, erreicht die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Wer „nur“ die 35 Jahre erfüllt, kann zwar ab 63 starten, muss dann aber Abschläge in Kauf nehmen; ohne Abschläge liegt die Schwelle – je nach Stufe – weiterhin vor 67, aber deutlich später als 63. Für den Jahrgang 1964 verschiebt sich die Logik: Die Regelaltersgrenze liegt dann bei 67, die 45-Jahre-Rente bleibt aber weiterhin zwei Jahre früher möglich, also ab 65.

Zwei Beispiel aus der Praxis

Gerd, geboren 1964, hat 45 Versicherungsjahre und kann dadurch als besonders langjährig Versicherte oder besonders langjährig Versicherter abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen, also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Hanna, geboren 1966, hat einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre. Sie kann über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen oder – wenn es finanziell passt – bereits ab 62 Jahren mit Abschlägen.

Fazit: Vor 67 in Rente – ja, aber je nach Jahrgang und Rentenart sehr unterschiedlich

Die Aussage „vor 67 in Rente“ ist richtig – aber sie ist ohne Zusatz fast nie präzise genug. Wer vor 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersrente noch unter 67. Wer 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann ab 63 starten, meist mit Abschlägen, und viele Jahrgänge bis 1963 auch abschlagsfrei vor 67.

Wer 45 Jahre zusammenbekommt, kann in vielen Fällen deutlich vor 67 abschlagsfrei in den Ruhestand – für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gestaffelt zwischen gut 63 und knapp 65, und ab Jahrgang 1964 dann ab 65. Hinzu kommen Sonderwege wie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die für viele ebenfalls einen Rentenstart klar vor 67 ermöglicht.

Wer konkret plant, sollte die eigene Rentenauskunft als Ausgangspunkt nehmen und die anrechenbaren Monate prüfen, bevor eine Entscheidung fällt. Denn bei der Rente gilt besonders: Ein kleines Detail im Versicherungsverlauf kann große Folgen für den Zeitpunkt – und die Höhe – des Ruhestands haben.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung, „Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“ (Zugangsvoraussetzungen, Abschläge, Anrechnungszeiten, Hinweis zu Arbeitslosigkeitszeiten in den letzten zwei Jahren).