Eine Arbeitslosigkeit kurz vor dem Renteneintritt ist ein heikles Thema, das viele Menschen über 60 betrifft. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erklärt, welche 4 Vorteile es haben kann, zunächst Arbeitslosengeld anstatt einer vorzeitigen Altersrente zu beziehen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Optionen haben Sie?
Viele Menschen über 60 stehen vor der Herausforderung, möglicherweise ihren Job zu verlieren.
In diesem Alter ist es oft schwer, eine neue Anstellung zu finden. Anhaltbetont, dass es wichtig ist, die finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Eine wichtige Frage ist hier, ob Betroffene sofort eine vorzeitige Altersrente beantragen oder zunächst Arbeitslosengeld beziehen, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken.
4 Vorteile für Arbeitslosengeld vor der Rente
Der Rentenexperte nennt vier wesentliche Vorteile, die für den Bezug von Arbeitslosengeld sprechen könnten:
- Unabhängigkeit vom Rentenanspruch: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist grundsätzlich unabhängig davon, ob man bereits einen Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente hat. Solange man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kann man Arbeitslosengeld beziehen, sofern man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
- Höheres Einkommen durch Arbeitslosengeld: Häufig fällt das Arbeitslosengeld höher aus als die vorgezogene Altersrente. Besonders bei gut verdienenden Personen in den letzten Berufsjahren kann das Arbeitslosengeld ein höheres Netto-Einkommen bieten. Auch Frauen, die oft niedrigere Rentenansprüche haben, können vom Arbeitslosengeld profitieren.
- Verringerung der Rentenabschläge: Wenn man zunächst Arbeitslosengeld bezieht, kann man die Rentenabschläge reduzieren. Jeder Monat, den man Arbeitslosengeld bezieht, trägt dazu bei, die Abschläge bei der späteren Rentenzahlung zu verringern.
- Erhöhung der Rentenansprüche: Der Bezug von Arbeitslosengeld ist rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass während dieser Zeit weiter Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden, was die späteren Rentenansprüche erhöht.
Wie beeinflusst Arbeitslosengeld die Rentenabschläge?
Ein großer Vorteil des Arbeitslosengeldbezugs ist die Möglichkeit, Rentenabschläge zu verringern.
Wer vorzeitig in Rente geht, muss oft hohe Abschläge in Kauf nehmen. Durch den Bezug von Arbeitslosengeld können diese Abschläge jedoch reduziert werden.
Zum Beispiel verringern sich die Abschläge um 7,2 % für zwei Jahre, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen kann.
Wie wird das Arbeitslosengeld auf die Rente angerechnet?
Das Arbeitslosengeld wird zu 80 % als beitragspflichtiges Einkommen zur Rentenversicherung angerechnet. Jeder Monat des Arbeitslosengeldbezugs führt somit zu zusätzlichen Einzahlungen in die Rentenkasse, was die späteren Rentenansprüche erhöht.
Diese zusätzliche Rentenzahlung kann den Abschlagsverlust ausgleichen oder sogar übersteigen, so der Experte.
Gibt es einen Rentenzwang beim Bezug von Arbeitslosengeld?
Wichtig: Beim Bezug von Arbeitslosengeld gibt es keinen Rentenzwang. Die Bundesagentur für Arbeit darf Arbeitslosengeld-Bezieher nicht vorzeitig in die Rente schicken.
Dies gilt jedoch nicht für den Bezug von Bürgergeld, wo unter Umständen ein Rentenzwang besteht. Aktuell ist dieser Rentenzwang bis Ende 2026 ausgesetzt.
Was sollten Betroffene vor der Entscheidung tun?
Bevor man eine Entscheidung trifft, ob man Arbeitslosengeld oder eine vorzeitige Rente beantragt, sollte man einige Schritte unternehmen:
- Aktuelle Rentenauskunft einholen: Lassen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung geben und prüfen Sie Ihre Rentenansprüche und mögliche Abschläge.
- Arbeitslosengeld berechnen: Nutzen Sie Arbeitslosengeld-Online-Rechner oder lassen Sie sich von der Bundesagentur für Arbeit beraten, um das zu erwartende Arbeitslosengeld zu berechnen.
- Vergleich anstellen: Vergleichen Sie die Höhe des zu erwartenden Arbeitslosengeldes mit der vorgezogenen Altersrente. Prüfen Sie, welche Option finanziell vorteilhafter ist.
Der Bezug von Arbeitslosengeld vor dem Renteneintritt kann in bestimmten Situationen vorteilhaft sein. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies:
Beispiel aus der Praxis
Herr Müller, 62 Jahre alt, verliert nach 40 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung seinen Arbeitsplatz. Er steht vor der Entscheidung, entweder sofort eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beantragen oder zunächst Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beziehen und später in die reguläre Altersrente zu gehen.
Option 1: Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen
Entscheidet sich Herr Müller für die vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren, muss er mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs rechnen, was bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren insgesamt 14,4 % weniger Rente bedeutet.
Option 2: Bezug von Arbeitslosengeld I vor der Rente
Alternativ kann Herr Müller nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes zunächst ALG I beantragen. Personen über 58 Jahre haben einen Anspruch auf bis zu 24 Monate ALG I, sofern sie in den letzten fünf Jahren mindestens vier Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Während des Bezugs von ALG I werden Beiträge zur Rentenversicherung auf Basis von 80 % des letzten Bruttoeinkommens gezahlt, wodurch sich die späteren Rentenansprüche erhöhen.
Vorteile des Bezugs von ALG I vor der Rente:
- Höheres Einkommen: Das Arbeitslosengeld I beträgt in der Regel 60 % des letzten Nettogehalts (67 % bei Personen mit Kindern) und liegt damit oft über der gekürzten vorzeitigen Altersrente.
- Reduzierung der Rentenabschläge: Durch den späteren Renteneintritt verringern sich die Abschläge. Beispielsweise reduzieren sich die Abschläge um 7,2 % für zwei Jahre, was eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen kann.
- Erhöhung der Rentenansprüche: Während des Bezugs von ALG I werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, was die späteren Rentenansprüche erhöht.
- Kein Rentenzwang: Es besteht kein Zwang, vorzeitig in Rente zu gehen, solange man ALG I bezieht. Die Entscheidung über den Renteneintritt kann nach den eigenen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.
Fazit des Beispiels
Für Herrn Müller wäre es vorteilhaft, zunächst ALG I zu beziehen und den Renteneintritt hinauszuzögern. Dies würde ihm ein höheres Einkommen während der Arbeitslosigkeit sichern, die Rentenabschläge reduzieren und seine späteren Rentenansprüche erhöhen. Es ist jedoch wichtig, die individuelle Situation genau zu prüfen und sich gegebenenfalls von der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater beraten zu lassen.




