Jobcenter sind für Hilfesuchende laut einer Umfrage-Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) in der Mehrzahl kaum erreichbar. Was aber können Bürgergeld- oder auch Sozialhilfe Bezieher tun, wenn kein oder nur ein erschwerter Zugang zum Jobcenter besteht, die Notlage jedoch keinen zeitlichen Verzug erlaubt.
Nicht-Erreichbarkeit der Jobcenter kann gravierende Folgen haben
Zwar ist die BAGFW-Studie nicht repräsentativ, sie vermittelt allerdings einen guten Einblick, wie die Situation bei den Ämtern ist. Die Folgen für Rat- und Hilfesuchende können gravierend sein:
- der Zugang zu Leistungen der Existenzsicherung ist verwehrt oder erschwert
- verspätete Zahlung von Leistungen
- die Wahrung von Fristen sind nicht einhaltbar bzw. sind erschwert
- drohender Verlust der Wohnung oder anhaltende Obdachlosigkeit
Die BAGFW erwartet daher, dass der Online-Zugang für Leistungsbeziehende stark ausgebaut wird, damit die Erreichbarkeit erfüllt ist.
“Die Antragstellung und weitere Korrespondenz muss über ein Online-Portal der Jobcenter erfüllt werden, um auch in Zeiten der Pandemie den verfassungsrechtlich verbrieften Auftrag der Existenzsicherung zu erfüllen”, mahnt auch Carolin Klose von Gegen-Hartz.de.
„Menschen, die auf das Jobcenter angewiesen sind, müssen sich darauf verlassen können, dass sie dort kompetent und zeitnah beraten werden und ihre Ansprechpersonen erreichbar sind“, sagt BAGFW-Präsident Ulrich Lilie.
Was können Hilfesuchende tun, wenn sich Jobcenter einmauern?
Was aber können Betroffene tun, wenn sich die Jobcenter faktisch einmauern? Auch Behörden wie das Jobcenter müssen sich an Fristen halten. Die Bearbeitung von Anträgen muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Wurde ein Widerspruch eingelegt, so muss dieser innerhalb von drei Monaten beantwortet sein.
Sind diese Fristen verstrichen, sollten Betroffene eine Untätigkeitsklage bei dem zuständigen Sozialgericht einreichen. In fast allen Fällen sind Untätigkeitsklagen erfolgreich, wenn das Jobcenter Fristen nicht gewahrt hat.
Allerdings kann das nicht die Lösung sein, wenn erst monatelange Fristen abgewartet werden müssen, um zustehende Ansprüche geltend zu machen.
Vorschuss beantragen
Statt auf einen Bescheid zu warten, sollten Betroffene sich lieber zunächst einen Vorschuss beim zuständigen Jobcenter besorgen. Kann auch ein Vorschuss aufgrund der Nichterreichbarkeit realisiert werden, ist auch dann der Gang zum Sozialgericht möglich.
Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen
Beim örtlich zuständigem Sozialgericht kann ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden.
In den meisten Fällen wird das Sozialgericht innerhalb von wenigen Tagen entscheiden und das Jobcenter verpflichten, die zustehenden Leistungen auszuzahlen. Lesen Sie dazu auch: Wenn die Hartz IV-Behörde sich zu viel Zeit lässt: Untätigkeitsklage und einstweilige Anordnung!
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