CDU weiterhin bei Hartz IV gespalten

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Keine Einigung beim ALG I
Die CDU ist sich noch immer nicht einig in Frage, welche Veränderungen bei der Hartz IV "Reform" durchgeführt werden soll. Kernstreitpunkt ist noch immer der Vorschlag von Jürgen Rüttgers (CDU), das Arbeitslosengeld I (ALG I) an die Einzahljahre der Arbeitslosenversicherung anzugleichen. Inzwischen hat sich der CDU Fraktionschef, Volker Kauder erneut gegen die Rüttgers Vorschläge gestellt. Dieser kritisierte, dass Rüttgers noch immer nicht erläuterte, wie die Verlängerung des ALG I zu finanzieren sei.

Das Arbeitslosengeld I verkürzen?
Kauder schlug vor, eine Kombination aus kürzerer ALG I Bezugszeit und weiterer "Fördermaßnahmen" zu realisieren. Welche Fördermaßnahmen nun weiter entwickelt werden sollen, ließ V. Kauder offen. Kauder wörtlich: dies sei "das eigentlich Richtige". Der CSU Vorstand stellte sich jedoch weiterhin geschlossen hinter die Vorschläge von Jürgen Rüttgers und will diesen auch umgesetzt sehen. Damit zeigt sich die Union erneut zerstritten in der Frage der Umgestaltung von Hartz 4.

CDU: Arbeitnehmerrechte abschaffen
Ein weiterer Abbau des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer/innen wird erneut zu Diskussion gestellt. So schlug die Südwest CDU vor, den Kündigungsschutz in den ersten Betriebsjahren ganz abzuschaffen und erst nach einigen Jahren Betriebszugehörigkeit gelten zu lassen. Für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern will die CDU "Initiative" überhaupt keinen Kündigungsschutz mehr. Ziel sei eine "umfassende Arbeitsmarktreform", um angeblich mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Über diese Vorschläge soll kommende Woche beim CDU Parteitag abgestimmt werden.

Kündigungsschutz gleich mehr Arbeitsplätze? Eine Wissenschaftliche Recherche des WSI
Der starke Rückgang der Arbeitslosigkeit in Dänemark während der 90er Jahre lässt sich nicht durch das Kündigungsschutz-Niveau in dem nördlichen Nachbarland erklären. Heute gelten in Dänemark dieselben Kündigungsschutz-Regelungen wie im Jahr 1993, als die Arbeitslosenquote noch bei 10,2 Prozent lag. Das zeigt eine wissenschaftliche Recherche von Arbeitsrechts-Expertinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Zudem ist die Absicherung gegen Kündigungen in Dänemark zwar schwächer als in Deutschland, aber gleichwohl stärker, als manche Vergleichsstudien ausweisen. Der Grund: Es gibt nur relativ wenige gesetzliche Bestimmungen. Doch bei immerhin 60 bis 70 Prozent der dänischen Beschäftigten regeln Tarifverträge den Kündigungsschutz.

"Es ist falsch, einen Zusammenhang zwischen dem niedrigeren Kündigungsschutz-Niveau und der niedrigen Arbeitslosenquote herzustellen. Denn an den tarifvertraglichen Kündigungsschutz-Regelungen wurde seit mehreren Jahrzehnten praktisch nichts geändert", betonen die Forscherinnen um die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Heide Pfarr. Wie die WSI-Auswertung vorliegender Forschungsliteratur zeigt, setzten die dänischen Arbeitsmarktreformen seit 1993 gar nicht beim Kündigungsschutz an. Die Politik änderte vielmehr die Regelungen zur Arbeitslosenvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. So wurde beim Arbeitslosengeld die Höchstbezugsdauer von neun auf vier Jahre gekürzt. Gleichzeitig erhielten Arbeitslose das Recht, einen individuellen Handlungsplan mit der Arbeitsverwaltung abzuschließen – ein Anspruch, der zugleich auch verpflichtend ist. Arbeitslosen, die mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung sind, muss eine Weiterbildung oder eine andere beschäftigungspolitische Maßnahme angeboten werden. Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, muss zudem jede zugewiesene Stelle annehmen, um Sanktionen zu vermeiden.

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