Pflegegeld-Reform 2026: Diese Beträge gelten jetzt

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Das Pflegegeld steigt 2026 nicht. Die zum 1. Januar 2025 erhöhten Beträge gelten unverändert weiter. Sie erfahren hier die aktuellen Summen, was 2026 zusätzlich gilt und welche Reformen diskutiert werden. So planen Sie Leistungen verlässlich und vermeiden Lücken.

Aktuelle Beträge: So viel Pflegegeld gibt es 2026

Für häuslich Gepflegte bleibt die Staffel gleich. Pflegegrad 2 bringt 347 Euro pro Monat. Pflegegrad 3 bringt 599 Euro. Pflegegrad 4 bringt 800 Euro. Pflegegrad 5 bringt 990 Euro. Mit Pflegegrad 1 gibt es weiterhin kein Pflegegeld. Diese Sätze wurden 2025 angehoben und ändern sich 2026 nicht. Die Auszahlung erfolgt wie bisher direkt durch die Pflegekassen.

Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget: Was 2026 gilt

Der Entlastungsbetrag liegt 2026 bei 131 Euro pro Monat. Er gilt für alle Pflegegrade, also auch für Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht automatisch überwiesen.

Sie reichen Rechnungen anerkannter Dienste ein und bekommen die Kosten erstattet. Nicht genutzte Beträge aus 2025 können Sie bis zum 30. Juni 2026 verbrauchen. Danach verfällt der Rest.

Seit Juli 2025 gibt es das Entlastungsbudget. Es bündelt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 2026 steht es erstmals für ein ganzes Kalenderjahr bereit. Maximal sind 3.539 Euro pro Jahr nutzbar.

Sie setzen es flexibel für beide Leistungsarten ein. Bereits verbrauchte Beträge werden im selben Jahr angerechnet. So planen Sie Vertretungspflege einfacher.

Pflegegrad 1: Prüfung, aber keine Entscheidung

In Berlin wird über den Pflegegrad 1 gestritten. Zur Debatte steht, die Stufe zu streichen, um Kassen kurzfristig zu entlasten. Betroffen wären Hunderttausende, die heute primär den Entlastungsbetrag nutzen.

Fachleute nennen ein mögliches Einsparvolumen im Milliardenbereich. Sozialverbände warnen vor einer Schieflage. Das Bundesressort betont: Es gibt derzeit keine verbindliche Entscheidung. Für 2026 bleibt der Status quo bestehen.

Familienpflegegeld: Lohnersatz für Angehörige in Arbeit

Parallel steht ein „Familienpflegegeld“ zur Diskussion. Idee: Wer wegen Pflege weniger arbeitet, bekommt einen befristeten Lohnersatz, ähnlich dem Elterngeld. Als Orientierung kursiert ein Satz von etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens, mit Mindest- und Höchstbeträgen.

Ein Starttermin ist offen. Ein Gesetzesentwurf fehlt. Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie 2026 nicht damit, bis es konkrete Eckpunkte gibt.

Finanzlage der Pflegeversicherung: Druck bleibt hoch

Die soziale Pflegeversicherung startet mit einem Defizitdruck in das Jahr 2026. Politik und Kassen streiten über Gegenmittel: Darlehen, Steuerzuschüsse, Einsparungen oder Strukturreformen. Ziel der Bundesregierung bleibt, die Beiträge stabil zu halten.

Ob das ohne Kürzungen gelingt, ist ungeklärt. Für Leistungsbeziehende zählen daher eine saubere Antragstellung und die vollständige Nutzung der bestehenden Budgets.

Praxisbeispiel: So nutzt eine Tochter 2026 alle Töpfe

Frau K., 54, pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) zu Hause. 2026 erhält ihr Vater weiter 599 Euro Pflegegeld monatlich. Zusätzlich setzt Frau K. den Entlastungsbetrag von 131 Euro ein, um stundenweise Betreuung zu finanzieren.

Im März plant sie eine Erholungspause. Sie beantragt Verhinderungspflege und nutzt dafür das Entlastungsbudget. Insgesamt stehen ihr 2026 bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen zur Verfügung.

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge aus 2025 löst sie bis spätestens 30. Juni 2026 ein. So kombiniert sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Budget, ohne Eigenanteile zu verschenken.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Prüfen Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid. Beantragen Sie die jährliche Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, damit das Pflegegeld weiterläuft. Planen Sie Entlastung frühzeitig. Buchen Sie Angebote im Alltag und reichen Sie die Belege ein. Prüfen Sie das Entlastungsbudget für 2026 und reservieren Sie Vertretungszeiten.

Achten Sie auf die Frist zum 30. Juni 2026 für Restguthaben aus 2025. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt beraten. Dort klären Sie die Kombinationsleistung, wenn Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung mischen möchten.

Ausblick 2028: Nächste gesetzliche Dynamisierung

Die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant. Die Erhöhung soll sich an der Kerninflation der Vorjahre orientieren und alle Leistungsarten betreffen.

Bis dahin bleiben die Pflegegeldsätze stabil. Reformideen wie Familienpflegegeld oder Änderungen am Pflegegrad 1 können das System verschieben. Maßgeblich ist aber erst das Gesetzgebungsverfahren. Halten Sie sich daher mit belastbaren Bescheiden und termingerechten Anträgen auf Kurs.