Bürgergeld: Neuer Freibetrag bei Erwerbseinkommen ab 1. Juli 2023

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Im Bürgergeld wird ab Juli 2023 ein neuer Erwerbstätigenfreibetrag eingeführt. Ursprünglich sollte die Neuregelung der Freibeträge für Erwerbseinkommen bereits zum Jahreswechsel 22/23 in Kraft treten. Sie wurde dann noch einmal verschoben.

“Arbeit soll sich lohnen” – dafür soll im SGB II der Erwerbstätigenfreibetrag sorgen. Dieser wurde seit 2011 nicht verändert und hat daher durch die Inflation stark an Anreiz verloren – nun ist er im Bürgergeld erhöht.

Inhaltsverzeichnis

Freibetrag auf Erwerbstätigkeit bis 06/2023 12/2022

Bis 06/2023 12/2022 gelten im Hartz IV und auch noch im kommenden Bürgergeld folgende Regeln: Die ersten 100€ sind als Grundfreibetrag anrechnungsfrei, darüber gibt es den Erwerbstätigenfreibetrag.

EDIT:
Diese Regelung gilt noch bis 30.6.2023. Ab dem 1. Juli 2023 tritt eine Neuregelung in Kraft, die wir wie folgt einmal vorrechnen:

Ab sind 20% des Bruttos von 100-1000€, sowie 10% des Bruttos von 1000-1200€ (mit Kind 1500€) frei.

Der maximale Freibetrag beträgt mit 100€ Grundfreibetrag
180€ 20% von 900€ (100-1000€)
20€ 10% von 200€ (1000-1200€)
30€ 10% von 300€ (1200-1500€) – nur mit Kind
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300€ / 330€ mit Kind

Ohne Kinder ist bei Brutto 1200€ der maximale Freibetrag von 300€ erreicht.
Mit Kindern ist bei Brutto 1500€ der maximale Freibetrag von 330€ erreicht.
Darüber gibt es keine Freibeträge mehr.

Freibetrag aufs Erwerbseinkommen im Bürgergeld ab 07/2023

Im Bürgergeld ändert sich diese Berechnung (aber erst ab 07/2023):

Am Grundfreibetrag ändert sich nichts. Beim Erwerbstätigenfreibetrag wird eine weitere Stufe eingebaut. Zwischen 520€ und 1000€ wird der Freibetrag 30% statt 20% betragen.

Der maximale Freibetrag beträgt
100€ Grundfreibetrag
84€ 20% von 420€ (100-520€)
144€ 30% von 480€ (520-1000€)
20€ 10% von 200€ (1000-1200€)
30€ 10% von 300€ (1200-1500€) – nur mit Kind
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348€/ 378€ mit Kind

Ohne Kinder ist bei Brutto 1200€ der maximale Freibetrag von 348€ erreicht. Mit Kindern ist bei Brutto 1500€ der maximale Freibetrag von 378€ erreicht.

Darüber gibt es auch weiterhin keine Freibeträge.

Ziele und Folgen des aktuellen Freibetrags

Mit der Erhöhung des Freibetrags von 520-1000€ soll ein Anreiz für Minijobber gesetzt werden, die Minijobschwelle zu überwinden und in den Midijob zu kommen. Nur in diesem Bereich lohnt sich arbeiten mehr als zuvor.

Leider wurde die Chance versäumt, den Anreiz zu erhöhen, das Einkommen auch über 1000€ zu steigern.
Für Eltern ist die Erhöhung des Arbeitsumfangs von 1000€ um 50% auf 1500€ mit einem Gewinn von 50€ nicht gerade attraktiv.

Zu einer Steigerung des Einkommens über 1200€ bzw. 1500€ besteht bis zur Grenze des Leistungsbezugs auch weiterhin kein Anreiz zur Steigerung des Einkommens.

Somit bleibt es für Mindestlöhner in teuren Städten dabei, dass sich Arbeit über dieser Schwelle nicht lohnt.

Im Endeffekt stellt auch diese Erhöhung des Freibetrags genau wie die Anpassung des Regelbedarfs keine wirkliche Verbesserung dar, sondern höchstens einen teilweisen Inflationsausgleich.

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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