Bürgergeld: 100 Euro Solidarzuschlag als Sofortmaßnahme gefordert

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Nach inzwischen korrigierten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Inflationsrate im April um weitere 7,2 Prozent gestiegen. Allein bei Nahrungsmitteln ist ein Anstieg von 17,2 Prozent zu verzeichnen. Die Erwerbslosenberatungsstelle Tacheles e.V. fordert einen Solidarzuschlag” für Grundsicherungs- und Bürgergeldbezieher in Höhe von mindestens 100 Euro monatlich sowie weitere sozialpolitische Sofortmaßnahmen.

Weiterer Anstieg der Inflationsrate

Das Statistische Bundesamt meldet für April 2013 einen Anstieg der Inflationsrate um 7,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Dabei stiegen die Kosten für Nahrungsmittel um 17,2 Prozent und für Energie um 21,1 Prozent. Stärkster Preistreiber unter den Waren und Dienstleistungen blieben auch im April die Nahrungsmittel.

Tamara D. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und auf Bürgergeld angewiesen: “Ab Mitte des Monats muss ich zur Tafel gehen, weil das Bürgergeld nicht ausreicht. Zu Hartz IV-Zeiten war es schon schwer, aber jetzt ist das Geld schneller alle als je zuvor.”

Deutlich weniger Kaufkraft für Bürgergeld-Bezieher

So wie Tamara D. geht es Millionen von Leistungsempfängern in Deutschland. Es ist kein subjektiver Eindruck, sondern Realität, dass die Kaufkraft der Bezieher von Bürgergeld trotz der Anpassung der Regelleistungen zum Jahresbeginn durch die anhaltende Inflation deutlich gesunken ist, wie eine aktuelle Auswertung zeigt.

“Für arme Menschen sind das Horrorzahlen, denn das Ende des Geldes im Monat ist noch schneller erreicht”, bestätigt auch Harald Thomé von Tacheles e.V..

Sofortmaßnahmen gefordert

Die bundesweit bekannte Beratungsstelle fordert deshalb sozialpolitische Sofortmaßnahen, um die Existenz von Millionen SGB II/SGB XII/AsylbLG-beziehenden Menschen zu schützen. Diese sei “nicht mehr in ausreichendem Maße gedeckt”, so Thomé.

Die erste und wichtigste Maßnahme muss eine Erhöhung der Regelleistungen sein. So sollte unabhängig von den jährlichen Anpassungen zum Jahreswechsel ein „Solidarzuschlag“ von mindestens 100 Euro pro Monat und Leistungsberechtigtem installiert werden.

Da die Energiepreise fast in gleichem Maße steigen, müssen die Regelleistungen aus den Kosten der Unterkunft herausgenommen werden. Bisher müssen die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahlt werden. Der dafür vorgesehene Posten in den Regelleistungen ist deutlich geringer als die bisherigen Abschlagszahlungen für Strom. Stattdessen sollten die Stromkosten in die Unterkunftskosten integriert werden, die in angemessener Höhe in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen werden.

Kosten für Strom in die Unterkunftskosten integrieren

Als Überbrückung schlägt Thomé vor, alle Mehrkosten, die über den im Regelsatz vorgesehenen Betrag für Strom hinausgehen, als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II/abweichender Bedarf nach § 27a Abs. 4 SGB XII zu übernehmen.

Aufgrund der hohen Teuerungsrate sollte zudem ein sogenanntes Aufrechnungsmoratorium installiert werden. Dies bedeutet, dass jegliche Aufrechnung von Ansprüchen der Behörden aus dem laufenden Leistungsbezug gestoppt werden muss.

Tacheles fordert darüber hinaus einen zusätzlichen Anspruch für Elektrogroßgeräte und eine Modifizierung des Anspruchs für einmalige Bedarfe in § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII. Effizientere Elektrogroßgeräte, die deutlich weniger Strom verbrauchen, tragen gleichzeitig zur Senkung des Strombedarfs bei.

Regelleistungen müssten 725 Euro monatlich betragen

Eine unabhängige Auswertung des Paritätischen Gesamtverbandes hatte zudem ergeben, dass der tatsächliche Regelsatz im Bürgergeld und in der Sozialhilfe ohne statistische Tricks eigentlich bei 725 Euro im Eckregelsatz liegen müsste.

Falsche Berechnung der Regelleistungen für Unterdeckung ursächlich

Zur Berechnung der Regelleistungen im SGB II verwendet die Bundesregierung nämlich ein spezielles Statistikmodell. Dahinter verbirgt sich die Methode, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland für die Berechnung heranzuziehen.

Unteres Fünftel” bedeutet aber, dass auch Tagelöhner, Armutsrentner oder Studenten in die Berechnung einbezogen werden. Es werden also die unteren Einkommensschichten herangezogen, die zum Teil auch unter der Armutsgrenze leben. Außerdem werden die allgemeinen Ausgaben reduziert bzw. herausgerechnet, wie bereits anhand des “Kaffee-Trick” gezeigt wurde.