Bürgergeld: Jobcenter muss die Renovierungskosten zahlen

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Wer längere Zeit in einer Wohnung lebt, wird irgendwann auch renovieren müssen. Allerdings sehen die Regelleistungen keine Haus- bzw. Wohnungsreparaturen vor. Daher fragen sich Bürgergeld-Beziehende: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Was wurde im Mietvertrag vereinbart?

Zunächst stellt sich die Frage, was im Mietvertrag vertraglich vereinbart wurde. Enthält der Mietvertrag eine Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, Renovierungsarbeiten durchzuführen, so ist der Mieter unter Umständen verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen. Dies kann nicht nur bei Auszug, sondern auch während der Mietzeit der Fall sein.

Auch Schönheitsreparaturen müssen gezahlt werden

Mit “zwischenzeitliche Reparaturen” sind in der Regel Schönheitsreparaturen gemeint, die während des laufenden Mietverhältnisses durchgeführt werden müssen. Die Kosten können dann im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) vom Jobcenter übernommen werden.

  • Bohrlöcher beseitigen und abdecken
  • Streichen und unter Umständen auch Tapezieren der Wände
  • Lackieren von Heizkörpern und Tür- und Fensterrahmen

Muss der Fussboden auch erneuert werden?

Häufig verlangen Vermieter auch die Renovierung von Fußböden. Sie verlangen, dass der Boden bei Abnutzung erneuert wird. Handelt es sich jedoch um Teppiche, Laminat oder andere Bodenbeläge, müssen die Kosten vom Vermieter getragen werden, wenn die Abnutzung normal ist.

Wenn der Mietvertrag keine entsprechende Klausel enthält, muss die Wohnung nicht renoviert werden. Wurden die Wände aber beispielsweise farbig gestrichen, müssen sie beim Auszug in der Regel wieder geweißt werden.

Kostenübernahme seites des Jobcenters bei Klausel im Mietvertrag

Wenn demnach der Mietvertrag demnach die genannte Klausel enthält, so muss das Jobcenter die Kosten tragen. Es ist dabei egal, ob es sich hierbei um eine Renovierung bei Einzug oder Auszug handelt.

22 Abs. 2 Satz 1 SGB II regelt, dass die Kosten im Rahmen der KdU vom Jobcenter zu übernehmen sind, da sie nicht zu den Regelleistungen des Bürgergeldes gehören.

Folgende Materialen können beim Jobcenter beantragt werden:

  • Wandfarbe
  • Deckenfarbe
  • Tapeten
  • Lackfarben für Türen und Heizkörper
  • Materialen wie Pinsel, Abdeckplanen usw.
  • Spachtelmasse zum Füllen der Bohrlöcher

Was zahlt das Jobcenter bei einer Renovierung?

Das Jobcenter zahlt keine Pauschalen. Es werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, sofern diese angemessen sind. Die Antragsteller sind daher angehalten, die Materialien kostengünstig zu beschaffen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass das Thema “Angemessenheit” immer wieder zu Streit führt. Denn was “angemessen” ist, lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Letztlich entscheidet der Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung, ob die Kosten angemessen sind.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei einer Renovierung die Herstellung eines Wohnstandards im unteren Segment “angemessen” ist.

Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters

Wer allerdings ohne Zustimmung des Jobcenters umzieht, dem kann das Jobcenter die Kostenübernahme verweigern. Auch die Umzugskosten müssen dann selbst getragen werden. Die Zustimmung des Leistungsträgers sollte daher vorher eingeholt werden.

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Wie stelle ich einen Antrag für Renovierungskosten?

Steht also ein Umzug an oder ist ein neuer Anstrich zur Erhaltung der Wohnung notwendig, muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Dafür gibt es kein Formular.

In dem Antrag sollte beschrieben werden, warum eine Renovierung notwendig ist. Wichtig ist hier auch der Hinweis, dass dies ggf. im Mietvertrag vorgeschrieben ist. Es sollte auch eine Aufstellung der Kosten und des benötigten Materials gemacht werden.

Für die Aufstellung der Kosten kann der Vermieter zu Rate gezogen werden. Dieser kann bei einer Aufstellung der Kosten behilflich sein. Eine ungefähre Aufstellung ist auch hier zu finden.

Wichtig: Der Antrag auf Kostenübernahme ist rechtzeitig zu stellen. Die Behörde hat sechs Monate Zeit, über den Antrag zu entscheiden.

Es kann vorkommen, dass das Jobcenter einen Gutachter mit der Kostenschätzung beauftragt. Dieser entscheidet dann auch über die Angemessenheit der Kosten. Um eine solche Einschätzung vornehmen zu können, wird der Gutachter auch die Wohnung betreten müssen.

Verzicht oder Reduzierung der Miete für Renovierungsarbeiten

Was aber, wenn der Vermieter dem Mieter anbietet, für einen bestimmten Zeitraum auf einen Teil der Miete zu verzichten, um mit der Differenz die Renovierung zu bezahlen? Im Zusammenhang mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II ist dies problematisch.

Das Jobcenter zahlt dann nur die tatsächlichen Mietkosten. Auf der anderen Seite kann der Mieter dann die entstandenen Kosten nicht in Rechnung stellen. Daher sollten Mieter diesen Vorschlag möglichst nicht annehmen.

Darf eine Maler oder ein Handwerker beauftragt werden?

Wer sich nicht in der Lage sieht, die Renovierung selbst durchzuführen, wird einen Handwerker beauftragen wollen. Eine pauschale Übernahme dieser Kosten sieht das SGB II jedoch nicht vor.

Aber: Nur wenn nachgewiesen wird, dass die Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht selbst ausgeführt werden können, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für einen Handwerker. Auch dies sollte im Antrag begründet und entsprechend nachgewiesen werden.

Wird ein Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Dazu sollte jedoch eine fachkundige Beratungsstelle oder ein Fachanwalt für Sozialrecht aufgesucht werden.

Darlehen bei Ablehnung beantragen

Wenn Widerspruch oder Klage keine Aussicht auf Erfolg haben, kann immer noch ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

Später kann immer noch Widerspruch gegen die Rückzahlungsverpflichtung eingelegt werden. Das hat den Vorteil, dass man zunächst Zeit für den Umzug oder für Schönheitsreparaturen gewinnt.

Wichtig hierbei ist, dass die Frist für einen Widerspruch eingehalten werden muss. Diese beträgt einen Monat. Danach ist der Bescheid bestandskräftig und kann höchstens noch mit einem Überprüfungsantrag angegangen werden.