Früher in Rente mit 63 – Tabelle zeigt alle Abschläge für alle Jahrgänge

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Vorzeitig in Rente gehen? Das tun immer mehr derjenigen, die die Möglichkeit dazu haben. 2021 gingen 58,2 Prozent der Neurentner in eine vorgezogene Altersrente, im Schnitt mit 64,1 Jahren.

Doch Sie müssen aufpassen. Denn wenn Sie nicht 45 Jahre Wartezeit vorweisen oder eine Rente für schwerbehinderte Menschen beziehen, ist eine Frührente mit hohen Abschlägen verbunden.

Die vorzeitige Rente für langjährig Versicherte

Wer 35 Jahre als Versicherter bei der Rentenkasse nachweisen kann hat die Möglichkeit, bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten.

Das sieht verlockend aus. Viele denken sich nach Jahrzehnten harter Arbeit “jetzt reicht es auch”, andere haben einiges am Lebensabend vor, das sie in der Erwerbszeit nicht umsetzen konnten.

Bis zu 14,4 Prozent Abschläge

Doch diese vorzeitige Rente für langjährig Versicherte hat einen Haken. Sie kostet! Wer sie in Anspruch nimmt, und frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet, muss für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent der Gesamtrente als Abschlag zahlen.

Dieser Abschlag endet nicht mit der Regelaltersgrenze, wie manche fälschlich meinen. Er bleibt vielmehr bis zum Tod erhalten. Maximal beträgt der Abschlag bei vier Jahren vor der Regelalterszeit 14,4 Prozent der Rente.

Rente mit 63 – Tabelle zeigt Abschläge

Abschläge bei der Rente gelten nicht immer gleich, sondern errechnet sich aus Geburtsjahr und regulärem Renteneintrittsalter.

Geburtsjahre Regelaltersgrenze Differenzzeit bei Rentenbeginn
Abschläge
1955 65 Jahre, 9 Monate 33 Monate 9,9 %
1956 65 Jahre, 10 Monate 34 Monate 10,2 %
1957 65 Jahre, 11 Monate 35 Monate 10,5 %
1958 66 Jahre 36 Monate 10,8 %
1959 66 Jahre, 2 Monate 38 Monate 11,4 %
1960 66 Jahre, 4 Monate 40 Monate 12 %
1961 66 Jahre, 6 Monate 42 Monate 12,6 %
1962 66 Jahre, 8 Monate 44 Monate 13,2 %
1963 66 Jahre, 10 Monate 46 Monate 13,8 %
ab 1964 67 Jahre 48 Monate 14,4 %

Wichtig: Die Abschläge gelten weiterhin, auch wenn Sie das Regelrentenalter von 67 Jahren erreicht haben. Einzig der Erwerb von Rentenpunkten kann ein Ausgleich schaffen.

Für wen gilt die vorzeitige Rente mit Abschlägen?

Langjährig Versicherte haben die Möglichkeit, diese vorzeitige Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen.

Die Rentenversicherung fasst darunter diejenigen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung erfüllt haben.

Die vorzeitige Rente ohne Abschläge

Ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen, und dann auch nur zwei, und nicht vier Jahre, können besonders langjährig Versicherte. Das sind bei der Deutschen Rentenversicherung diejenigen, die 45 Jahre Wartezeit anerkannt bekommen.

Sie müssen einen Antrag stellen

Um eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie drei Monate vor Beginn der Rente einen schriftlichen Antrag bei der gesetzlichen Rentenkasse stellen.

Welche vorgezogene Rente gibt es noch?

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Renteneintritts schwerbehindert sind, dann können Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.

Die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen wird, ähnlich wie das allgemeine Regelrentenalter, schrittweise erhöht. Das reguläre Renteneintrittsalter verschiebt sich je nach Geburtsjahr von 63 auf 65 Jahre, während das Mindestalter für den vorzeitigen Renteneintritt von 60 auf 62 Jahre angehoben wird.

Eine Übersicht dazu finden Sie in der Tabelle:

Rente für schwerbehinderte Menschen mit und ohne Abschläge

Geburtsjahr Altersgrenze mit Abschlägen Altersgrenze ohne Abschläge
1957 60 Jahre, 11 Monate 63 Jahre, 11 Monate
1958 61 Jahre 64 Jahre
1959 61 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate
1960 61 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate
1961 61 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate
1962 61 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate
1963 61 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate
ab 1964 62 Jahre 65 Jahre

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie zwei Jahre vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können und bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte vier Jahre früher mit Abschlägen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist beides möglich.

Wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht, kann zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen, und noch einmal drei Jahre früher mit Abschlägen.

Mit Abschlägen ist es bei dieser Rentenform also möglich, fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Rihestand einzutreten. Die Abschläge betragen dann 10,8 Prozent.

Was gilt als Wartezeit bei Altersrente für langjährig Versicherte?

Als Wartezeit wertet die Rentenversicherung nicht nur Erwerbszeiten, in denen Sie regulär Rentenbeiträge zahlten, sondern auch bestimmte Zeiten, in denen Versicherte keine Beiträge zahlen konnten.

Dies sind bestimmte Zeiten in Ausbildung, Studium und Weiterbildung, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit mit ALG I, Krankengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld, Zivildienst und Wehrdienst sowie Ersatzzeiten. Auch freiwillige Beiträge werden für die Wartezeit berücksichtigt.