Es passiert immer wieder: Hartz IV-Empfänger ziehen nach monatelangem Kampf um eine Umzugserlaubnis um und dann stellt sich das Jobcenter bei der Übernahme der Renovierungskosten der neuen oder der alten Wohnung quer. Am Ende bleiben die Erwerbslose dann auf ihren Kosten sitzen. Viele übernehmen die Renovierungskosten am Ende lieber selbst als sich mit dem Jobcenter zu streiten. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, haben wir aufgelistet, was Sie bei der Beantragung von Renovierungskosten berücksichtigen müssen.
Beantragen Sie Renovierungskosten!
Inhaltsverzeichnis
Das Jobcenter zahlt nicht automatisch Renovierungskosten. In zwei Fällen können Sie aber die Übernahme von Renovierungskosten beantragen:
- Ihr Mietvertrag verpflichtet Sie, beim Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen oder
- Schönheitsreparaturen sind beim Bezug Ihrer Wohnung nötig, um die Wohnung bewohnbar zu machen.
Das Jobcenter muss in diesen Fällen die Kosten übernehmen, wenn sie wirklich entstanden und angemessen sind. Sie werden über den § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II abgedeckt. Das Jobcenter hat zwar schon versucht, da anders zu argumentieren, aber dem hat das Bundessozialgericht (BSG) 2008 einen Riegel vorgeschoben (Az.: B 4 AS 49/07 R). Das Gericht hat klargestellt: Zu übernehmen sind die Kosten, wenn sie wirklich entstanden und auch angemessen sind.
Angemessene Kosten muss das Amt zahlen
Es wird also nur übernommen, was Sie wirklich ausgegeben haben. Soweit kein Problem. Anders sieht es mit der Angemessenheit aus. Was angemessen ist, entscheidet nämlich im Zweifel Ihr Sachbearbeiter nach Gusto. Das BSG hat jetzt klarer formuliert, was bei Renovierungskosten angemessen ist. Angemessen ist nämlich, was “zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich” ist. Das muss zwar noch einmal je nach Region durch Sachverständigengutachten vor Gericht geklärt werden, schiebt aber zumindest der totalen Willkür beim Jobcenter einen Riegel vor.
Sie müssen aber nicht selbst vor Gericht ziehen, sondern Sie können Ihr Jobcenter auf ein Gutachten hinweisen, das schon einmal vor Gericht zugelassen wurde. Der Hintergrund: Laut Zivilprozessordnung darf ein Sachverständigengutachten aus einem Verfahren auch in anderen Verfahren verwendet werden (§§ 118 SGG, 411a ZPO).
Beispielgutachten für Renovierungskosten
Hier haben wir die wichtigen Punkte aus einem gerichtlichen Gutachten, das Sie bei Ihrem nächsten Umzug gerne als Referenz angeben können, um Renovierungskosten bezahlt zu bekommen. Das Gutachten kommt vom Sachverständigen für Maler- und Lackiererhandwerk Michael Huschens, den die Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellt und vereidigt hat. Das Gutachten hat das Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502/08 eingeholt.
Das Gericht wollte einen Nachweis darüber, wie teuer es wirklich ist, wenn man selbst eine Renovierung bzw. Schönheitsreparatur erledigt. Berücksichtigt werden also Kosten für Tapeten oder Farben und Arbeitsmaterial wie Farbrollen, Pinsel, Kleister, Abdeckfolie und Lacke für Heizungen und Türen.
Berechnungsformel für Maler- und Lackierarbeiten
Das Gutachten rechnet genau aus, welche Kosten für einen Baumerkteinkauf bei einem der gängigen Baumärkte wie Toom, Obi oder Bauhaus entstehen und hat auch eine Formel für unterschiedliche Flächengrößen und unterschiedliche Anzahlen von Heizungen, Türen etc.:
Kosten für Streichen und Tapezieren bei unterschiedlichen Flächengrößen:
Grundkosten für Material unabhängig von Fläche | Materialkosten bei bis zu 30 qm | Materialkosten bei über 30 qm | Materialkosten zusätzlich bei Raumhöhen ab 2,71 m | Materialkosten bei Raumhöhen ab 2,91 m | Materialkosten bei Raumhöhen ab 3,21 m | |
Transport | 8,00 EUR | Nur Zahlung der Grundkosten | Nur Zahlung der Grundkosten | Nur Zahlung der Grundkosten | Nur Zahlung der Grundkosten | Nur Zahlung der Grundkosten |
Tapezieren mit Raufaser incl Kleister und Wandfarbe | 38,29 EUR | 107,15 EUR | 3,37 EUR pro zusätzlichem qm | 12,5 % | 22 % | 30 % |
Tapezieren mit Dekortapete incl Kleister | 38,29 EUR | 75,31 EUR | 2,43 EUR pro zusätzlichem qm | 12,5 % | 22 % | 30 % |
Decke streichen | 29,20 EUR | 6,99 EUR | 0,15 EUR pro zusätzlichem qm | 12,5 % | 22 % | 30 % |
Wand streichen | 29,20 EUR | 13,98 EUR | 0,60 EUR pro zusätzlichem qm | 12,5 % | 22 % | 30 % |
Abdecken | 10,53 EUR | Nur Zahlung der Grundkosten | Grundkosten plus ,065 EUR pro zusätzlichem qm | – | – | – |
Für jeden Renovierung entstehen Grundkosten zum Transport des Materials von 8,00 Euro.
Kosten für Lackierarbeiten:
Grundkosten für Material unabhängig von Fläche | Für die ersten drei Türen bzw. Heizkörper bzw 30 qm | Über drei Türen bzw. Heizkörper bzw. 30 qm | |
Transport | 8,00 EUR | Nur Zahlung der Grundkosten | Nur Zahlung der Grundkosten |
Türanstrich | 17,98 EUR | 15,31 EUR | 7,66 EUR pro weiterer Tür |
Heizkörperanstrich | 17,98 EUR | 14,98 EUR | 7,49 pro weiterem Heizkörper |
Abdecken | 10,53 EUR | Nur Zahlung der Grundkosten | Grundkosten plus ,065 EUR pro zusätzlichem qm |
Geld für Tapeziertisch, Leiter, Zangen, Hammer, Schraubendreher ist nicht mit eingerechnet.
Geld für Bodenbelag gibt es zusätzlich
Zu Kosten für Bodenbelag und Fußleisten finden sich im Gutachten leider keine Ausführungen, so dass hier nicht jede Art von Renovierungsarbeiten abgedeckt ist. Geld dafür müssen Sie also gesondert beantragen.Wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die Arbeiten nicht selbst erledigen können, können zusätzlich Kosten für Helfer entstehen. Renovierungskosten können Sie formlos beantragen.
Update: Zu dieser Zeit haben Leistungsberechtigte vor Gericht erfolgreich durchgesetzt, dass die Jobcenter ihrer Verpflichtung nachkommen und Renovierungskosten erstatten. Die rechtlichen Grundlagen, die Sie hier finden, sind im Wesentlichen noch immer aktuell. Inzwischen zahlt das Jobcenter meist ohne große Diskussionen, weil die tatsächliche Rechtslage langsam auch bis zu den Verwaltungsanweisungen der Sachbearbeiter durchgesickert ist. Halten Sie sich an die beschriebene Vorgehensweise, dann sollten Sie wenig Stress mit dem Jobcenter bekommen.
Quellen:
Urteil des Bundessozialgerichts
Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
Zivilprozessordnung