Bürgergeld: Jobcenter Hagen lehnt weiterhin Mails ab – Experte wirft Rechtsbeugung vor

Lesedauer 2 Minuten

Wie berichtet, verweigert das Jobcenter Hagen die Kommunikation mit Bürgergeldempfängern per E-Mail. Wie die Sozialberatungsstelle “Tacheles e.V.” berichtet, erhielten Hilfesuchende Anfang Oktober letzten Jahres eine E-Mail, in der es hieß, dass eine Kommunikation per E-Mail nicht mehr möglich sei. Laut Tacheles e.V. hat sich an dieser Praxis trotz gegenteiliger Beteuerungen der Behörde nichts geändert.

Jobcenter lehnt Kontakt per Mail ab

Im Dezember letzten Jahres haben wir darüber berichtet, dass das Jobcenter Hagen die Kommunikation per E-Mail einstellt und per E-Mail eingehende Nachrichten „nicht mehr bearbeitet“ werden. Stattdessen sollte die Kommunikation ausschließlich über die Plattform „Jobcenter digital“ erfolgen.

Rechtswidrige Praxis wird weitgehend fortgesetzt

Nach Ansicht des Sozialrechtlers Harald Thomé wird diese rechtswidrige Praxis weitgehend fortgesetzt. Auch andere Jobcenter in Deutschland würden vergleichbar arbeiten, so Thomé.

Dabei sei das Verwaltungsverfahren nach § 9 SGB X “an keine Form gebunden, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist”.

Die Jobcenter seien verpflichtet, allen hilfesuchenden Bürgergeldbeziehern den Zugang zu Sozialleistungen “zeitnah, umfassend und zügig zu ermöglichen”, betont der Sozialrechtsexperte. Dabei müsse der Zugang “so einfach wie möglich gestaltet werden und die Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sein, so § 17 Abs. 1 SGB I”.

Wenn das Jobcenter Hagen und andere die Kommunikation per E-Mail ablehnen, dürfte das “rechtswidrig sein, da es kein Gesetz gibt, das die Kommunikation per E-Mail verbietet und § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II ausdrücklich die Anwendung des SGB X vorsieht”, betont Thomé.

Denn für viele Menschen, die mit dem Jobcenter in Kontakt treten, sei es absolut wichtig, rechtssicher und formlos mit der Behörde kommunizieren zu können.

Es sei daher nicht nachvollziehbar, “warum die Bundesagentur für Arbeit, zumindest zunächst das Jobcenter Hagen, aber auch andere, hier eine Strategie fahren, die die Nutzung von E-Mails ausschließen soll”, kritisiert der Experte.

Eigentlich war die Behörde zurückgerudert

Tatsächlich war die Behörde nach der ersten Berichterstattung zurückgerudert. So hatte das Jobcenter in einer Stellungnahme betont, dass die Behörde über „viele verschiedene Eingangskanäle” erreichbar sei.

Auch der Kontakt per Mail sei weiterhin zulässig. „Dieser gewährleistet für die Bürgerinnen und Bürger eine schnelle und digitale Möglichkeit, mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten.“ Man habe lediglich die Nutzung des Portals “Jobcenter.Digital” empfehlen wollen, da es „gewisse Anforderungsnotwendigkeiten” gebe.

Betroffene berichten von Fortführung der Praxis

Dem sei das Jobcenter Hagen trotz gegenteiliger Beteuerungen offenbar bis heute nicht nachgekommen, so Thomé. Betroffene hätten dies gegenüber der Sozialberatungsstelle berichtet. Er fordert das Jobcenter auf, “diese Praxis sofort zu beenden”. Zudem müsse “die Politik hier ein kritisches Auge auf das Problem haben”.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...