Bürgergeld: Im Dezember wird neuer Hartz-Regelsatz überwiesen

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Wann werden die neuen Regelleistungen beim Bürgergeld überwiesen? Wir geben eine Übersicht.

Durch die anstehenden Feiertage verschärft sich die finanzielle Situation von Leistungsbeziehenden. Geschenke, Weihnachtsbaum, Weihnachtsessen oder Silvesterparty: Alles ist mit den geringen Regelleistungen kaum machbar.

Es ist daher gut zu wissen, wann welche Leistungen überwiesen werden, um besser planen zu können.

Wann wird für Januar 2023 das Bürgergeld überwiesen?

Ab Januar 2023 (überwiesen Ende Dezember 2022) wird es ein sog. Bürgergeld geben, dass gemessen am Eckregelsatz 502 Euro monatlich beträgt. Hier zunächst die Auszahlungstermine:

Wann wird Hartz IV/Bürgergeld überwiesen?

Auszahlungsmonat Überweisungsdatum Wochentag
November 2022 28.10.2022 Freitag
Dezember  2022 29.11.2022 Freitag
Januar 2023 28.12.2022 Montag

Das bedeutet, dass die neuen Bürgergeld-Regelleistungen bereits am 28. Dezember 2022 für Januar 2023 überwiesen werden.

Bürgergeld-Regelleistungen für 2023

Ab Januar 2023 gelten folgende Regelleistungen. Der neue Regelsatz wird bereits am 28. Dezember 2022 überwiesen.

  • Regelleistungen für einen erwachsenen Alleinstehenden: 502 Euro
  • Regelleistungen für erwachsene Partner: 451 Euro
  • Regelleistungen für Kinder von 14-17 Jahren: 420 Euro
  • Regelleistungen für Kinder von 6-13 Jahren: 348 Euro
  • Regelleistungen für Kinder bis 5 Jahren: 318 Euro

Mehrbedarfe ab 2023

Die Mehrbedarfe werden sich weiterhin prozentual an den Regelleistungen orientieren.

Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent
  • Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent
  • Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent  je Kind (max. 60 Prozent)
  • Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII  beziehen, erhalten 35 Prozent mehr
  • Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent

Wenn das Jobcenter nichts überweist

Wenn das Jobcenter nicht zahlt, ist schnelle Hilfe gefragt. Oftmals sind technische Hinderungsgründe, wie eine falsche Kontonummer oder Buchungsfehler hierfür ursächlich. Wenn dann noch ein ganzes Wochenende am Monatsbeginn liegt, kann es sehr knapp werden. Diese erste Hilfe kann Abhilfe schaffen.

Wird es eine Weihnachtsbeilhilfe geben?

Bis zum Jahre 2005 gab es noch in der alten Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe. Nur kleinere Kommunen wie im oberbayrische Burghausen zahlten in den letzten Jahren von sich aus eine kleine Weihnachtsbeihilfe an Hartz IV Beziehende.

Das wurde von Jahr zu Jahr entschieden. Ob dies auch in diesem Jahr in den vereinzelten Kommunen passiert, ist ungewiss. Die absolute Mehrheit wird mal wieder auf sich allein gestellt sein. Das bedeutet im Klartext: Das SGB II sieht Weihnachtsbeihilfen nicht vor. Das wird sich auch mit dem “Bürgergeld” nicht ändern.

Welche Weihnachtsgeschenke behalten werden dürfen und was angerechnet werden könnte, haben wir hier beschrieben. (Bild: Strelciuc/stock.adobe.com)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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