Weihnachten und Hartz IV: Gibt es eine Weihnachtsbeihilfe? Sind Geldgeschenke Einkommen?

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Es sind nur noch einige Wochen bis zum Weihnachtsfest. Diese Zeit ist für Bezieher von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) besonders bedrückend. Wird es eine Weihnachtsbehilfe geben? Die erste Antwort ist: Pauschale Weihnachtszuwendungen sieht das SGB II nicht vor. Wie sieht es in diesem Jahr aus?

Wird es eine Weihnachtsbeihilfe geben?

Bis zum Jahre 2005 gab es noch in der Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe. Nur kleinere Kommunen wie im oberbayrische Burghausen zahlten in den letzten Jahren von sich aus eine kleine Weihnachtsbeihilfe an Hartz IV Beziehende. Das wurde von Jahr zu Jahr entschieden. Ob dies auch in diesem Jahr in den vereinzelten Kommunen passiert, ist ungewiss. Die absolute Mehrheit wird mal wieder auf sich allein gestellt sein.

Traurige Weihnacht

Weihnachtsbaum, Adventskranz, Gebäck, Kerzen: Immer wieder forderten die Partei “Die Linke” und auch die Kirchen eine Weihnachtsbehilfe für Hartz IV Beziehende. Diese Forderungen blieben bis heute ungehört. Vor einigen Jahren wurde gar der Posten “Schnittblumen” aus den Regelleistungen herausgestrichen, so dass selbst ein Weihnachtsbaum im aktuellen Regelbedarf nicht vorgesehen ist.

Hartz IV Aufstocker: Weihnachtsgeld wird auf Hartz IV angerechnet

Manche Aufstocker freuen sich auf ein Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber. Doch die Freude hält nicht lange. Gilt das Weihnachtsgeld für alle Arbeitnehmer als eine Extra-Zuwendung, wirkt sich das zusätzliche Einkommen mindernd auf den Hartz IV Anspruch aus. Denn im SGB II 11 Absatz 3 steht, dass einmalige Leistungen als Einkommen berücksichtigt wird.

Aufteilung auf sechs Monate

Bekommen also Aufstocker Ende November das Weihnachtsgeld ausgezahlt, wird im nächsten Monat der Zufluss mit den entsprechenden Freibeträgen verrechnet. Aber: “Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.”

Grundsätzlich besteht ein Freibetrag von 100 EUR, der nicht auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet wird. Sollte also ein Aufstocker einmalig Weihnachtsgeld bekommen, durch das er aus Hartz IV herausfallen könnte, so kann das Extra-Einkommen auf sechs Monate aufgeteilt werden.

Was passiert mit den Geldgeschenken zu Weihnachten?

Noch vor einigen Jahren rechnete das Jobcenter Geldgeschenke von über 50 EUR an Hartz IV an. Nach großem Protest und einer öffentlichen Debatte hat sich das wenigstens geändert. Heute ist ausschlaggebend, dass sich die einmaligen Zuwendungen im “angemessenen Rahmen” bewegen.

Geschenke spielen bei Hartz IV nur dann eine Rolle, wenn die Lage des Leistungsbeziehers sich “günstig beeinflusst”, so dass ein Anspruch auf Sozialleistungen nicht mehr gerechtfertigt wäre. So sind allgemeine Zuwendungen von Verwandeten an minderjährige Kinder zu Weihnachten erlaubt.

Das gilt für Geld- sowie Sachgegenstände wie z.b. ein Fahrrad. Zudem sind Geldgeschenke an Kinder bis zur Höhe von 3100 Euro zur Jugendweihe, Konfirmation, Kommunion oder ähnlichen religiösen Festen erlaubt. An Weihnachten sieht das anders aus.

Geldzuwendungen an Kinder an Weihnachten

Bekommen Kinder zu Weihnachten oder zum Geburtstag kleinere Zuwendungen, müssen diese nicht angegeben werden.

Dennoch sei empfohlen, dass diese Geldzuwendungen an die Kinder nicht aufs Konto überwiesen werden, um unnötgen Ärger zu vermeiden. Denn Nachfragen wird es dennoch geben. Daher raten viele nicht umsonst „nur Bares ist wahres“.

Auch Taschengeld z.B. von der Oma an die minderjährige Kinder sind in einer monatlichen Höhe von maximal 10 Euro gestattet und anrechnungsfrei. Sind die Kinder volljährig sind monatliche Zuwendungen von 30 Euro erlaubt.

Einzig bleibt als Trostpflaster: Die höheren ALG II-Regelsätze für 2022 werden bereits am 30.12.2021 ausgezahlt. Hier findet sich eine Übersicht zu den neuen Regelleistungen. Wann Hartz IV in ein sog. Bürgergeld umgewandelt wird, steht noch aus. Einiges weist darauf hin, dass die Sätze um 31 Euro angehoben werden.