Gesetzlich Versicherte bekommen seit Januar 2023 vom Arzt keinen gelben Schein mehr, dieser gelbe Zettel für die Krankenversicherung mit Durchschlagskopien für den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen wird vom Arzt nicht mehr ausgedruckt. Die Arbeitsunfähigkeit wird stattdessen als elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen gemeldet. Wer dennoch weiterhin eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform benötigt und wie man diese bei Bedarf kostenlos bekommt, erfahren Sie hier.
Krankmeldung beim Arbeitgeber
Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber benötigen sie nicht mehr, der Arbeitgeber muss stattdessen die vom Arzt gemeldeten Daten zur Arbeitsunfähigkeit, oder der Dauer eines stationären Aufenthaltes bei der Krankenversicherung abrufen (§ 109 SGB IV).
Ausnahmen gibt es bei Schülern, Studierenden und Minijobbern in Privathaushalten, diese erhalten weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform.
Krankmeldung beim Arbeitsamt
Auch gesetzlich Versicherte Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III benötigen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr für die Bundesagentur für Arbeit. Diese darf seit dem 01.01.2024 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit und Dauer einer stationären Krankenhausbehandlung bei den Krankenversicherungen abrufen (§109a SGB IV).
Empfänger von Arbeitslosengeld müssen ihr örtliches Arbeitsamt nur noch über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren (§ 311 SGB III).
Krankmeldung beim Jobcenter
Erwerbsfähige Bezieher von Bürgergeld benötigen weiterhin eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für das Jobcenter.
Sie sind verpflichtet, nicht nur eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen, sondern auch innerhalb von drei Tagen eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen (§ 56 SGB II). Daran wird sich auch nichts ändern, wenn die Leistung demnächst in Grundsicherungsgeld umbenannt wird.
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Bescheid prüfenErst ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter, ab dann müssen Krankenkassen diese Daten auch zum Abruf für Jobcenter bereitstellen (Artikel 59, Viertes Bürokratieentlastungsgesetz).
Erwerbsfähige Leistungsbezieher müssen das Jobcenter dann nur noch über eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Habe ich das Recht, weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zu erhalten?
Über die o.g. Ausnahmen hinaus besteht kein Anspruch auf den gelben Schein. Nur wenn die elektronische Meldung an die Krankenversicherung nicht funktioniert hat, muss der Arzt die Arbeitsunfähigkeit in Papierform bescheinigen.
Gesetzlich Versicherte haben jedoch einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Ausdruck der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre eigenen Unterlagen (§ 630g BGB), den sie normalerweise vom Arzt erhalten, ohne darum bitten zu müssen.
Damit kann auch gegenüber dem Jobcenter die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden. Die darauf enthaltenen medizinischen Daten dürfen geschwärzt werden (§§ 69 und 76 SGB X). Über diesen Umweg erhalten somit Bürgergeld-Bezieher kostenfrei einen gelben Schein.
Privat Versicherte und Krankheit des Kindes
Das Verfahren über die elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeit gilt nicht für Privatversicherte, diese erhalten weiterhin einen Papierausdruck für ihre Krankenversicherung und den Arbeitgeber. Auch für die „Krankschreibung“ eines Elternteiles wegen Krankheit des Kindes gilt dieses Verfahren nicht, hierfür wird weiterhin die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ in Papierform ausgestellt.



