Rente mit Schwerbehinderung oder besser EM-Rente beziehen?

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Viele verwechseln die Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) mit der Rente für schwerbehinderte Menschen.

Beide Rentenarten unterscheiden sie sich grundlegend. Wir klären euch die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Rentenarten. Welche Rente am Ende die Bessere ist, zeigen wir im Verlauf des Artikels auf.

Was ist die Rente wegen Erwerbsminderung?

Die EM-Rente kann Menschen unter 60 Jahren finanziell unterstützen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Altersrente.

Die EM-Rente wird aus rein gesundheitlichen Gründen gezahlt und setzt voraus, dass die betroffene Person weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Dies muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten der Fall sein. Ein wichtiges Merkmal der EM-Rente ist, dass sie nur bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt wird. Danach erfolgt die Umwandlung in eine reguläre Altersrente.

Wer hat Anspruch auf die EM-Rente?

Die EM-Rente kann in Anspruch genommen werden, wenn: Eine schwere und chronische Krankheit vorliegt, die die Arbeitsfähigkeit auf weniger als drei Stunden täglich reduziert.

Die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, die je nach Geburtsjahr variiert.

Es ist also durchaus möglich, dass jemand mit 50 Jahren eine EM-Rente bezieht. Dies ist jedoch immer an eine erhebliche gesundheitliche Einschränkung gebunden, nicht allein an das Vorhandensein einer Behinderung.

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Was ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten in Deutschland als schwerbehindert. Diese Berechtigten haben die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen, sofern Du über mindestens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung verfügen.

Der genaue Zeitpunkt, ab wann sie in Rente gehen können, hängt vom Geburtsjahr ab.

Wann kann man als Schwerbehinderter früher in Rente gehen?

Mit einem Schwerbehindertenausweis kann man bis zu fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehen. Möchte man keine Abschläge in Kauf nehmen, ist ein Vorruhestand von zwei Jahren möglich.

Wichtig ist, dass der früheste Zeitpunkt für eine vorgezogene Rente mit Schwerbehinderung bei etwa 60 Jahren liegt. Vor dem 60. Geburtstag gibt es in Deutschland keine Altersrente, auch nicht für schwerbehinderte Menschen.

Gibt es Überschneidungen zwischen EM-Rente und Schwerbehinderung?

Es ist durchaus möglich, dass eine Person sowohl einen Schwerbehindertenausweis hat als auch aufgrund einer starken gesundheitlichen Einschränkung eine EM-Rente bezieht.

In diesem Fall handelt es sich trotz des Schwerbehindertenausweises um eine EM-Rente. Die Altersrente steht frühestens ab Anfang 60 zur Verfügung, und dies auch nur unter bestimmten Bedingungen und mit möglichen Abschlägen.

Welche Rente ist die richtige für mich?

Sollten Sie oder jemand in Ihrem Umfeld aufgrund einer Behinderung oder schweren Erkrankung vorzeitig in Rente gehen wollen, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen der EM-Rente und der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu kennen.

Während die EM-Rente auf gesundheitlichen Einschränkungen basiert und theoretisch schon ab dem Berufseinstieg bezogen werden kann, ermöglicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einen vorzeitigen Ruhestand schon ab 60 Jahren.

Kurzübersicht EM-Rente oder Schwerbehindertenrente

Die Erwerbsminderungsrente und die Schwerbehindertenrente sind zwei verschiedene Arten der Altersvorsorge in Deutschland, die sich in Bezug auf Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen unterscheiden:

Erwerbsminderungsrente

  • Anspruchsvoraussetzungen:
    • Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft oder vorübergehend stark eingeschränkt ist.
    • Es gibt zwei Arten: volle Erwerbsminderungsrente (wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann) und teilweise Erwerbsminderungsrente (wenn man noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten kann).
    • Voraussetzung ist, dass man mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat (Wartezeit) und in den letzten 5 Jahren vor dem Rentenantrag mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat.
  • Leistung:
    • Die Höhe der Rente hängt von den in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträgen ab und davon, ob es sich um eine volle oder teilweise Erwerbsminderung handelt.

Schwerbehindertenrente

  • Anspruchsvoraussetzungen:
    • Diese Rente kann von Personen in Anspruch genommen werden, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
    • Zusätzlich muss das 62. Lebensjahr erreicht sein (für Neuzugänge ab Jahrgang 1964) und eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren in der Rentenversicherung nachgewiesen werden.
  • Leistung:
    • Die Höhe der Rente entspricht im Wesentlichen der normalen Altersrente, es gibt keine Abschläge aufgrund der Schwerbehinderung, sofern die reguläre Altersgrenze erreicht wurde. Es kann jedoch zu Abschlägen kommen, wenn man vorzeitig in Rente geht.

Wichtige Unterschiede:

  • Alter: Die Schwerbehindertenrente ist altersabhängig, während die Erwerbsminderungsrente unabhängig vom Alter gewährt werden kann.
  • Gesundheitliche Voraussetzung: Die Erwerbsminderungsrente basiert auf der Fähigkeit zu arbeiten, während die Schwerbehindertenrente an den Behindertengrad geknüpft ist.
  • Leistungshöhe: Beide Renten richten sich nach den gezahlten Beiträgen, wobei die Erwerbsminderungsrente oft niedriger ausfällt, da sie in der Regel früher in Anspruch genommen wird.